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(3) 1 Ist eine Baugenehmigung oder an ihrer Stelle eine bauaufsichtliche Zustimmung oder abgrabungsaufsichtliche Genehmigung erforderlich, entfällt die Erlaubnis. 2 Für denkmaltypische Bauprodukte, die in Baudenkmälern verwendet werden sollen, erteilt die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde die Zustimmung im Einzelfall nach Art. 20 der Bayerischen Bauordnung (BayBO). 3 Ist in den Fällen des Satzes 2 keine Baugenehmigung oder bauaufsichtliche Zustimmung, jedoch eine durch die Denkmaleigenschaft bedingte Abweichung nach Art. 63 Abs. 1 Satz 1 BayBO erforderlich, schließt die Erlaubnis nach diesem Gesetz die Zustimmung im Einzelfall nach Art. 20 BayBO und die Abweichung nach Art. 1 Satz 1 BayBO mit ein. BayDSchG: Teil 1 Allgemeine Bestimmungen (Art. 1–3) - Bürgerservice. (4) Bei Entscheidungen nach den Abs. 1 bis 3 sind auch die Belange von Menschen mit Behinderung und von Menschen mit sonstigen Mobilitätsbeeinträchtigungen zu berücksichtigen.
In der Regel sind Maßnahmen, die sich auf Bau- oder Bodendenkmäler oder die in die Denkmalliste eingetragenen beweglichen Denkmäler beziehen, nur zulässig, wenn die Untere Denkmalschutzbehörde (Landkreise, kreisfreie Städte und Große Kreisstädte) hierfür zuvor eine Erlaubnis erteilt hat. Die wichtigsten Fälle sind nachstehend aufgeführt: Baudenkmäler / in die Denkmalliste eingetragene bewegliche Denkmäler Für alle Maßnahmen, durch die ein Baudenkmal beseitigt, verändert oder an einen anderen Ort verbracht werden soll, und für die meisten Maßnahmen, die sich auf geschützte Ausstattungsstücke beziehen, benötigen Sie eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis. Stadt Bad Reichenhall - Denkmalschutzverfahren. Eine solche Erlaubnis brauchen Sie ferner, wenn Sie in der Nähe eines Baudenkmals Anlagen errichten, verändern oder beseitigen wollen - allerdings nur dann, wenn sich die von Ihnen geplante Maßnahme auf den Bestand oder das Erscheinungsbild des Baudenkmals auswirken kann. Eine gesonderte denkmalschutzrechtliche Erlaubnis entfällt, wenn Sie für Ihr Vorhaben eine Baugenehmigung oder eine abgrabungsaufsichtliche Genehmigung benötigen.
Eine gesonderte denkmalschutzrechtliche Erlaubnis entfällt, wenn Sie für Ihr Vorhaben eine Baugenehmigung oder eine abgrabungsaufsichtliche Genehmigung benötigen. In diesen Fällen wird der Denkmalschutz im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens oder des abgrabungsaufsichtlichen Genehmigungsverfahrens "abgearbeitet". Bitte beachten Sie, dass Sie bei Maßnahmen an Baudenkmälern, für die Sie keine Baugenehmigung brauchen, immer eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis benötigen! Auf die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis haben Sie einen Rechtsanspruch, soweit keine gewichtigen Gründe des Denkmalschutzes für die unveränderte Beibehaltung des bisherigen Zustands sprechen. Wenn es hingegen solche Gründe gibt - und das ist oft der Fall -, kann die Erlaubnis verweigert werden. Landratsamt Schweinfurt - Denkmalschutz; Beantragung einer Erlaubnis für Maßnahmen an Bau- und Bodendenkmälern. Statt die Erlaubnis abzulehnen, kann die Erlaubnisbehörde sie unter Auflagen oder anderen Nebenbestimmungen erteilen, die sicherstellen sollen, dass eine denkmalverträgliche Lösung realisiert wird. Das ist in der Praxis ein sehr gebräuchlicher Weg.
6. Die denkmalpflegerischen Arbeiten, die im Rahmen der jeweiligen staatlichen Baupflichtmaßnahme anfallen, werden von den Landbauämtern abgewickelt. Sie holen die ggf. erforderlichen gesetzlichen Genehmigungen und Erlaubnisse, z. B. die Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz, ein. Sie stellen den denkmalpflegerischen Mehraufwand einvernehmlich mit dem Landesamt für Denkmalpflege und dem kirchlichen Rechtsträger fest. Sie beteiligen das Landesamt für Denkmalpflege im Rahmen des Erlaubnisverfahrens. 7. Die Landbauämter bewirtschaften die für die Durchführung der Maßnahmen benötigten finanziellen Mittel und rechnen diese ab. Sie legen nach Beendigung der Arbeiten den Regierungen und dem kirchlichen Rechtsträger einen Abschlußbericht vor. I. A. Kießling Ministerialdirektor 1 [Amtl. Anm. :] Kurzbezeichnung inoffiziell 2 [Amtl. :] jetzt: Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst 3 [Amtl. :] entspricht 2. Denkmalschutzgesetz bayern text letters. 556. 459, 40 € 4 [Amtl. 459, 40 €
Gesetze Landesrecht Bayern BayDSchG Bayerisches Denkmalschutzgesetz Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler Informationen Ausfertigungsdatum 25. 06. Denkmalschutzgesetz bayern text alerts. 1973 Version Bayerisches Denkmalschutzgesetz (BayDSchG) in der in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 2242-1-WK) veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Gesetz vom 23. April 2021 (GVBl. S. 199) geändert worden ist Alle Normen Teil 1 Allgemeine Bestimmungen Teil 4 Eingetragene bewegliche Denkmäler Teil 5 Verfahrensbestimmungen Teil 8 Ordnungswidrigkeiten Teil 9 Allgemeine Bestimmungen und Schlussbestimmungen