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Die Finanzämter sind gehalten diese Arbeitshilfe anzuwenden, unter anderem aufgrund von Rügen des Rechnungshofs. Allerdings ergeben sich in der täglichen Praxis bei der Anwendung viele Kuriositäten. So kam kürzlich beispielsweise ein Finanzamt mit Hilfe des Schemas des BMF beim Erwerb einer Wohnungseigentumseinheit im Wert von ca. € 200. 000, 00 zu einem Bodenanteil von sage und schreibe 98%. Es bedurfte Verhandlungen mit dem Finanzamt, um die "sachgerechte Schätzung" des Finanzamts zu widerlegen. Das Ergebnis war schließlich, dass der tatsächliche Bodenanteil unter 20% des gesamten Kaufpreises lag. Aufteilung kaufpreis grund boden gebäude. Bodenanteile werden zu hoch angesetzt Selbst bei einer Eigentumswohnung im Wert von € 200. 000, 00 steht bei einem streitigen Bodenanteil von 30% eine Abschreibungsbemessungsgrundlage von € 60. 000, 00 im Raum. Es geht bei einem angenommenen Einkommensteuersatz von 40% also um Einkommensteuerbeträge von insgesamt € 24. 000, 00, die es zu zahlen (oder eben zu sparen) gilt. Gerade in hochpreisigen Gebieten wie München geht es häufig um wesentlich höhere Einkommensteuerbeträge.
Ein Abschreibungsplan liefert die genauen abzuschreibenden Beträge verteilt auf die betreffenden Steuerjahre. Alle notwendigen Informationen finden Sie unterhalb des Rechners. Kaufpreisaufteilung von Immobilien in der notariellen Urkunde. Hinweis zur Benutzung der Abschreibungsrechners für Gebäude Bei Immobilien, die zu Wohnzwecken genutzt werden gilt, sofern nicht selbst bewohnt, eine Abschreibungsdauer von 50 Jahren, bei gewerblicher Nutzung eine Dauer von 33 1/3 Jahren. Da beim Erwerb einer Immobilie - außer für Notarkosten - keine Mehrwertsteuer erhoben wird, wählen Sie im Rechner bitte unter "Kosten der Anschaffung" "Netto" aus. 1. Der Gewinn aus der Immobilie ist steuerpflichtig Jeder Immobilienbesitzer, der aus der Vermietung oder Verpachtung seines Eigentums Einkommen erzielt, muss auf seinen Gewinn daraus Einkommensteuer entrichten. Gehört die Immobilie nicht zum Betriebsvermögen eines bilanzierungspflichtigen Unternehmens, so können Sie den Gewinn durch einen einfachen Vergleich der Einnahmen und Ausgaben (Einnahme-/Überschussrechnung) ermitteln.
Gleichwohl liefert sie auch nur einen indikativen Aufteilungsmaßstab auf Basis einer typisierten Betrachtung. Dem Anwender bieten sich zudem etliche Stellschrauben, durch gezielte Eingaben das Bewertungsergebnis zu beeinflussen. Generell ist die Arbeitshilfe aber eine gute Hilfestellung für die erste Orientierung und sollte deutlich realitätsnähere Werte als die alte Version ausgeben. In kritischen Fällen kann sie allerdings ebenfalls keine fachkundige Einzelbewertung durch einen Gutachter ersetzen. Das birgt vermutlich auch künftig ein gewisses Streitpotential zwischen dem Steuerzahler und der Finanzverwaltung. Auch unter dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit empfiehlt es sich, die neue Arbeitshilfe mit Vorsicht zu betrachten und anzuwenden. Aktualisierte Arbeitshilfe zur „Kaufpreisaufteilung“ veröffentlicht. Mit dem BMF als Herausgeber der Arbeitshilfe ist zwar zu erwarten, dass die Finanzverwaltung die damit erstellten soliden Bewertungen gut akzeptieren. Eine Detailüberprüfung, beispielsweise durch die Betriebsprüfung, lässt sich trotzdem nie gänzlich ausschließen.
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