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Startseite Was ist Kindertagespflege? Tagesmütter und -väter in Kamp-Lintfort Wie werde ich Tagesmutter/-vater? Sofortkontakt Pädagogische Fachberatung Melanie Günther Telefon 0 28 42 / 912-121 Zimmer 302 Mo, Mi & Do 9:00-10:30 Uhr* Dagmar Böhnke Telefon 0 28 42 / 912-122 Zimmer 301 Di, Do & Fr 8:30-10:00 Uhr* *und nach Vereinbarung Wirtschaftliche Jugendhilfe Patrick Heydrich Telefon 0 28 42 / 912-123 Mo, Di, Do & Fr 8:00-12:00 Uhr Di 14:00-16:00 Uhr Do 14:00-18:00 Uhr Berechnung Elternbeiträge Hildegard Dahm Telefon 0 28 42 / 912-125 Die Tagespflege ist eine Betreuungsform für Kinder, insbesondere vom 1. bis zum 3. Lebensjahr. Darüber hinaus ist die Kindertagespflege eine ergänzende Anschlussbetreuung für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung oder Schule besuchen. Sie ist eine Betreuungsform, die bis zum vollendeten 13. Lebensjahr eines Kindes in Anspruch genommen werden kann. Die Kindertagespflege ist eine familiennahe Betreuungsform. Die Kinder werden in Kleingruppen (zeitgleich bis zu 3 Kindern unter 3 Jahren) im Haushalt der Tagesmutter betreut.
Die Kinderbetreuung durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater ist privat und familiennah. Die Kinder werden zu Hause oder in kleinen Gruppen betreut. Kindertagespflege ist also gerade für kleine Kinder eine gute Alternative zur Kita. Kindertagespflege ist die Betreuung von Kindern außerhalb institutioneller Einrichtungen. Im Gegensatz zu Kindertagesstätten ist die Kindertagespflege eine familienähnliche Betreuungsform. Deshalb wird sie häufig von Eltern mit kleinen Kindern unter drei Jahren genutzt. Die Betreuung der Kinder übernehmen sogenannte Tagespflegepersonen, also Tagesmütter oder auch Tagesväter, deren Eignung vom Jugendamt überprüft wird: seit 2006 müssen alle Tageseltern eine pädagogische Qualifizierung und einen Erste-Hilfe-Kurs für Kinder nachweisen können. Jährliche Fortbildungen sind ebenfalls Pflicht. Kindertagespflege gibt es in drei Formen. Die Tagesmutter oder der Tagesvater kommen in den Haushalt der Eltern und kümmern sich dort um die Kinder. Eine übliche Bezeichnung für diese Form der Kindertagesbetreuung ist auch Kinderfrau oder Kinderbetreuer / in.
Die Kindertagespflege bietet vor allem in den ersten Lebensjahren eine familiennahe Betreuung, bei der die individuelle Bedürfnisse besonders berücksichtigt werden. Die Tagesmutter /Tagesvater hat die Möglichkeit und die Zeit, sich einzelnen Kindern intensiver zuzuwenden als das üblicherweise in einer Kindertageseinrichtung möglich ist. Die Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform in familiennahem Umfeld, sie ist hinsichtlich der qualitativen Voraussetzungen und Maßstäben gleichrangig mit der Betreuung in einer Kindertagesstätte. Kinder mit langen Betreuungszeiten werden immer von derselben Person betreut. Besonders für Kinder unter drei Jahren kann dies aus entwicklungspsychologischer Sicht ein wertvoller Aspekt sein. Was mir in meiner pädagogischen Arbeit wichtig ist und worauf ich besonders achte, welche Erfahrungen die Kinder bei mir machen und wie ich die erste Zeit der Eingewöhnung gestalte – all dies können Sie hier lesen: >>
Informationen zu den Qualifizierungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten von Kindertagespflegepersonen in Niedersachsen finden Sie auf der Internetseite " Fort- und Weiterbildung in der Kindertagespflege " des Nds. Kultusministeriums. Näheres zu den Rahmenbedingungen der Landesförderung von Betreuungsangeboten in der Kindertagespflege finden Sie in der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Betreuungsangebotes in der Kindertagespflege (RKTP) des Nds. RKTP Förderrichtlinie 2016-2020. Rechtsgrundlage Seit 2005 stellt die Kindertagepflege für Kinder von 0 bis drei Jahren ein gleichwertiges Betreuungsangebot gegenüber der institutionellen Betreuung dar und wird ebenso öffentlich gefördert. Seit August 2013 haben Kinder ab Vollendung des 1. Lebensjahres und bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege. Kinder ab Vollendung des 3. Lebensjahres bis zur Einschulung haben einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung, bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch in Kindertagespflege.
Sie wird aber oft auch ergänzend zu anderen Betreuungsformen, wenn z. die Betreuungszeiten in Kita und Schule nicht ausreichen, für größere Kinder bis hinein ins Schulalter wahrgenommen. Wahlfreiheit Als Eltern haben Sie die Wahl, wer Ihr Kind betreut. Die Mitarbeiterinnen des Kindertagespflegebüros stellen in aller Regel den Kontakt her und geben nach dem eingehenden Beratungsgespräch mit den Eltern die Kontaktdaten an zunächst eine Kindertagespflegeperson weiter. Ist diese Kindertagespflegeperson "ausgebucht", suchen wir weiter. Nachdem der Kontakt hergestellt wurde, vereinbaren Tagesmutter/-vater und Eltern einen Kennenlerntermin und besprechen alle Details der zukünftigen Betreuung. Meistens kommt es bereits nach dem ersten Kontaktvorschlag zu einer Vermittlung. Sollte es einmal nicht klappen, weil "die Chemie nicht stimmt", oder sonstige Gründe vorliegen, so können sich die Eltern jederzeit wieder an das Kindertagespflegebüro wenden und wir suchen weiter und machen neue Vorschläge.
Die Kinderbrücke findet in Kooperation mit freien Trägern und zwei städtischen Kindertagesstätten statt. Als Angebot des Amtes für Soziale Arbeit ist die Kindertagespflege für Eltern nicht teurer als ein Platz in einer Kindertagesstätte. Treffpunkt Kindertagespflege Informationen zum Angebot des "Treffpunkt Kindertagespflege" erhalten Sie in den Räumlichkeiten in der Bahnhofstraße 55 bis 57 oder am Telefon unter 0611 / 31-4263. ProKindertagespflege Mit dem Bundesprogramm "ProKindertagespflege: Wo Bildung für die Kleinsten beginnt" stärkt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend von Januar 2019 bis Dezember 2022 gezielt die Weiterentwicklung der Kindertagespflege. Von Januar 2019 bis Dezember 2021 wurden 47 Modellstandorte gefördert, in 2022 werden 32 Modellstandorte gefördert. Nach dem Motto "Qualifiziert Handeln und Betreuen" setzt das Bundesprogramm auf die Qualifizierung der Tagesmütter und -väter, die Verbesserung der Rahmenbedingungen und die Stärkung der Zusammenarbeit mit den Kommunen.