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Wissenschaftliche Expertise des BISp, Band II. Hrsg. : Bundesinstitut für Sportwissenschaft Schreiben Sie den ersten Kommentar zu "Krafttraining im Nachwuchsleistungssport unter besonderer Berücksichtigung von Diagnostik, Tranierbarkeit und Trainingsm". Kommentar verfassen Band II berücksichtigt in besonderem Maße die Entwicklung der Muskelkraft, die Trainierbarkeit, die Kraftdiagnostik und die Trainingsmethodik im Nachwuchsleistungssport lieferbar versandkostenfrei Bestellnummer: 24318529 Kauf auf Rechnung Kostenlose Rücksendung Andere Kunden interessierten sich auch für In den Warenkorb Erschienen am 25. 02. 2015 Erschienen am 13. 08. 2013 Vorbestellen Erscheint am 18. 05. 2022 Erschienen am 01. 04. Krafttraining im Nachwuchsleistungssport unter besonderer Berücksichtigung von … von Petra Platen; Tobias Marzin; Ulrich Hartmann portofrei bei bücher.de bestellen. 2021 Erschienen am 08. 07. 2021 Erschienen am 15. 09. 2021 Erschienen am 21. 2017 Voraussichtlich lieferbar in 2 Tag(en) Erschienen am 16. 11. 2021 Erscheint im Mai 2022 Erschienen am 01. 2021 Mehr Bücher des Autors Download bestellen Erschienen am 09.
Lesinski, M., Mühlbauer, T., Prieske, O., Büsch, D., Gollhofer, A., Puta, C., Behm, D. G., Granacher, U 4041063 Krafttraining im Nachwuchsleistungssport. Wirkungen und Einsatz im langfristigen Leistungsaufbau (Resistance training in youth athletes: effects and integration in long-term athlete development) Dieser Beitrag informiert über die generellen sowie alters-, geschlechts- und trainingsformspezifischen Wirkungen von Krafttraining auf die Maximal-/Schnellkraft, die Kraftausdauer sowie auf sportartspezifische Leistungen von Nachwuchsathleten. Zudem wird ein Modell zur Implementierung verschiedener Krafttrainingsformen in den langfristigen Leistungsaufbau vorgestellt. © Copyright 2016 Leistungssport. Krafttraining im Nachwuchsleistungssport. Wirkungen und Einsatz im langfristigen Leistungsaufbau. Philippka Sportverlag. All rights reserved.
Im KINGS -Projekt ist Prof. Granacher inhaltlich für trainings- und bewegungswissenschaftliche Fragen verantwortlich. Prof. Arampatzis vertritt die Disziplinen Biomechanik und Bewegungswissenschaft. Gabriel ist Ansprechpartner und Experte für Themen der Medizin und Gesundheitsförderung. Darüber hinaus ist PD Dr. Christian Puta für den Bereich digitale Dissemination von Projektergebnissen verantwortlich. Im Projekt wird ein interdisziplinäres wissenschaftliches Projektteam in Kooperation mit leistungssportrelevanten außeruniversitären Projektpartnern dieses Forschungsdefizit aufarbeiten und die Übertragung der wissenschaftlichen Erkenntnisse in die Praxis weiter vorantreiben. Im Rahmen von Trainerfortbildungsmaßnahmen und in Zusammenarbeit mit den beteiligten Sportfachverbänden und Schulen sollen im Anschluss die Rahmentrainingspläne hinsichtlich der kraftbetonten Inhalte auf Basis der Studienergebnisse neu konzipiert werden. Ausführliche Informationen zum Forschungsprojekt und den beteiligten Einrichtungen finden Sie unter folgenden Links: Videoplaylist zum KINGS -Projekt (Die gesamte Playlist können Sie oben rechts im Bild öffnen): Nutzen Sie bitte einen Browser der iFrames unterstützt.
Was muss ich jetzt tun? Die Einstellung nach § 153a StPO ist von Ihrer Zustimmung abhängig. Sie können sich also zur Wehr setzen, indem Sie die (erforderliche) Zustimmung nicht erteilen oder der geforderten Auflage oder Weisung nicht nachkommen. Sie müssen dann aber damit rechnen, dass Sie angeklagt werden; die Voraussetzungen hierfür liegen bereits vor. Wenn Sie glauben, dass Sie nichts falsch gemacht haben, müssen Sie sich beraten lassen. Ich erlebe immer wieder, dass tatsächlich kein strafbares Verhalten vorliegt. Das lässt sich aber nur nach Einsicht in die Ermittlungsakte beurteilen. Nur dann kann man seriös sagen, ob wirklich ein hinreichender Tatverdacht besteht und das Angebot der Staatsanwaltschaft ein "gutes oder schlechtes Geschäft" ist. Wenn Sie wissen, dass die Vorwürfe gegen sie korrekt sind, können Sie das Angebot der Staatsanwaltschaft annehmen. Wenn Sie die Auflagen erfüllt haben, wird das Verfahren endgültig eingestellt. Erfüllen Sie die Auflagen nicht, wird das Verfahren fortgeführt und Sie müssen mit einer Anklage rechnen.
