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Hessischer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e. V. Milchleistungsprüfung Labor Viehverkehrsverordnung Schweinekontrollring Beratung Rinder Schweine Schafe/Ziegen Equiden Sonstige Tiere Ansprechpartner Jeder, der Schafe oder Ziegen halten möchte, hat dies der zuständigen Behörde und der zuständigen Stelle (HVL) spätestens mit Beginn der Tätigkeit anzuzeigen. Er bekommt eine Registriernummer zugeteilt. Er ist dazu verpflichtet ein Bestandsregister zu führen, die Übernahme von Schafen und Ziegen und seinen Stichtagsbestand (siehe Merkblatt) beim HVL oder direkt in der HI-Tier-Datenbank zu melden. 25 Euro pro Schaf und Ziege: Unterstützung geht weiter - WELT. Lämmer müssen nach den EU-Vorschriften (siehe Merkblatt) gekennzeichnet werden. Die Ohrmarken zur Kennzeichnung müssen beim HVL bestellt werden. Informationen Schafe und Ziegen (193 KB) Merkblatt Schafe und Ziegen (236 KB) Zuteilung einer Registriernummer (448 KB) Namensänderung des Betriebsinhabers (489 KB) Adressänderung bei vorhandener Registriernummer (415 KB) Änderung gehaltener Tierarten (425 KB) Ohrmarken-Katalog (676 KB) Bestellformular Ohrmarken (629 KB) Bestandsregister (29 KB) Begleitpapier (29 KB) Hoftierarztvollmacht (25 KB) Stichtagsmeldung 01.
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Aktuelles Informationen Regionalstellen Adressdatenstellen Equiden-Stellen Heimtierausweis-Stellen ZDB Impressum ZDB Datenschutz ZDB Barrierefreiheit Firmen-Adressen Sicherheit Stellenangebote Details zu Meldepflichten und Informationen zu Rinder, Schwein, Schafe/Ziegen, Equiden, Tierarzneimittel, Heimtierausweis, ASP-Programme. Programm zum Melden von Geburt, Bewegung, Tod, Schlachtung usw. nach Viehverkehrs-Verordnung sowie zum Anzeigen von Tier- und Bestandsdaten, die Adresse lautet. Seit 2019 gibt es HIT V. Bestandsregister für Schweine (XLS, PDF). 3, die neue Version des HIT-Meldeprogramms, hier unter. Die Version eignet sich auch fr mobile Gerte (Android und iPhone) mit kleinen Bildschirmen. Als erstes wurden die VVVO-Meldungen fr Tiere realisiert, weitere Funktionen folgen.
Autor: Detlef Groß, DLR Westerwald-Osteifel Einige Punkte zur Kennzeichnung und Registrierung von Schweinen: Jeder Schweinehalter muss seine Tierhaltung mit Angabe der Produktionsrichtung (Zucht, Ferkelerzeugung oder Mast) beim Kreisveterinäramt anmelden. Alle Schweine müssen nach dem Absetzen mit einer Ohrmarke gekennzeichnet sein. Ohrmarken-Nummer: DE - Kreis-Kfz-Kennzeichen - letzte 7 Stellen der Betriebsnummer, z. B. DE-EMS-015 0123 Ohrmarken müssen in Rheinland-Pfalz über den LKV in Bad Kreuznach bezogen werden. Andere Bezugsquellen sind nicht zugelassen, so gekennzeichnete Tiere gelten als nicht gekennzeichnet. Ohrmarken beim Entdecken des Verlustes nachziehen - z. vom Mastbetrieb mit eigener Ohrmarke. Tiere, die unmittelbar vor der Schlachtung stehen, können auch mit Schlagstempel gekennzeichnet sein. Aus dem Stempel muss für den Schlachtbetrieb eindeutig der Herkunftsbetrieb hervorgehen. Meldungen ins HIT: 1. HVL: Schafe/Ziegen. Bestandsmeldungen zum 01. Januar jeden Jahres (Gruppe 1: Zuchtsauen und Eber incl.
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