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IV. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 236. 866, 15 Euro festgesetzt. Gründe: I. Die Klägerin macht gegen die Beklagten in gewillkürter Prozessstandschaft für den Insolvenzverwalter der Firma DB-H. GmbH & Co. KG, hilfsweise aus abgetretenem Recht, Werklohnforderungen aus zwei Bauprojekten geltend. Die Firma…….., über deren Vermögen mit Beschluss des Amtsgerichts Kempten vom 23. 2009 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, schloss am 11. 07. 2008 mit der Beklagten zu 3) einen Generalunternehmervertrag über den Neubau eines ……… Pauschalpreis von 885. 000 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Über die in diesem Vertrag nicht enthaltenen Architektenleistungen wurde ein gesonderter Architektenvertrag geschlossen. Am 01. Gewillkürte Prozessstandschaft setzt Abtretbarkeit des Anspruchs voraus!. 08. 2008 schloss die ………… der Beklagten zu 3) einen weiteren Generalunternehmervertrag über den Neubau eines N. Marktes zum Pauschalpreis von 715. Auch hier wurde bezüglich der Architektenleistungen ein gesonderter Architektenvertrag geschlossen. Benötigen Sie Hilfe in einem ähnlichen Fall?
Sachverständiger läßt sich nach einem Verkehrsunfall vom Geschädigten seine Sachverständigenkosten abtreten, um sie dann gegen die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers direkt geltend machen zu können. Hierzu benutze der Sachverständige ein Formular, dass, wie der BGH entschieden hat, nicht wirksam ist. "Tritt der Geschädigte nach einem Fahrzeugschaden seine Ansprüche aus dem Verkehrsunfall in Höhe der Gutachterkosten ab, ist die Abtretung mangels hinreichender Bestimmbarkeit unwirksam. " Erfolgt eine Abtretung von Sachverständigenkosten durch den Geschädigten an den Sachverständigen, so ist sie nur dann wirksam, wenn sie hinreichend bestimmt oder bestimmbar ist. Kein Anspruch auf Schadensersatz bei einem verabredeten bzw. gestellten Unfall! - ETL Rechtsanwälte. Dies ist regelmäßig dann nicht der Fall, wenn sämtliche Ansprüche aus einem Verkehrsunfall abgetreten werden und lediglich eine Beschränkung hinsichtlich des Umfanges der Abtretung in Höhe der Gutachterkosten erfolgt ist. Für eine wirksame Abtretungserklärung ist es daher erforderlich, in der Abtretungserklärung den Umfang der von der Abtretung erfassten Forderung der Höhe und der Reihenfolge nach aufzuschlüsseln ( BGH vom 7.
2011 (VI ZR 260/10 – VersR 2011, 1008). In zwei Entscheidungen vom 21. 2016 hat der BGH (VI ZR 475/15 – VersR 2016, 1330; VI ZR 476/15 – zfs 2017, 264) zur formularmäßigen Sicherungsabtretung an einen Sachverständigen entschieden, dass eine Abtretung des Schadensersatzanspruchs nicht nur bezogen auf die Schadensposition der Sachverständigenkosten, sondern (hilfsweise) auch auf weitere Schadenspositionen (wie Wertminderung, Nutzungsausfall, Nebenkosten und Reparaturkosten) als überraschende Klausel gem. § 305c Abs. 1 BGB unwirksam ist. Ferner hat der BGH in einer noch jüngeren Entscheidung ( BGH v. 17. 2018 – VI ZR 274/17 – VersR 2018, 1460) festgestellt, dass eine "zur Sicherung erfüllungshalber" erfolgte Abtretung an den Sachverständigen jedenfalls wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot dann unwirksam ist, wenn in der Abtretungsklausel zugleich die Geltendmachung der Honorarforderung gegen den Abtretenden möglich bleibt sowie eine Weiterabtretung des Schadensersatzanspruchs vom Sachverständigen an einen Dritten (Inkasso) vorgesehen ist.
03. 2017 VI ZR 125/16). Ansprüche aus § 7 I, § 18 I StVG Inhaber des Anspruchs aus diesen Normen und damit aktivlegitimiert ist nicht nur der Eigentümer/Miteigentümer des beschädigten Fahrzeuges. Auch der berechtigte Besitzer kann Verletzter i. S. d. §7 I StVG sein (ständige Rechtsprechung des OLG Düsseldorf Urteil vom 21. 06. 2016. Gleiches gilt für den Anspruch aus § 18 StVG. Ansprüche aus Delikt Zu dem geschützten Rechtsgut nach § 823 I BGB zählt nach ständiger Rechtsprechung auch der berechtigte Besitz, unerheblich ob Eigen- oder Fremdbesitz. Aber auch der Mitbesitz (OLG Celle Urteil vom 09. 10. 2013) und der mittelbare Besitz sind deliktsrechtlich geschützt. Nach § 823 II BGB ist der derjenige ersatzberechtigt, dessen Schutz die verletzte Norm bezweckt. Das kann neben dem Eigentümer auch der berechtigte Besitzer sein. Treuwidriges Bestreiten Das Bestreiten der Aktivlegitimation kann auch treuwidrig sein, wenn dies erstmals im Prozess eingewandt wird und vorprozessual bereits Zahlungen des Versicherers an den Geschädigten erfolgt sind.