Wann sind Geldauflagen möglich? Geldauflage spenden und der Strafe entgehen? Vereinzelt ist das möglich. § 153a StPO gestattet, dass vereinzelt Strafverfahren auch gegen Auflagen eingestellt werden können. Dies kann zum Beispiel im Rahmen einer geleisteten Geldauflage geschehen, die entweder einer gemeinnützigen Einrichtung oder der Staatskasse zugewiesen wird. Voraussetzung für den Vorgang ist unter anderem, dass sowohl Betroffener als auch das für das Hauptverfahren zuständige Gericht darin zustimmt, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt, wenn die Bußgelder für Vereine oder Justizkasse geleistet wird. Ein solches Bußgeld zu spenden ist nur im Rahmen eines Strafverfahrens möglich, dem ein Vergehen zugrunde liegt, also eine Straftat, die im Mindestmaß mit einer Geldstrafe bedroht ist oder einer Freiheitsstrafe von weniger als einem Jahr. Dies kann etwa ein Verfahren wegen einer Trunkenheitsfahrt oder einer im Rahmen eines Unfalls begangenen fahrlässigen Körperverletzung betreffen.
Statt des Strafbefehls kommt auch eine Anklageschrift in Betracht – aber auch das ist bei einer Verkehrsunfallflucht eher die Ausnahme. Nicht folgenlos, aber auch keine Bestrafung. Die Einstellung gegen Geldauflage liegt irgendwo zwischen den Polen. Zwischen diesen weitgehend folgenlosen Einstellungen auf der einen und dem Strafbefehl auf der anderen Seite bewegt sich die Einstellung gegen Geldauflage gem. § 153a StPO. Nach dieser Vorschrift wird das Verfahren eingestellt, wenn der Beschuldigte eine Auflage erfüllt – fast immer geht es dabei um Zahlung einer Geldauflage. Der Vorteil für den Beschuldigten: Die Sache wird (anders als die Strafe aus dem Strafbefehl) nicht im Bundeszentralregister eingetragen. In der Praxis bietet der Staatsanwalt bei einer Unfallflucht die Einstellung gegen Auflage meist dann an, wenn der Beschuldigte zuvor noch nicht aufgefallen ist und wenn es sich bei dem Vorwurf um eine Verkehrsunfallflucht handelt, bei der der Vorwurf weit weniger schwer wiegt als beim Durchschnitt der Taten.
Einleitung - Regress trotz Einstellung Die Einstellung gegen Geldauflage gem. § 153 a StPO ist in vielen Verfahren ein gutes Ergebnis und häufig auch das Verteidigungsziel eines Strafverteidigers. Doch manchmal birgt die Einstellung der Sache gegen Auflage auch Risiken. Das muss man im Blick haben, wenn man entsprechenden Angeboten der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts zustimmen will. In Strafverfahren wegen Verkehrsunfallflucht (§ 142 StGB) gibt es das Risiko, nach Einstellung des Verfahrens von der Haftpflichtversicherung in Regress genommen zu werden. Warum das so ist und wie sich das unter Umständen vermeiden lässt, lesen Sie in diesem Beitrag: Einstellung gegen Auflage gem. § 153 a StPO – Was ist das? Nicht schwarz, nicht weiß, sondern irgendwo dazwischen Strafverfahren können mit einer Verurteilung enden. Oder mit einem Freispruch. Das eine ist Schuldfeststellung, das andere das Gegenteil: Die Schuld konnte nicht festgestellt werden, weshalb die Unschuldsvermutung weiter gilt.
Damit steht der Straf- und Bußgeldsachenstelle eine selbstständige Einstellungsbefugnis bei allen Steuervergehen mit vergleichsweise geringen Folgen zu. Bei der Bestimmung des Tatbestandsmerkmals der geringen Tatfolge erlangt wiederum die Höhe der verkürzten Steuer maßgebliche Bedeutung (Nr. 77 Abs. 2 S. 2 AStBV). Feste Höchstgrenzen existieren auch hier nicht. Bei einer siebenstelligen Steuerschuld kann auch ein fünfstelliger Verkürzungsbetrag (relativ) geringwertig sein. Fehlt die erforderliche gerichtliche Zustimmung, entsteht gleichwohl ein Verfahrenshindernis, wenn der Beschuldigte die Auflage oder Weisung erfüllt. Der Beschuldigte muss bestimmte Auflagen oder Weisungen erfüllen, die geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen. Im Steuerstrafverfahren kommen vor allem folgende Auflagen und Weisungen – ggf. auch nebeneinander – in Betracht: Entrichtung der verkürzten Beträge einschließlich der Nebenleistungen; Abgabe ausstehender Steuererklärungen; Zahlung eines Geldbetrages zugunsten der Staatskasse oder einer gemeinnützigen Einrichtung.
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