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Das bieten wir Ihnen eine kleine Kita mit zwei Elementargruppen, die ihre Konzeption mit Leben füllt und weiterentwickelt ein engagiertes und erfahrendes fünfköpfiges Team, das ca. 30 Kinder in ihrem Bildungsalltag begleitet einen sicheren Arbeitsplatz mit Fortbildungsmöglichkeiten und unterstützenden kollegialen Netzwerken ein familienfreundliches Unternehmen (Kita-Werk), das flexible Lösungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf anbietet ein attraktives Gehalt nach dem Kirchlichen Arbeitnehmerinnen Tarifvertrag (KAT) mit zusätzlicher Altersversorgung, zwei Jahressonderzahlungen, Zuschuss zur Gesundheitsförderung, 30 Tagen Urlaub Kontakt Ev. Job: Erste Fachkraft (m/w/d) | JOBS.sh. -Luth. Kita-Werk Hamburg-West/Südholstein Max-Zelck-Str. 1 22549 Hamburg Deutschland Frau Stefanie Münnich 040-558220605 Bewerbung Bitte bewerben Sie sich online und nutzen Sie dafür unser Bewerbungsformular. Online bewerbenDatenschutzbestimmungen Art des Stellenangebotes: Intern Fähigkeiten Es ist kein Abschluss erforderlich Was wir bieten
Im Arbeitsvertrag wird festgelegt, welches Tarifwerk oder welches Arbeitsrecht auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet. Bei den derzeitig in Kirche und Diakonie zur Anwendung kommenden Tarifverträgen oder Arbeitsrechtsregelungen richtet sich die Höhe der Vergütung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zunächst nach der zugewiesenen und ausgeübten Tätigkeit. Für bestimmte Tätigkeiten (z. Job als Verwaltungsfachangestellte:n bei Ev.-luth. Kirchenkreis Hamburg-Ost in Hamburg | Glassdoor. B. "verantwortungsvolle Sekretariatsaufgaben" oder auch für ganze Berufsgruppen (z. GemeindediakonIn) wurden für die Kirche und ihre Diakonie Einzelgruppenpläne, Entgeltordnungen oder Eingruppierungskataloge erstellt. Diese Zusammenstellungen beschreiben einzelne Tätigkeiten und ordnen diese - je nach dem Maß an Schwierigkeit oder an Verantwortung - sogenannten Entgeltgruppen (ehemals: "Fallgruppen") zu. Die Bereiche soziale Kompetenz und physische Belastung fließen dabei bei den hier aufgeführten Tarifwerken allerdings höchstens marginal in die Bewertung durch die Zuordnungen zu einzelnen Entgeltgruppen ein.
Aktuelle Aushilfsjobs Pflegedienstleitung Nordhastedt Ihre Minijobsuche nach Pflegedienstleitung in Nordhastedt und Umgebung ergab 23 Minijobs. Pflegefachkräfte (m/w/d) Stiftung Diakoniewerk Kropp 19. 05. 2022 Ihre Aufgaben bei unsProfessionelle ganzheitliche und individuelle Pflege und BetreuungVerantwortliche Steuerung und Überwachung des Pflegeprozesses und der DokumentationSenden Sie uns einfach Ihre Bewerbungbis zum 10. 06. 2022 unter Angabe derReferenznummer: 2205SDK/PFK-FLEXStiftung Diakoniewerk Urlaubsgeld Fort- und Weiterbildungsangebote Wäscheservice (5. 4 km) Heide Wir suchen Pflegehilfskräfte (m/w/d) & Quereinsteiger (m/w/d) Ihre Aufgaben bei unsProfessionelle ganzheitliche und individuelle Pflege und BetreuungDokumentation erbrachter Leistungen In unseren Arbeitsbereichen besteht ab dem 16. März 2022 eine Impfpflicht im Zusammenhang mit dem SARS-CoV-2 VirusSenden Sie uns einfach Ihre Bewerbungbis zum 12. 2022 unter betriebliche Altersvorsorge (7 km) Albersdorf (11. Minijobs Pflegedienstleitung Nordhastedt - Online-Minijobbörse backinjob.de. 7 km) Meldorf Assistenten/Helfer (m/w/d) in der Pflege Eine Aufgabe mit Sinn, krisensicher und suchenin Teil- oder Vollzeit, gerne als Quereinsteiger, Wiedereinsteiger oder Neueinsteiger.
Hier bestehen wesentliche Unterschiede, die Rechte der Mitarbeitervertretung sind erheblich geringer als die der Betriebs- oder Personalräte. Streiks finden im kirchlichen Arbeitsrecht nicht statt, Arbeitsbedingungen (die keine Tarifverträge sind) kommen auf dem "dritten Weg" zustande. Streiks sind im Mitarbeitervertretung Die kirchlichen Arbeitgeber haben über den sogenannten Dritten Weg ein eigenes Mitbestimmungsrecht geschaffen. Die Arbeitnehmervertretungen werden bei kirchlichen Arbeitgebern nicht als Betriebs- oder Personalräte oder als Personalvertretungen, sondern als Mitarbeitervertretung (MAV) bezeichnet. Arbeitskämpfe Ob Streiks zulässig sind, ist höchstrichterlich noch nicht entschieden. Mit Spannung wird eine Entscheidung des BAG (Az. 1 AZR 179/11) zum Urteil des LAG Hamm erwartet, das Arbeitskämpfe nicht für grundsätzlich unzulässig erachtet und danach differenziert, wie nah oder fern die MitarbeiterInnen dem caritativen Auftrag stehen (NZA-RR 2011, 185): "1. Weder das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften gem.