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Ein altes Fachwerkhaus, eine restaurierte Mühle oder ein rustikaler Bauernhof: Denkmalgeschützte Gebäude sind nach wie vor bei zahlreichen Immobilienkäufern beliebt. Aufgrund des Alters der Gebäude winkt meist ein günstiger Kaufpreis, gleichzeitig versprühen die Liebhaberobjekte einen individuellen Charme. Das böse Erwachen kommt dabei oft erst nach Unterzeichnung des Kaufvertrags: Denn die Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes ist nicht nur mit strengen Auflagen, sondern auch mit hohen Kosten verbunden. Doch glücklicherweise bieten unterschiedliche Behörden spezielle Förderungen an, während der Staat gleichzeitig attraktive Steuervorteile in Aussicht stellt. Was zeichnet eine denkmalgeschützte Immobilie aus? Denkmalschutz einer Immobilie: Was muss man wissen?. Bei denkmalgeschützten Gebäuden denkt man meist automatisch an betagte Bauwerke. Dabei spielt das Alter genau genommen gar keine Rolle, wenn es um die Klassifizierung als Denkmalimmobilie geht. Wann ein Objekt unter Denkmalschutz steht, ist in den Denkmalschutzgesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt.
Die Grunderwerbsteuer entsteht mit der Rechtsgültigkeit des Kaufvertrags; wer die Grunderwerbsteuer bezahlt wird im Kaufvertrag festgelegt. Bezahlt die im Kaufvertrag festgelegte Partei die Steuerschuld nicht fordert das Finanzamt andere Partei zur Zahlung der Grunderwerbsteuer auf. Nach dem Gesetz haften Käufer und Verkäufer als Gesamtschuldner für die Zahlung der Grunderwerbsteuer. Das zuständige Finanzamt für die Grunderwerbsteuer ist das Finanzamt, in dessen Bezirk sich das gekaufte Grundstück befindet. Im Grunderwerbsteuergesetz werden bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Anteile an Grundstücken (Eigentumswohnungen) als Grundstücke bezeichnet. Für Anleger, die das Grundstück nicht selbst nutzen wollen und in einem anderen Finanzamtsbezirk ansässig sind ist die Zuständigkeit des Finanzamts wichtig. Denkmalimmobilien: Förderungen für solche Immobilien?. Berechnung Basis für die Berechnung der Grunderwerbsteuer ist neben dem aktuell gültigen Steuersatz der Kaufpreis. Dabei werden vom Finanzamt verschiedene Kosten und Leistungen, aber auch Nutzungs- und Wohnrecht, die vom Verkäufer vorbehalten werden, berücksichtigt.
Außerdem müsse ein direkter Zusammenhang zwischen der Unrentabilität der Immobilien und dem öffentlichen Interesse an der Erhaltung des Denkmals vorliegen. Letzteres sei jedoch im vorliegenden Fall nicht gegeben. Der Gesellschaft sei bei dem Erwerb der Immobilien klar gewesen, dass diese unter Denkmalschutz stehen und extrem sanierungsbedürftig seien. Damit sei von vorneherein klar gewesen, dass der Kauf unrentabel sei. Grunderwerbsteuer denkmalgeschuetzte häuser. Dies könne aber nicht durch einen Erlass der Grundsteuer B teilweise ausgeglichen werden. Im vorliegenden Fall käme auch ein Teilerlass wegen sanierungsbedingtem Leerstand nicht in Betracht. Einerseits habe die Gesellschaft den verminderten Rohertrag aufgrund der unternehmerischen Entscheidung ihres Geschäftsführers selbst herbeigeführt. Die Festsetzung der Stadt Koblenz beruhe andererseits auf den Vorgaben im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts Koblenz. Dieses sei davon ausgegangen, dass die Gebäude auch genutzt würden. Die Entscheidung des Finanzamts beruhe letztlich auf unkorrekten Angaben der Gesellschaft.
Fazit Die Denkmal-AfA bietet insbesondere Personen mit einem hohen Einkommensteuersatz enorme Steuerersparnisse, da sie das zu versteuernde Einkommen stark vermindert. Zudem ist sie die einzige Immobilien-AfA, die auch Eigennutzern gewährt wird.
Meist müssen die Gebäude von historischer, künstlerischer, wissenschaftlicher oder städtebaulicher Bedeutung sein. Darüber hinaus muss die Allgemeinheit ein Interesse am Erhalt der Gebäude haben. So kann beispielsweise ein moderner Neubau, in dem ein historisches Ereignis stattgefunden hat, ebenso als Denkmalimmobilie gelten wie ein altes Fachwerkhaus. Staatliche Fördermittel für Denkmalschutz Immobilien Sanierung und Erhalt einer denkmalgeschützten Immobilie können nicht nur zeitaufwendig, sondern auch kostspielig sein. Da jedoch auch der Staat ein Interesse daran hat, dass diese schützenswerten Gebäude erhalten bleiben, profitieren Immobilienkäufer und -eigentümer von zahlreichen Fördermöglichkeiten. Grunderwerbsteuer denkmalgeschützte hauser. Förderung durch Behörden Eines vorab: Wenn Sie ein denkmalgeschütztes Haus sanieren oder umbauen möchten, sollten Sie sich sämtliche baulichen Maßnahmen von der zuständigen Denkmalschutzbehörde genehmigen lassen. Bauen Sie Ihr Haus ohne die behördliche Zustimmung um, drohen Ihnen empfindliche Bußgelder.
Zu beachten sind allerdings besondere formale Anforderungen, wie eine behördliche Bescheinigung, die zwingend vor Ausführung von Baumaßnahmen vorliegen muss. Abschreibung von denkmalgeschützten Häusern. Unser Team von der DTG Dobler Treuhand Gesellschaft mbH in Freiburg bespricht Ihre Fragen gerne persönlich mit Ihnen. Wir informieren Sie fachkundig zu allen steuerlichen Themen sowie der Wirtschafts- und Unternehmensberatung. Vereinbaren Sie einen Termin mit unserer Kanzlei in Freiburg. DTG Dobler Treuhand Gesellschaft mbH Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Unternehmensberatung