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Reform des Wahlrechts: Baden-Württemberg bekommt die jüngsten Gemeinderäte der Republik Bild der Vergangenheit: Winfried Kretschmann präsentiert nach dem grünen Wahlsieg im Frühjahr 2021 eine Karten mit der Wahlkreis-Verteilung von 1980 Bild: dpa Baden-Württembergs CDU hat erkannt, dass eine Modernisierung des Wahlrechts ihr dabei helfen kann, sich selbst zu reformieren. Nun muss die grün-schwarze Koalition um die Opposition werben. D ie erste grün-schwarze Regierung in Baden-Württemberg wäre fast am Streit über das Landtagswahlrecht gescheitert. Kommunalwahlgesetz bw kommentar wie viel heuchelei. Ohne die Zusicherung der CDU im Wahlkampf Anfang des Jahres, das Einstimmenwahlrecht abzuschaffen und ein Zweistimmenwahlrecht mit einer geschlossenen Landesliste einzuführen, wäre die zweite grün-schwarze Koalition keinesfalls zustande gekommen. Jetzt wollen Grüne und CDU das Landtags- und das Kommunalwahlrecht bis zum Herbst reformieren. Für die Einführung eines neuen Landtagswahlrechts braucht die Koalition eine Zweidrittelmehrheit, deshalb soll in den nächsten Tagen mit den Oppositionsparteien FDP und SPD verhandelt werden.
1956, 118 Kleindick, Reihenfolge der Wahlvorschläge bei Kommunalwahlen, NVwZ 1996, 131 Kunze/Bronner/Katz, Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, Kommentar, Loseblattausgabe Merk, Amtsantritt bei Gemeinde- und Kreiswahlen, VPr. 1958, 154 Meyer, Kommunalwahlrecht, in: Handbuch der kommunalen Wissenschaft und Praxis, Bd. Kommunalwahlrecht: Beteiligungsportal Baden-Württemberg.de. 2 Kommunalverfassung Oebbecke, Amtliche Äußerungen im Bürgermeisterwahlkampf, NVwZ 2007, 30 Quecke/Pfeifer, Die Prüfung und Anfechtung der Kommunalwahlen, VBlBW 1989, 402 und 441 von Rotberg, Das Kommunalwahlrecht in Baden-Württemberg, Entwicklung und aktuelle Probleme, VBlBW 1984, 297 von Rotberg, Die Änderungen des Kommunalrechts, des Kommunalwahlrechts und die Errichtung des Verbands Region Stuttgart, BWVPr. 1993, 265 Rudolphi, in: Rudolphi/Horn/Samson, Systematischer Kommentar zum Strafgesetzbuch, Bd. II, Loseblattwerk Schenke, Der gerichtliche Rechtsschutz im Wahlrecht, NJW 1981, 2440 Schmiemann, Wahlprüfung im Kommunalwahlrecht, 1972 Schneider, Die unzulässige Beeinflussung politischer Wahlen, Diss.
205 Im Gemeinderat haben die Beigeordneten kein Stimmrecht, sondern nehmen nur mit beratender Stimme teil ( § 33 GemO); dies gilt auch dann, wenn sie den Bürgermeister im Falle seiner Verhinderung vertreten. KBK § 37 Rn. 37. Grund hierfür ist, dass im Gemeinderat nur derjenige stimmberechtigt sein soll, der aufgrund einer unmittelbaren Wahl vom Volk legitimiert wurde. Gleiches gilt für die beschließenden Ausschüsse. Lediglich in den beratenden Ausschüssen kann den Beigeordneten ein Stimmrecht zukommen, wenn diese dort den Vorsitz innehaben ( § 41 Abs. Kommunalwahlgesetz bw kommentar auto. 2 GemO). 206 Die Hinderungsgründe betreffend die Tätigkeit als Beigeordnete ergeben sich aus § 51 GemO, wonach die Beigeordneten zur Vermeidung von Interessenkollisionen weder gleichzeitig eine andere Planstelle der Gemeinde innehaben dürfen noch deren Bedienstete oder Bedienstete der Rechtsaufsichtsbehörde, des Landratsamts oder des Landkreises sein können. 207 § 52 GemO ("Besondere Dienstpflichten") erweitert die für ehrenamtlich tätige Bürger geltenden Pflichten ( § 17 Abs. 1 bis 3 GemO – Rn.
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