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Rettung von Menschen und Tieren Ein weiteres Schutzziel der MBO ist es, die Rettung von Menschen und Tieren möglich zu machen. Dazu dienen insbesondere die erforderlichen Rettungs- und Fluchtwege innerhalb und außerhalb von Gebäuden. Eine frühzeitige Alarmierung, die Beleuchtung und Kennzeichnung von Rettungswegen erleichtert die Eigenrettung. Für die Fremdrettung – z. von Personen mit eingeschränkter Mobilität – können ganz besondere Einrichtungen erforderlich sein. Wirksame Löscharbeiten Ein drittes Schutzziel ist, dem Abwehrenden Brandschutz durch die Feuerwehr "wirksame Löscharbeiten " zu ermöglichen. Brandschutzmaßnahmen für den Personen- und SachschutzIngenieurbüro Nachtigall. Hier können z. fest installierte Leitungen für die Löschwasserversorgung oder Maßnahmen zur Rauchfreihaltung oder Entrauchung erforderlich sein. Der abwehrende Brandschutz und die Aufgaben der Feuerwehr betreffen nicht das Baurecht und sind in den Feuerwehrgesetzen der Länder geregelt. Besondere Schutzziele Über die gesetzlichen Schutzziele hinaus kann es für bestimmte Gebäude oder Nutzungen individuelle Schutzziele geben, die besondere Brandschutzmaßnahmen erforderlich machen.
Schutzziel 3: wirksame Löscharbeiten ermöglichen Löscharbeiten (©) Brandschutz Vorsorge bedeutet auch Vorsorge für den abwehrenden Brandschutz zu treffen, das bedeutet Löscharbeiten nicht zu behindern, sondern zu unterstützen, um z. auch die Brandausbreitung zu verhindern. Angefangen von den Zufahrten und Stellplätzen, gekennzeichneten Sammelstellen, bis zur Löschwasservorsorge aus fest installierten Leitungen und Maßnahmen um Rauch rasch abzuleiten und damit für freieres Sichtfeld zu sorgen. In aller Regel sind die Maßnahmen zum abwehrenden Brandschutz in den Feuerwehrgesetzen der Länder geregelt. Das Schutzziel 1: Brandausbreitung begrenzen | OBO. Schutzziel 4: Besondere Schutzziele Während die Ziele 1 bis 3 auf Basis geltender Gesetze definiert sind, können zur Ergänzung individuelle Schutzziele festgelegt werden, die laut Gefährdungsbeurteilung Brandschutz besondere Maßnahmen und Brandschutzkonzepte erforderlich machen. Darunter fallen Gebäude und Objekte, in denen bspw. Kulturgüter aufbewahrt sind, oder Gegenstände mit hohem Sachwert.
Z. heißt es zu Decken: § 31 Decken (1) Decken müssen als tragende und raumabschließende Bauteile zwischen Geschossen im Brandfall ausreichend lang standsicher und widerstandsfähig gegen die Brandausbreitung sein. […] Hier werden also die grundlegenden Schutzziele von oben, in ein spezifischeres Schutzziel für Decken ausformuliert. Die dann folgenden Vorgaben stellen dar, mit welchen Maßnahmen dieses Schutzziel aus Sicht der Bauordnung als erfüllt gilt. Weicht der Brandschützer von den nachfolgenden Vorgaben ab muss er darstellen, wie er das spezifische Schutzziel dennoch anderweitig erfüllt. Es kann auch vorkommen, dass auch das spezifische Schutzziel nicht erfüllt werden kann (z. wird zwischen zwei Geschossen keine raumabschließende Decke angeordnet). Dann muss mit entsprechenden Kompensationsmaßnahmen das grundlegende Schutzziel erfüllt werden. Der Sachschutz ist im Übrigen kein Schutzziel der Bauordnung! Ihr Patrick Gerhold
Löscharbeiten Um einen Brand bekämpfen zu können, sind Löschmittel erforderlich. Das wichtigste Löschmittel ist dabei das Wasser. Die in Feuerwehrfahrzeugen mitgeführten Wassermengen liegen aber lediglich in der Größenordnung von einigen tausend Litern. Deswegen muss unabhängig davon für jedes Objekt ein Löschwasserkonzept erstellt und bei größeren Bauwerken eine Löschwasserberechnung gemäß TRVB F 137 erfolgen. Dabei sind neben einer Löschwasserversorgung durch Außenhydranten auch eine effektive erste und erweiterte Löschhilfe (Wandhydranten, tragbare und fahrbare Feuerlöscher) nach TRVB F 124 vorzusehen. Flucht- und Rettungswege Ein wichtiger Grundsatz des Brandschutzes lautet: Es müssen stets zwei Flucht- und Rettungswege in einem Bauwerk vorhanden sein. Der erste Fluchtweg wird dabei in der Regel das Stiegenhaus sein. Als zweiter Fluchtweg können auch die Rettungsmittel der Feuerwehr dienen (tragbare bzw. fahrbare Leitern und andere Hubrettungsgeräte). Sie werden über die Fenster des Bauwerks eingesetzt (Achtung auf Fassaden-brände! )