actionbrowser.com
Ob eine Glastür eine Kleinreparatur ist, weiss ich jetzt nicht auswendig. Die Tatsachen zu verdrehen und einen Versicherungsfall vorzutäuschen ist strafbarer Betrug. # 5 Antwort vom 26. 2004 | 19:47 Mandozer: Absolut falsch! Die Haftpflichtversicherung soll ja nicht meinen eigenen Haushalt ersetzen, sondern einen GEMIETETEN Gegenstand. Bitte genau lesen: Wenn ich schuldhaft einen gemieteten Gegenstand beschädige und Mietsachschäden in meiner Privathaftpflichtversicherung enthalten sind, dann ist diese Versicherung zuständig. Das Material spielt dabei absolut keine Rolle. Und der Tip mit der Freundin ist strafbar! Katzeklo: Genau das hatte ich geschrieben. Waschbecken kaputt haftpflicht in ny. Der Vermieter muß nicht zahlen, wenn der Mieter etwas zerstört hat. # 6 Antwort vom 27. 2004 | 11:17 stimmt ikarus hab das durcheinander gebracht Und jetzt? Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut. Anwalt online fragen Ab 25 € Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden Keine Terminabsprache Antwort vom Anwalt Rückfragen möglich Serviceorientierter Support Anwalt vor Ort Persönlichen Anwalt kontaktieren.
Hallo, ich habe in einer, mir gehörenden Wohnung, einen durch den Mieter verursachten Schaden am Waschbecken. Der Schadenverursacher ließ eine Glasflasche in das Becken fallen wodurch Teile der Keramik herausbrachen, es unbenutzbar ist und getauscht werden muss. An sich ein trivialer Fall, allerdings ist es so dass im Badezimmer zwei Waschbecken des gleichen Modells nebeneinander hängen und die Serie nicht mehr hergestellt wird, womit es notwendig wäre beide Waschbecken zu tauschen, möchte man nicht zwei unterschiedliche Modelle nebeneinander hängen haben. Selbst Anfragen bei Keramiksammlern um noch ein Modell der Serie zu finden blieben erfolglos, womit nur der Austausch beider Becken bleibt, da der Zustand vor dem Schaden wieder hergestellt werden soll. Waschbecken und Haftpflicht | Frag Mutti-Forum. Das Bad ist sehr hochwertig eingerichtet. Die Waschbecken selbst sind 20 Jahre alt (Duravit, gehobene Serie), waren aber zum Zeitpunkt des Einbaus teuer. Nach Schätzung eines Sanitärfachhandels kostet ein vergleichbares, neues Modell rund 300€.
#1 Hallo, gerade hat meine Frau per fallendem Glas das Waschbecken zerstört. Wir wohnen im Haus meiner Großmutter (es sind jedoch zwei getrennte Wohnungen) und zahlen keine richtige Miete, sondern eine monatliche Pauschale, um Nebenkosten usw. zu decken. Greift in so einem Fall die Haftpflichtversicherung? So wie ich das sehe liegt eine häusliche Gemeinschaft oder eine Versichertengemeinschaft ja nicht vor. #2 Zuletzt bearbeitet: 4. Februar 2018 Mishi Lt. Haftpflichtschaden richtig melden - das sollten Sie dabei beachten. Junior Grade Ersteller dieses Themas #3 Keine Ahnung, inwiefern dein Link die Frage in Bezug zur Wohnsituation beantwortet. #4 Selber logisch kombinieren oder die Versicherung bzw. Fachmann (Anwalt) fragen. Alternativ warten bis juristische Volllaien eine Antwort geben. #5 Oder halt kurz fragen, ob jemand Erfahrung damit hat und meine logisch kombinierte Annahme (trotz Familienangehörigkeit und geteiltes Haus keine häusliche Gemeinschaft, Versicherung muss zahlen) bestätigen kann #6 Ja, ganz normal versicherter Schaden. Keine häusliche Gemeinschaft.
ueberbach hat diese Frage am 04. 11. 2008 gestellt Mir ist vor einigen Tagen eine Parfumflasche ins Waschbecken (laut Installateur mind. 20Jahre alt)gefallen. Laut Kostenvoranschlag kostet Austausch (demontage + neumontage + Installateurkosten) ca 333€. Meine Haftplicht übernimmt 200€. Wer muß jetzt die restlichen 133€ zahlen?? Der Vermieter oder ich?? Danke für die Hilfe AMAyer 04. Waschbecken kaputt haftpflicht van. 2008 12:37 Ihre Haftpflicht werden Sie nicht benötigen! Das Waschbecken ist abgeschrieben, somit muss der VM die Kosten der Reparatur übernehmen, egal wer den Schaden verursacht hat. Andreas Mayer ueberbach 04. 2008 12:58 Sehr geehrter Herr Mayer, können sie mir einen Gesetzes-Text oder ein Urteil nennen worauf ich mich beziehen kann, falls der Vermieter/Verwalter sich weigert die Kosten zu übernehmen? ueberbach 04. 2008 13:49 Brauch ich also keine der 3Positionen zu übernehmen? AMAyer 04. 2008 15:38 Beachten Sie bitte an dieser Stelle, dass dem Geschädigten (also in den o. a. Fällen dem Vermieter) lediglich der Zeitwertersatz zusteht, nicht der Neuwertersatz.
I 6 a) für Schäden an gemieteten Sachen geboten. Wichtigster Anwendungsfall dürfte der Wohnungsbrand sein, den der Versicherte fahrlässig verursacht hat. Regelmäßig wird die Mitversicherung der Mietsachschäden allerdings durch eine gedeckelte Versicherungssumme limitiert, wird also nicht im vollen Umfang der Versicherungssumme für Sachschäden reguliert.