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Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel werden grundsätzlich die anteiligen Fahrkosten des jeweils günstigsten Tarifes des ÖPNV erstattet. Erstattet werden jedoch nur die Kosten in Höhe des jeweils günstigsten Tarifes des vergleichbaren öffentlichen Verkehrsmittels. Duale Ausbildung Bei einer dualen Ausbildung muss sich die Ausbildungsstätte im Landkreis Dahme-Spreewald befinden. Des Weiteren muss es sich um eine/n SchülerIn einer beruflichen Schule im Rahmen der Erstausbildung handeln, der/die Ausbildung vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen hat. Des Weiteren darf die Ausbildungs- oder Arbeitsvergütung den in der Satzung für die Schülerbeförderung festgelegten Maximalwert von 400, 00 Euro brutto nicht überschreiten. Schülerfahrausweis brandenburg antrag w. Berufsfachschule SchülerInnen von Berufsfachschulen haben einen Anspruch auf eine Fahrkostenerstattung, wenn diese keine Ausbildungs- oder Arbeitsvergütung beziehen und sich der Wohnort im Landkreis Dahme-Spreewald befindet. Fachoberschule SchülerInnen von Fachoberschulen haben einen Anspruch auf eine Fahrkostenerstattung, wenn diese keine Ausbildungs- oder Arbeitsvergütung beziehen und sich der Wohnort im Landkreis Dahme-Spreewald befindet.
Schülerfahrausweise als eTicket Die Ausgabe der Schülerfahrausweise erfolgt als eTicket (ab Schuljahr 2018/2019). Für verlorene, beschädigte oder nicht zurückgegebene Chipkarten (eTickets) erhebt die mobus Märkisch-Oderland Bus GmbH eine Gebühr von 10 Euro und im Wiederholungsfall (innerhalb von 24 Monaten) 20 Euro gemäß den Tarifbestimmungen des VBB.
Unvollständig ausgefüllte Anträge können leider nicht bearbeitet werden und müssen zur Vervollständigung zurückgesandt werden. Durch die Einrichtung der mehrjährigen Bescheidung im Schuljahr 2019/20 ist die Antragstellung nur noch erforderlich, wenn Schülerinnen und Schüler erstmalig die Schule im Schuljahr 2020/2021 (1. Klasse) besuchen, wenn ein Wechsel der Schule oder des Wohnortes sowie der Übergang in die 7. Klasse beziehungsweise in die 11. Klasse erfolgt. Schülerfahrausweise - Mobus. Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der Geschwisterregelung sowie die Eigenanteilspflicht in den vergangenen Schuljahren möglich ist, dass die Bewilligung bereits in dem Schuljahr 2020/2021 abläuft. Der Bewilligungszeitraum kann im aktuellen Bescheid zur Schülerbeförderung eingesehen werden. Gern geben auch die Mitarbeiterinnen des Amtes für Schulverwaltung hierzu Auskunft. Bei Fragen und weiterem Informationsbedarf helfen die Mitarbeiterinnen des Amtes für Schulverwaltung gerne per Telefon (Schülerbeförderung: 03546 20-2429 oder -2439 / Spezialbeförderung: 03546 20-2210 oder -2425) zu den Sprechzeiten oder per E-Mail an [email protected] weiter.