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Außerdem muss damit gerechnet werden, dass der Ehepartner, dem ein Verhalten vorgeworfen wird, das unzumutbare Härte rechtfertigen soll, sich mit einem Rechtsanwalt zur Wehr setzt. Auch das kostet Zeit. Einfacher und möglicherweise schneller als eine Blitzscheidung ist eine einvernehmliche Scheidung. Die Vermögensverhältnisse lassen sich auch vorab mit Hilfe eines Notars klären, sodass der Versorgungsausgleich auf Wunsch ausgeschlossen werden kann. Falls Sie sich schnell scheiden lassen möchten, lassen Sie sich am besten von einem Rechtsanwalt beraten.
Was ist eine Blitzscheidung und ist eine Scheidung ohne Trennungsjahr in Deutschland überhaupt möglich? In diesem Artikel möchten wir über ein eher unschönes Thema berichten, aber leider zerbrechen heutzutage immer mehr Ehen. Viele enttäuschte Partner wünschen sich daher eine schnelle Scheidung ohne Trennungsjahr, um den Partner möglichst schnell vergessen zu können. Eine Scheidung sollte aber immer reiflich überdacht werden, denn auch bei ersten Anzeichen für Untreue oder Seitenprung kann die Beziehung ja vielleicht doch noch gerettet werden. In einigen Fällen scheint aber eine Blitzscheidung, also eine schnelle Scheidung ohne Trennungsjahr als wirkliche Alternative und im nachfolgenden Text möchten wir über die Möglichkeiten einer Blitzscheidung informieren. Bei einer Trennung bedeutet eine Blitzscheidung aber nur die Möglichkeit zur vorzeitigen Einreichung des notwendigen Scheidungsantrags. auch bei einer vorzeitigen Einreichung der Scheidung ohne Trennungsjahr, kann sich die offizielle Scheidung selbst über einen wesentlich längeren Zeitraum hinziehen.
Eine Ehe kann aber nicht "vorläufig" geschieden werden. Scheidungen sind endgültig. Wann kommt ein Eilverfahren in Betracht? In Unterhaltssachen, beim Sorgerecht und Umgangsrecht oder der Zuteilung der Ehewohnung besteht oft akuter Handlungsbedarf. Hier kann das Familiengericht im Wege der Einstweiligen Anordnung vorläufige Entscheidungen treffen und den Antragsgegner verurteilen, Unterhalt zu zahlen oder dem Antragsteller das alleinige Sorgerecht oder die Ehewohnung zuzuweisen. Vorrausetzung ist, dass ein Scheidungsantrag eingereicht wurde. Was ist kein Härtefall für eine vorzeitige Scheidung? Ein Härtefall erfordert einen Anlass, der in der Person des Antraggegners begründet ist. Persönliche Motive des Antragstellers scheiden daher aus. Möchte der Antragsteller möglichst schnell geschieden werden, weil er sich neu verheiraten möchte oder mit einem neuen Partner einer Schwangerschaft besteht, liegt kein Härtefall vor. Ihm mutet das Gesetz zu, das Trennungsjahr abzuwarten und erlaubt demnach keine Scheidung ohne Trennungsjahr.
So ist die Aufhebung der Ehe beispielsweise bei einer Doppelehe möglich, oder auch wenn die Ehepartner noch minderjährig sind, einer der Partner nicht geschäftsfähig ist, die Ehe unter Zwang oder Drohungen geschlossen wurde. Auch arglistige Täuschung in schweren Fällen, beispielsweise wenn der Ehemann verschweigt, dass er rechtskräftig verurteilt ist und der Haftantritt nahe liegt. Eine Annullierung der Ehe, weil der Partner über seine finanziellen Verhältnisse die Unwahrheit gesagt hat, ist keineswegs ein Grund für eine "Blitzscheidung" bzw. eine Aufhebung der Ehe. Fazit Eine Blitzscheidung kennt das deutsche Eherecht nicht. Allenfalls ist ein Wegfall des Trennungsjahre s möglich, wenn ganz besondere Umstände, wie oben beschrieben, vorliegen. Eine solche Entscheidung auf Härtefall vor dem Familiengericht durchzukämpfen, ist allerdings in der Praxis nicht einfach. Da ja der Härtefall durchaus bewiesen werden muss, werden die Beteiligten vor Gericht nicht umhin kommen, auch unangenehme Tatsachen aufzudecken - um mit dem Volksmund zu reden - "schmutzige Wäsche zu waschen".
Nach diesem Prinzip ist die Scheidung nach spätestens drei Trennungsjahren anzunehmen. Das Minimum liegt hingegen bei einem Trennungsjahr. Dieses Jahr soll praktisch Kurzschlussentscheidungen verhindern und den Partnern Gelegenheit geben, sich der Tragweite ihrer Entscheidung bewusst zu werden. Das kann, muss aber nicht im Sinne der Eheleute sein, die das Schicksal ihrer Ehe für besiegelt halten. Denen kann es zuweilen nicht schnell genug gehen, weswegen sich zwangsläufig die Frage stellt, ob denn das Trennungsjahr unbedingt eingehalten werden muss. Die Antwort: In der Regel ja, aber es gibt Ausnahmen. Unter welchen Umständen ist eine Blitzscheidung möglich? Die Ausnahmen bedürfen wichtiger Gründe, die wiederum im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1565 BGB) geregelt sind. Ist beispielsweise die Weiterführung der Ehe einem der Partner nicht mehr zuzumuten, kann von einer unzumutbaren Härte ausgegangen werden, deren Grund wiederum im anderen Partner bzw. dessen Verhalten oder Situation zu suchen ist.
Ist die Ehe erst in die Brüche gegangen, kann es manch ehemaligen Ehepartnern nicht schnell genug gehen. Eine Blitzscheidung wäre optimal, um die Trennung offiziell unter Dach und Fach zu bringen. Doch eine Scheidung funktioniert in den seltensten Fällen von heute auf morgen, sondern kann sich sogar über Jahre hinziehen. Schonfrist für die Ehe Es ist alles gesagt, die Fronten sind verhärtet und die Ehe am Ende. In einer solchen Situation kommen viele Ehepartner zu dem Schluss, dass ein Ende mit Schrecken besser als Schrecken ohne Ende sei. So schnell muss es dann auch nicht gehen … Sie möchten die Scheidung – und das möglichst schnell, besser gestern als morgen. Doch der Gesetzgeber hat bei dieser Angelegenheit noch ein Wörtchen mitzusprechen. Für eine Blitzscheidung müssen einige spezielle Voraussetzungen gegeben sein. Grundsätzlich kann eine Ehe nur dann geschieden werden, wenn sie als gescheitert gilt. Dazu wurde im Jahr 1976 das sog. Zerrüttungsprinzip im Familienrecht beschrieben, das heute als rechtliche Grundlage einer jeden Scheidung dient.