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Mindestanforderungen an das Vorliegen eines juristisch beachtlichen Kindeswillen sind: (1) Zielorientierung (handlungsleitende Ausrichtung auf erstrebte Zustände (z. Verbleib bei Pflegeeltern, keinen Umgang mit einem Elternteil). (2) Intensität (Nachdrücklichkeit und Entschiedenheit, Beharrungsvermögen bei Hindernissen und Widerständen). (3) Stabilität (Beibehalten über zeitliche Dauer, gegenüber versch. Personen und unter versch. Umständen). (4) Autonomie (Kindeswille als Ausdruck selbst initiierter Strebungen, als Baustein zur Selbstwerdung des Kindes und Beweis für Selbstwirksamkeitsüberzeugungen inkl. Kindeswohl schlägt Kindeswille - Fachanwalt für Familienrecht Anwalt Wille. Kontrollillusionen, ohne dass Fremdeinflüsse völlig auszuschließen sind). Die Altersgrenze für das Vorliegen eines rechtlich relevanten Kindeswillen wird in Literatur, Rechtsprechung und Gesetzgebung sehr unterschiedlich, relativ willkürlich und oft pragmatisch interpretiert. Für die psychol. Begutachtungspraxis sind empirisch gesicherte entwicklungspsychol. Erkenntnisse zum Zeitpunkt des Neuerwerbs solcher psych.
Vorliegend lagen nach Ansicht des OLG die Voraussetzungen für eine Abänderung nicht vor: Zwar hätten die Kinder mehrfach geäußert, bei ihrem Vater leben zu wollen. Nach den Ausführungen des Sachverständigen sei jedoch davon auszugehen, dass der Wille der Kinder nicht autonom gebildet worden sei. Vielmehr zeige der Vater " starke Beeinflussungs- bzw. Instrumentalisierungstendenzen. Darüber hinaus würden die Kinder die Vorzüge des Wohnens (Haus, Garten, Spielmöglichkeiten, Haustier) mit einem Lebensmittelpunkt beim Vater verbinden. Kindeswille entspricht nicht immer dem Kindeswohl Bei der Ermittlung des Kindeswohls ist der Kindeswille nur einer von mehreren Gesichtspunkten. Kindeswille gegen kindeswohl film. Es müsse daher der vom Kind geäußerte Wille mit seinem Wohl überprüft werden, betonte das OLG. Hierzu zählten weitere Kriterien wie die Erziehungseignung der Eltern, die Bindungen des Kindes an die Eltern, die Bindungstoleranz, die Prinzipien der Förderung und der Kontinuität. Darüber hinaus wies das Gericht darauf hin, dass ein nachdrücklich und beständig geäußerter Kindeswille in der Regel ein höheres Gewicht als ein schwankender unentschlossener Wille habe.
Kompetenzen relevant, die Voraussetzungen zur Willensbildung sind. Vor allem geht es um den Neuerwerb sozialkognitiver Fähigkeiten zur strukturierten Wahrnehmung, Speicherung und Beurteilung von Informationen ( Informationsverarbeitung) über die eigene Person und über die soziale Umwelt und zur Handlungssteuerung. Vorliegende Untersuchungen zeigen, dass im Altersbereich von drei bis vier Jahren eine Reihe qual., sprunghafter Kompetenzerweiterungen auch i. Aufenthaltsbestimmungsrecht – Kindeswohl und Kindeswille. S. der theory of mind ( Astington et al., 1988; Sodian, 1996; deklarativ-metakognitives Wissen, Vorläufer, mentalistische Alltagspsychologie, soziale Kognition, Entwicklung) abläuft, die Willensbildung ermöglichen. Deshalb ist der Kindeswille ab drei bis vier Jahren familienrechtlich bedeutsam und sollte in Personensorgeangelegenheiten ab diesem Alter festgestellt werden, z. durch Anhörung gemäß §159 FamFG, wie auch durch spez. Diagnostik bei der Begutachtung. Im Familienrecht hat der Kindeswille innerhalb des Titels Elterliche Sorge im BGB die Funktion eines Entscheidungskriteriums (Kindeswohl-Kriterium).