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Die im Lehrgebiet genannten Rechtsvorschriften können Sie aber auch im Internet einsehen, sodass Sie nicht zwingend eine Gesetzessammlung für den ELV benötigen.
Die Stadt München öffnet den Zugang zum Einführungslehrgang Verwaltung und zum Beschäftigtenlehrgang 1 über den Kreis der bisher Berechtigten hinaus. Es werden auch Beschäftigte zugelassen, die keine verwaltungsähnliche Tätigkeit, sondern eine gewerbliche, handwerkliche oder sonstige Tätigkeit bei der Stadt ausüben. Das Spektrum der anerkannten Ausbildungsberufe wird von kaufmännisch auf alle anerkannten Ausbildungsberufe mit entsprechender Abschlussprüfung erweitert. Für Ungelernte wird eine Zugangsmöglichkeit nach Befähigung entwickelt. Begründung Es gibt bei der Stadt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im ehemaligen sogenannten Arbeiterbereich, gewerblich, handwerklich, die keine weitere Entwicklungsmöglichkeit in ihren aktuellen Tätigkeiten haben. Beschäftigtenlehrgang 2 bayern 2019. Der TVöD setzt den Entwicklungsmöglichkeiten solcher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Grenzen. Mit der Zulassung zur Verwaltungsaus- bzw. fortbildung eröffnet die Stadt diesen Kolleginnen und Kollegen neue berufliche Entwicklungsmöglichkeiten.
Rückgruppierung, Übertragung einer niedriger zu bewertenden Tätigkeit für eine Dauer von mehr als sechs Monaten; 6. Versetzung, Umsetzung innerhalb der Dienststelle, wenn sie mit einem Wechsel des Dienstorts verbunden ist (das Einzugsgebiet im Sinn des Umzugskostenrechts gehört zum Dienstort); 7. Abordnung für eine Dauer von mehr als drei Monaten, es sei denn, daß der Beschäftigte mit der Abordnung einverstanden ist; 8. Hinausschiebung des Eintritts in den Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze; 9. Weiterbeschäftigung von Arbeitnehmern über die Altersgrenze hinaus; 10. Stellenangebot Verwaltungsfachangestellten (w/m/d) oder Beamten (w/m/d) der 2. Qualifikationsebene von Stadt Fürstenfeldbruck in 82256 Fürstenfeldbruck, Bayern. Anordnungen, welche die Freiheit in der Wahl der Wohnung beschränken; 11. Versagung oder Widerruf der Genehmigung einer Nebentätigkeit, soweit es sich nicht um Beschäftigte handelt, bei deren Einstellung das Mitbestimmungsrecht des Personalrats nach Nummer 1 ausgeschlossen ist; 12. Ablehnung eines Antrags auf Teilzeitbeschäftigung, Ermäßigung der Arbeitszeit oder Urlaub oder Widerruf einer genehmigten Teilzeitbeschäftigung; 13.
Die Stadt erschließt sich mit diesem Fortbildungsangebot einen neuen eigenen Bereich zur Rekrutierung von Verwaltungsfachkräften. Die Stadt erhöht mit diesem Fortbildungsangebot ganz allgemein ihre Arbeitgeberinnenattraktivität.