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In mehreren Workshops äußerten unsere Kunden berechtigte Kritik an unseren Rechnungen. Diese Anmerkungen haben wir sehr ernst genommen - und umgesetzt: Wir haben unsere Abrechnungen komplett neu entwickelt und gestaltet. Zum besseren Verständnis stellen wir Ihnen einen Flyer zur Rechnungserläuterung je Energieträger zur Verfügung:
Benutzerkonto anlegen 2. Anlagenbetreiber registrieren 3. Anlage registrieren Bitte beachten Sie die Meldefristen für Ihre Registrierung.
Ausnahme: Diese Information liegt dem ÜNB und der Bundesnetzagentur bereits vor. Welche Energiemenge Ihr Unternehmen an den Letztverbraucher geliefert hat. Bis zum 31. 5 jeden Jahres müssen Sie dann die Endabrechnung über die im Vorjahr gelieferten Strommengen vorlegen. Ausnahmen von der EEG-Meldepflicht Von den Mitteilungsfristen ausgenommen sind alle Betreiber von Stromerzeugungsanlagen, die ihre gesamte Stromerzeugung für eine klassische "Volleinspeisung" ohne Eigenverbrauch und ohne Lieferung an andere Letztverbraucher nutzen. Auch Betreiber von Blockheizkraftwerken mit einer installierten elektrischen Leistung von höchstens 1 Kilowatt und von PV-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 7 Kilowatt unterliegen keiner Meldepflicht. Gut zu wissen: Diese Ausnahmeregeln gelten nicht, wenn gleichzeitig auch Strom an Dritte geliefert wird. Sie möchten auch wissen, wie Sie Ihre EEG-Umlage reduzieren können? Rechnungserläuterungen nach Energieträger | Bayernwerk Netz. Dann holen Sie sich unser kostenfreies Whitepaper. Was passiert, wenn ich die Meldefrist versäume?
Es öffnet sich eine Internetseite speziell für den Zähler des Kunden 3. Kunde liest Zählerstand ab und tippt in die Seite ein Was passiert dann? MITNETZ STROM bekommt den Zählerstand übermittelt, welcher dann die Grundlage für die weitere Abrechnung, zum Beispiel mit dem Stromlieferanten des Kunden oder der Einspeisevergütung bildet. Hinweis Die Selbstablesung per QR-Code ist eine freiwillige Möglichkeit, den Zählerstand bequem zu übermitteln. Lvn zahlerstand melden . Möchte der Kunde davon nicht Gebrauch machen, muss er nichts weiter tun. Der Ableser kommt dann wie gewohnt zur Ablesung beim Kunden vor Ort vorbei. MITNETZ-Blog abonnieren Bleiben Sie mit unserem Newsletter jederzeit auf dem Laufenden. Nach Anmeldung erhalten Sie einmal monatlich die neuesten Blogbeiträge ganz bequem in Ihr E-Mail-Postfach.