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Shop Akademie Service & Support 2. 7. 1 Zusätzlicher geldwerter Vorteil für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte Der prozentuale Ansatz der Privatnutzung, der auf das Jahr gesehen 12% des Bruttolistenpreises beträgt, umfasst die eigentlichen Privatfahrten, z. B. Einkaufsfahrten oder Wochenend- und Urlaubsreisen sowie andere Freizeitfahrten oder Mittagsheimfahrten. Dienstwagen, 1-%-Regelung / 2 Nutzungswert für Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe. [1] Steht dem Arbeitnehmer der Dienstwagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zur Verfügung, ist dieser geldwerte Vorteil zusätzlich zu berücksichtigen. [2] Die 0, 03-%-Regelung ist unabhängig von der 1-%-Methode anzuwenden, wenn der Dienstwagen ausschließlich für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte überlassen wird. [3] Zuschlag ist an erste Tätigkeitsstätte geknüpft Die Zuschlagsberechnung ist an die Wegstrecke Wohnung – erste Tätigkeitsstätte geknüpft. Das Lohnbüro muss für die Durchführung der Dienstwagenbesteuerung prüfen, wo der Arbeitnehmer die erste Tätigkeitsstätte hat. Der zusätzliche geldwerte Vorteil für die Nutzung des Dienstwagens für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte berechnet sich mit einer Monatspauschale von 0, 03% [4] oder mit einer Tagespauschale von 0, 002%, falls der Arbeitnehmer den Dienstwagen regelmäßig an weniger als 15 Tagen pro Monat nutzt.
Die Firma stellt auch ohne arbeitsrechtliche Zuordnung eine erste Tätigkeitsstätte dar, da der Kundendienstmonteur die zeitlichen Grenzen für die alternativ geltende quantitative Zuordnungsregelung erfüllt. Bei der Dienstwagenbesteuerung muss deshalb zusätzlich ein geldwerter Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb angesetzt werden. Privatfahrten (1% v. 30. 000 EUR) 300 EUR Fahrten Wohnung – 1. Tätigkeitsstätte (0, 03% x 30. 000 EUR x 45 km) + 405 EUR Lohnsteuerpflichtiger Sachbezug 705 EUR Arbeitnehmer führt Aufzeichnungen: Bewertung mit Tagespauschale Einem Kundendienstmonteur steht für seine berufliche Auswärtstätigkeit ein Dienstwagen (Bruttolistenpreis 30. Jeweils freitags sucht er für 1 bis 2 Stunden die Firma auf, um seine Aufträge entgegenzunehmen bzw. Dienstwagen, 1-%-Regelung / 2.3.1 Anforderungen an die 0,002-%-Tagespauschale | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe. Der Arbeitgeber hat den Betrieb als erste Tätigkeitsstätte arbeitsrechtlich bestimmt. Der Arbeitnehmer legt dem Lohnbüro eine schriftliche Erklärung vor, an welchen Tagen im Monat er den Dienstwagen tatsächlich für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt hat.
[3] Bei einem Nutzungsumfang von weniger als 15 Arbeitstagen pro Monat ist eine Einzelbewertung der Fahrten mit 0, 002% des Bruttolistenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung je Entfernungskilometer möglich. Im Lohnsteuerverfahren ist der Arbeitgeber auf Verlangen des Arbeitnehmers verpflichtet, die tageweise Berechnung mit 0, 002% des Bruttolistenpreises durchzuführen, wenn er dem Arbeitgeber monatlich die tatsächlichen Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte schriftlich anzeigt. [4] Wahlrecht muss einheitlich für ein Jahr ausgeübt werden Das Wahlrecht zugunsten des Ansatzes der tatsächlich durchgeführten Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (0, 002-%-Tagespauschale) kann hinsichtlich aller dem Arbeitnehmer überlassenen Dienstwagen für das jeweilige Kalenderjahr nur einheitlich ausgeübt werden. Ein Wechsel zwischen der 0, 03-%-Monatspauschale und der 0, 002-%-Tagespauschale ist während des Jahres auch beim Austausch des Dienstwagens nicht zulässig. [5] Rückwirkender Wechsel für gesamtes Kalenderjahr Die Finanzverwaltung lässt neuerdings bei entsprechender Nachweisführung einen rückwirkenden Wechsel von der Monats- zur Tagespauschale für das gesamte Kalenderjahr zu.
000 EUR 500 EUR Zuschlag für Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte: 0, 03% x 50. 000 EUR x 3 km + 45 EUR Lohnsteuerpflichtiger Sachbezug Dienstwagen 545 EUR Die Fahrten nach Frankfurt sind eine berufliche Auswärtstätigkeit, die beim Dienstwagen keine Besteuerung auslöst. Hätte der Arbeitgeber als erste Tätigkeitsstätte den Hauptsitz in Frankfurt festgelegt, wäre der geldwerte Vorteil für die Arbeitgeberfahrten mit 600 EUR (0, 03% x 50. 000 EUR x 40 km) pro Monat deutlich höher ausgefallen. Der gesamte lohnsteuerpflichtige Sachbezug würde damit 1. 100 EUR pro Monat betragen. Gestaltungsspielraum für günstige Dienstwagenbesteuerung nutzen Der Zuschlag fällt nur bei denjenigen Arbeitnehmern an, die über eine erste Tätigkeitsstätte verfügen. Das Beispiel verdeutlicht, dass einerseits die vorrangig arbeitsrechtlich bestimmte Zuordnung des Arbeitnehmers zu einer ersten Tätigkeitsstätte, die für das Lohnsteuerrecht bindend ist, dem Arbeitgeber weitreichende Möglichkeiten für eine günstige Dienstwagenbesteuerung bietet.