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Wenn er das Fahrzeug bereits herausgegeben hat, kann er beim Arbeitsgericht darauf klagen, dieses bis zum Ende seines Arbeitsverhältnisses weiter nutzen zu dürfen. Gleichzeitig kann er für jeden Tag der Nichtnutzung unter Umständen Schadensersatz, genauer eine Entschädigung für den Nutzungsausfall, fordern. Hier sollte durch eine Rechtsberatung geklärt werden, was sinnvoll ist. Freistellung - Hier ist auch Ihr Dienstwagen betroffen. Praxistipp Soll Ihnen schon vor Ende des Arbeitsverhältnisses Ihr Dienstwagen entzogen werden, kann ein kompetenter Anwalt prüfen, ob dabei alles mit rechten Dingen zugeht. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht hat in diesem Bereich besondere Kenntnisse. (Wk)
Sind Sie unsicher, ob Sie als Arbeitgeber vom Arbeitnehmer die Herausgabe des Dienstwagens herausverlangen können oder diesen als Arbeitnehmer an den Arbeitgeber herausgeben müssen, vereinbaren Sie gerne einen persönlichen Besprechungstermin mit mir. Gerne bin ich Ihnen bei der Wahrnehmung und Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen behilflich. Wiebke Krause Rechtsanwältin Fachanwältin im Familienrecht
Neben der Inhaltskontrolle der in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Dienstwagenvertrages enthaltenen Widerrufsklausel steht jedoch zudem die Ausübungskontrolle im Einzelfall gemäß § 315 BGB. Der Widerruf muss danach billigem Ermessen entsprechen. Die Interessenabwägung im Einzelfall kann dazu führen, dass der Arbeitgeber einen Dienstwagen nur unter Einräumung einer Auslauffrist zurückfordern darf. In die gebotene Interessenabwägung sind das Interesse des Arbeitgebers an einer unverzüglichen Rückgabe und das Interesse des Arbeitnehmers an einer weiteren privaten Nutzung einzustellen. Zu berücksichtigen ist u. a., dass die private Nutzung eines Dienstwagens bei gewählter Pauschalversteuerung gemäß § 6 I Nr. 4 EStG auch dann mit der vollen Monatspauschale zu versteuern ist, wenn der Arbeitnehmer das Fahrzeug nicht im gesamten Kalendermonat nutzen kann. Die Entziehung des Dienstwagens in der Mitte des Monats benachteiligte die Arbeitnehmerin daher sehr. Der Arbeitgeber hätte der Arbeitnehmerin den Wagen bis zum Ende des Monats weiter zur Verfügung stellen müssen.