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Trinkgelder sind für viele Mitarbeiter ein wesentlicher Bestandteil Ihres monatlichen Einkommens. Dabei handelt es sich gem. § 107 GewO bei Trinkgelder um einen Betrag, den ein Dritter (der Gast, Kunde) ohne rechtliche Verpflichtung dem Arbeitnehmer zusätzlich zu dem vom Arbeitgeber gezahlten Lohn zahlt. Solche Trinkgelder sind einkommenssteuerfrei (§ 3 Nr. 51 EStG). Kein Wunder also, dass so mancher Mitarbeiter sein Trinkgeld verteidigt. Arbeitgeber verbot dem Kellner, zu kassieren So war es auch im Fall des LAG Rheinland-Pfalz im Urteil vom 09. 12. 2010, Az. : 10 Sa 483/10. DHL, Hermes: Dürfen Paketboten Trinkgeld annehmen?. Und dabei ging es durchaus um erkleckliche Summen beim Trinkgeld. Ein Kellner in einem Hotel erhielt monatlich rund 500 € Trinkgeld. Er wehrte sich dagegen, dass der Arbeitgeber einseitig festlegte, dass alle Trinkgelder in eine gemeinsame Kasse einzuzahlen seien. Er wollte damit erreichen, dass alle Mitarbeiter davon profitieren. Um dies durchzusetzen, beschloss der Arbeitgeber, dass der Kellner nicht mehr selbst kassieren dürfe, sondern dass dies nur noch die Geschäftsführung dürfe.
Der Kunde wird oft getäuscht. Das Problem: Wer einen öffentlich zugänglichen Raum nicht unerheblicher Größe unterhält, hat nach baurechtlichen und gewerberechtlichen Vorschriften eine Toilettenanlage zu unterhalten. Die Kosten trägt der Gewerbetreibende, auch für sein Personal. Der Kunde oder der potentielle Kunde muss für die Nutzung nichts bezahlen. Trotzdem besteht am Toilettenausgang regelmäßig der kleine weiße Teller. Klingt die Münze, bedankt sich die Reinigungskraft. Der Kunde glaubt mitleidig, er habe ein Trinkgeld, die wohltätige Aufbesserung für diesen minderwertigen Job gespendet. Kein Trinkgeld zu geben ist peinlich. Weit gefehlt! Meistens bekommt der Arbeitgeber das Geld, der die Reinigungskraft in der untersten Lohngruppe vergütet. Die wirklichen Verhältnisse hat jetzt das Arbeitsgericht Gelsenkirchen in zwei Fällen klargestellt. Trinkgeld / Arbeitsrecht | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe. Das Trinkgeld steht dem Personal zu, wenn der Kunde nicht ausdrücklich auf anderes hingewiesen wird. Der Fall: Eine 1955 geborene Toilettenfrau war bei einem Gebäudereinigungsunternehmen in Teilzeit beschäftigt.
Für harte Jobs, wie Möbeltragen oder Waschmaschinen- und Klavierliefern, sind mindestens fünf Euro angemessen. Am besten zahlst du Trinkgelder immer bar, per Kreditkarte geht aber auch. Hier werden allerdings Gebühren für den Dienstleister fällig und die werden dann eben auch mit aufs Trinkgeld angerechnet. Somit bleibt für die Angestellten am Ende weniger. Trinkgeld von der Steuer absetzen Immer dann, wenn deine Ausgabe geschäftlich bedingt ist, also zum Beispiel ein Essen mit Geschäftspartnern oder eine berufliche Taxifahrt, kannst du das gegebene Trinkgeld von der Steuer absetzen. Was Sie beim Erhalt von Trinkgeld beachten müssen - experto.de. Wichtig: Die Höhe des Trinkgeldes muss auf der Rechnung vermerkt werden. Das gilt für Selbstständige und Angestellte. Bei letzterem musst du allerdings eine Erlaubnis vom Chef für das Geschäftsessen haben. Einladungen und Trinkgeld auf eigene Faust könnte der Chef dir in Rechnung stellen. Erkundige dich also besser bei ihm und /oder einem Steuerberater. Wer Trinkgeld bekommt, muss darauf in der Regel keine Steuern bezahlen.
Welche Geld- und Sachwerte angenommen werden dürfen oder ob dies ganz untersagt ist, hängt vom Unternehmen ab. Eine Gegenleistung darf aber keinesfalls dafür erwartet oder erbracht werden – das gilt als Bestechung. Viele Firmen haben Obergrenzen für Geschenke festgelegt, an die sich Mitarbeiter halten müssen. Bei DHL etwa dürfen Paketboten Trinkgeld und "geringwertige Sachgeschenke bis zu einem Wert von 25 Euro" annehmen, teilte Dieter Nawrath von der Deutschen Post DHL Group auf Anfrage des Nachrichtenportals 2020 mit. Auch bei Konkurrent Hermes möchte man den Paketzustellern eine kleine Freude nicht verwehren: Bargeld oder Sachgeschenke wie Schokolade dürfen die Paketboten ruhig annehmen. Der Wert sollte jedoch 10 Euro nicht übersteigen, heißt es bei weiter. Auch interessant: Darf ich Weihnachtsgeschenke ins Büro liefern lassen? Mitarbeiter riskieren Abmahnung Setzen sich Mitarbeiter über entsprechende Anweisungen hinweg, kann dies auch arbeitsrechtliche Konsequnzen in Form einer Abmahnung bis hin zur Kündigung bedeuten.
Erfolgt dies nicht durch den Arbeitgeber, kann er sogar in späteren Lohnsteuer-Außenprüfungen in Haftung genommen werden. Und das ist bekanntlich nicht nur teuer, sondern bringt im schlechtesten Fall sogar noch Ärger mit der Justiz mit sich. Jeder Unternehmer sollte sich deshalb darüber Gedanken machen, ob die erhaltenen Trinkgelder tatsächlich steuerfrei sind. Eine Fehleinschätzung könnte in einer späteren Prüfung durch das Finanzamt zu erheblichen Nachzahlungen zur Lohnsteuer und Sozialversicherung führen.
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