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1 Person mit Fahrrad oder Moped: 1, 50 € 1 PKW oder Kombi mit max. 2 Personen: 3, 00 € 1 PKW oder Kombi mit mehr als 2 Personen: 3, 50€ 1 Motorrad: 2, 00 € 1 Motorrad mit Beiwagen: 3, 00 € 1 PKW und 1-Achser Anhänger: 4, 50 € 1 PKW und 2-Achser Anhänger: 4, 50 € 1 LKW bis 4, 6 t Gesamtgewicht: 3, 50 € 1 Transporter bis 3 t Gesamtgewicht: 3, 00 €
wenn ich da die 168 kg eigengewicht abziehe bleiben da grad mal 226 kg die man auf die karre aufladen darf. (226:3=75, 3 also drei zarte personen wie ich-alternativ zwei durchschnittsamerikaner oder fünf durchschnittsinder) aber 168 eigengewicht plus 400 zuladung? schafft ein 125er motor die 568 kg bzw. Motorrad mit beiwagen 3 personen 2017. was sagt nach dem anfahren die kupplung? Kann jetzt sein, dass das totaler Schwachsinn ist, werfe es trotzdem mal in die Runde. Ich hab in der Vergangenheit, ich glaub sogar in der Fahrschule, mehr als einmal irgendwo aufgeschnappt, dass die eingetragenen Sitzplätze bei einem KFZ (Auto) nicht von Belang sind, sondern dass ausschließlich die Zahl der vorhandenen (serienmäßigen? ) Gurte sowie letztlich das zul Gesamtgewicht für die Anzahl der maximal zu befördernden Personen entscheidend ist. Bin bisher auch immer davon ausgegangen, dies sei der Grund, wieso bei 25er Rollern oder auch bei Kombis, die früher aus steuerlichen Gründen zu "LKW´s" umgebaut wurden, die Sitz/-Anschnallmöglichkeiten zurückgebaut werden mussten.
§ 21 StVO – Personenbeförderung (1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Das zulässige Gesamtgewicht darf nicht überschritten werden. Wie die Versicherung bei Ansprüchen reagiert ist ungewiss. Bei Mitnahme von mehr als 6 Personen wird ein Personenbeförderungsschein benötigt… 😉 18. Juli 2010 um 13:10 #20706 Bernhard;2631 wrote: Das ist so nicht ganz korrekt. Motorrad mit beiwagen 3 personen online. Erst ab 10 Personen ist ein Personenbeförderungsschein erforderlich. Bsp. VW mit gesamt 9 Sitzplätzen darf mit normalem Führerschein gefahren werden. :) 20. Juli 2010 um 16:37 #20704 hallo bernhard, kann deine aussage so nicht ganz stehen lassen; meines wissens müssen sitzplätze, damit sie als sitzplätze gelten entweder IN oder ENTGEGEN der fahrtrichtung angeordnet sein; sitzplätze die seitlich zur fahrtrichtung angebracht sind, dürfen nicht benutzt werden und gelten somit auch nicht als solche; um nochmal auf das prob von BBQ zurückzukommen – ich denke das zulässige gesamtgewicht dürfte der 3-personenzulassung einen strich durch die rechnung machen; 21. Juli 2010 um 14:05 #20702 Ich glaube immer noch: Was nicht verboten ist, ist erlaubt!
All Activity Home Vespa Lambretta Technik Forum Heinkel, Zündapp, Messerschmitt, Bajaj etc. und Rollergespanne Gespann Zulassung für 3 Personen Der TÜV-Prüfer sagt, dass er den Seitenwagen zwar einträgt aber nur für 2 Personen, das zulässige Gesmatgewicht erhöht er nur nach bestandenem Bremstest also mit 400kg beladen aus 60kmh Vollbremsung. Der Prüfer sagt gleich, dass er davon ausgeht, dass das Gespann den Bremstest nicht besteht und rät davon ab. Was meint ihr? Lohnt es sich es zu versuchen? Es handelt sich um eine PX mit vollhydraulischer Scheibenbremse und ind. Beiwagen. Link to comment Share on other sites versuch macht klug. ich weiß zwar nicht wie lang der bremsweg sein darf. aber ich wurds einfach testen. 8 sack zement auf und in die kiste und dann einfach mal mit 60 km/h über die piste und dann kräftig in die eisen. bremsweg messen fertig. falls der bremsweg passt ab zum tüv un den prüfer testen lassen. grüße versuch macht klug. Störfähre Else | Preise. grüße So werde ich es machen!!! also mit 400kg beladen mein (für drei personen zugelassenes) bajajgespann hat ein genemigtes gesamtgewicht von grad mal 394kg.