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3. Tag - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung von unbeweglichen Vermögen, Werbungskosten (Abschreibungen, Anschaffungs- / Herstellungskosten, Abgrenzung zwischen Erhaltungsaufwendungen oder Herstellungskosten, nachträgliche Herstellungskosten, Neue Abschreibung für Mietwohnungsneubau § 7b EStG, Besteuerung der Alterseinkünfte, Leistungen aus inländischen Altersvorsorgeverträgen (Riester) 4. Tag - Sonderausgaben, Spenden, Kinder, Außergewöhnliche Belastungen, Haushaltsnahe Beschäftigungen Vorsorgeaufwendungen, Realsplitting, Spenden; Kindergeld und Kinderfreibeträge bei Kindern, die im In- und Ausland leben, Kinderbetreuungskosten; Außergewöhnliche Belastungen, Unterhaltsleistungen, Pauschbeträge behinderter Menschen, Pflege-Pauschbetrag; Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Mitarbeiterseminar akademie für steuer und wirtschaftsrecht 6. 5. Tag – Abgabenordnung Verjährung, Bekanntgabe vom Verwaltungsakt, Rechtsbehelfsverfahren, Änderungs- und Korrekturmöglichkeiten der Abgabenordnung.
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Die Hotelbranche hat eine herbe Niederlage vor dem BVerfG erlitten. Das BVerfG hat vier Verfassungsbeschwerden gegen kommunale Übernachtungssteuern abgewiesen. Die Entscheidungen könnten bundesweit zu einer erheblichen Ausbreitung der Bettensteuer führen. Gegenstand der Beschwerdeverfahren vor dem BVerfG waren vier Verfassungsbeschwerden gegen die Erhebung einer kommunalen Steuer (im Volksmund "Bettensteuer") auf entgeltliche, nicht beruflich veranlasste Übernachtungen in der Freien und Hansestadt Hamburg, der Freien und Hansestadt Bremen sowie in Freiburg im Breisgau. Akademie für Steuer und Wirtschaftsrecht. Kommunale Übernachtungssteuern von bis zu 5% des Übernachtungspreises In Deutschland ist die kommunale Übernachtungssteuer in Form der Erhebung einer Abgabe von bis zu 5% auf den Übernachtungspreis in Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben nicht unüblich. Die Steuer war jedoch bisher verfassungsrechtlich umstritten. Die Hotelbranche unterstützte die Verfassungsbeschwerden von vier Betreibern von Beherbergungsbetrieben und hoffte auch wegen der erheblichen Belastungen der Hotelbranche infolge der Corona-Pandemie auf eine positive Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts.
Und natürlich können Sie während des Live-Webinars auch direkt im Chat Ihre Fragen an die Referenten platzieren. Die Teilnehmergebühren beinhalten umfangreiche Tagungsunterlagen, die Ihnen am Veranstaltungstag vor Ort als Printausgabe und als PDF-Version ausgehändigt werden. Rein digitale Nutzer erhalten nur die digitale Version. Bei einer lokalen Teilnahme bieten wir Ihnen Konferenzgetränke an. Die Seminarreihe ist als Abonnement aufgelegt. Akademie für Steuer- und Wirtschaftsrecht. Dies bedeutet für Sie: Sie müssen sich um die Buchung Ihrer monatlichen Fortbildung nicht kümmern und sind bei uns immer als Teilnehmer registriert und erhalten Ihr Skript. Das Abonnement verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr. Sollten Sie eine Pause brauchen, können Sie jederzeit kündigen, wir berechnen Ihnen in diesem Fall zeitanteilig die bereits wahrgenommenen Termine sowie eine Stornogebühr in Höhe von 50, 00 €. Ein späterer Einstieg in die Seminarreihe ist jederzeit möglich.