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Wichtige Infos vor Ihrem Behördengang Wichtiger Hinweis bezüglich Corona-Virus (COVID-19) Bitte kaufen Sie Ihre KFZ-Kennzeichen hier online und bringen Sie diese unbedingt zur Zulassung Ihres KFZ mit. Schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen bestmöglich, indem Sie persönliche Kontakte zu Dritten verhindern. Nutzen Sie hier ebenfalls die kontaktlose Beantragung einer Versicherung (EVB-Nr. ) für die Zulassung Ihres KFZ. Adresse KFZ-Zulassungsstelle Führerscheinstelle Heinrichstraße 21 31137 Hildesheim Benötigte Unterlagen Dokumentendownload Gebühren Tipps zum Behördengang Wunschkennzeichen Hildesheim Öffnungszeiten Zulassungsstelle & Führerscheinstelle Mo. 07:30 Uhr - 12:00 Uhr Di. Stadt Hildesheim | Ämter. 07:30 Uhr - 12:00 Uhr Mi. 07:30 Uhr - 12:00 Uhr Do. 07:30 Uhr - 12:00 Uhr &.
Besuchszeiten: Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es aktuell keine Besuchszeiten. Sie können den Stadtordnungsdienst für Rückfragen unter oben angegebener Telefonnummer erreichen. Die Aufgaben des Stadtordnungsdienstes umfassen unter anderem: - die Überwachung des ruhenden Verkehrs - Ermittlungsaufgaben für andere Fachbereiche - die Durchsetzung der Maßnahmen (zum Beispiel bei Hundekot, - - Zigarettenkippen, öffentlicher Notdurft) im Sinne der "Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" Während der allgemeinen Öffnungszeiten können die Bürgerinnen und Bürger den Stadtordnungsdienst unter oben angegebener Telefonnummer erreichen. Außerhalb dieser Zeiten nimmt die Leitstelle der Polizei unter der Rufnummer 05121/939-0 die Anrufe entgegen. Bei Fragen zur Corona-Pandemie wenden Sie sich bitte an die Info-Hotline des Landkreises Hildesheim unter 05121/309-7777.
Zur Vermeidung von langen Wartezeiten vor der Ausländerstelle ist ein persönlicher Besuch dort grundsätzlich nur nach einer vorherigen Terminvereinbarung möglich. Besuchstermine können Sie unter der Telefonnummer (05121) 3012733 vereinbaren. Für die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis, Duldung, Aufenthaltsgestattung oder Fiktionsbescheinigung werden wir Ihnen rechtzeitig vor dem jeweiligen Ablauf einen Besuchstermin schriftlich mitteilen und die mitzubringenden Unterlagen aufführen, um weitere Vorsprachen zu vermeiden. Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung für die Erlangung eines Besuchsvisums erfolgt ausschließlich im Stadtbüro. Nähere Einzelheiten zum Antragsverfahren und den vorzulegenden Unterlagen erhalten Sie unten unter "Verpflichtungserklärungen". Auch die melderechtliche An-, Ab- bzw. Ummeldung erfolgt im Stadtbüro (Zimmer B 21 im Erdgeschoss Markt 2) nach vorheriger Terminabsprache. Wir sind derzeit bemüht, den durch die Corona-Krise entstandenen Rückstand abzuarbeiten.