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Wer schon einmal Tiefbauarbeiten vor seiner eigenen Tür ertragen musste, die Wände zu wackeln begannen, einige Bilder von der Wand fielen oder das Haus plötzlich Risse an der Fassade zeigte, stellt sich unweigerlich die Frage, wer für die Schäden aufkommt. Wenn die Bauarbeiten von einer Firma in Auftrag gegeben worden sind, haftet dann vielleicht der Auftraggeber? Wollte die Stadt vielleicht die Wasserleitungen erneuern, haftet dann vielleicht die Stadt? Wir haben aktuell das Problem in Essen-Rüttenscheid. In der Nähe des Amtsgerichts Essen wird ordentlich gebaut und bei uns in der Redaktion wackeln jeden Tag die Wände. Schäden in und an einem Haus durch Tiefbauarbeiten. Computer stehen in der Regel nicht so auf Erschütterungen und wir haben recherchiert ob und wer für entstandene Schäden am Ende aufkommen würde. Die in solchen Angelegenheiten angerufenen Gerichte kommen in Deutschland zu unterschiedlichen Urteilen: 3 Urteile im Bezug auf Schäden durch Tiefbauarbeiten Das Oberlandesgericht Schleswig entschied zu Gunsten einer Klägerin.
Welche Maßnahmen schließlich zur Behebung eines Schades zu ergreifen sind, hängt mit der Art des zugrundeliegenden Problems zusammen. Im Fall des oben beschriebenen Haarrisses an der Wand oder bei Dehn- und Schwindrissen genügt es in der Regel, den Schaden mit etwas Gips und einer Spachtel auszubessern. Schäden durch Straßenbauarbeiten - Online-Nebenkostenabrechnung mit WISO Vermieter-Web. Liegt jedoch ein Spannungsriss oder Setzriss im Mauerwerk vor, weil die Traglast eines Elements überschritten wurde oder sich ein Bauteil absenkt, müssen Maßnahmen zur Stabilisierung ergriffen werden. Je nach zugrundeliegendem Problem wird zum Beispiel das Setzen einer neuen Drainage notwendig oder aber Wände müssen ausgetrocknet werden, bevor es zum neuerlichen Innenausbau kommt. LESETIPP: Gewährleistungsfristen nach BGB bei Bauwerken Dokumentation zahlt sich aus Unabhängig davon, ob Risse oder andere Mängel noch während der Errichtung, nach Fertigstellung eines Objekts, oder nach Restaurierungsarbeiten auftreten – eine genaue Dokumentation lohnt sich für die Verantwortlichen und Inhaber in jedem Fall.
(wenn nicht, was dann? ) 2. Woran kann man sich orientieren, um einen angemessenen Betrag für diesen Vergleich festzulegen? Mit herzlichen Grüßen, f. j.
Haftender Anspruchsgegner ist der sogenannte Handlungsstörer (der, der die Verdichtungsarbeiten durchgeführt hat) und/oder der Zustandsstörer (der, der die Sachherrschaft über die störende Sache hat. In Ihrem Fall also die Baufirma die die Bodenplatte gebaut hat, und notfalls auch der Bauherr des Neubaus. Typischerweise bestehen bei diesen Personen und Firmen auch Versicherungen gegen solche Schäden, die voraussichtlich den Schaden begutachten werden. Typischerweise richtet sich der Anspruch auf Kostenersatz zur Herstellung eines gleichwertigen Putzes, wobei unter Umständen (z. bei Vorschäden, Wertsteigerungen) anteilig Abzüge gemacht werden. Ihren Schaden hätten sie zu beziffern und feststellen zu lassen (z. durch Begutachtung des Schadens durch einen Architekten oder eine Verputzerfirma). In Ihrem Fall dürfte es auch angezeigt sein die zuständige Baubehörde (als "Baupolizei" nach der LBO-BW) entsprechend zu informieren (per Einschreiben Rückschein) und diese aufzufordern tätig zu werden, weil die Ausweitung der Schäden zu befürchten ist.