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Wer als Polizeibeamter / Polizist den Beamtenstatus besitzt, kann in die private Krankenversicherung (PKV) eintreten. Für bestimmte Polizisten wird durch den Dienstherrn die freie Heilfürsorge gewährt. Eine spezielle Krankenversicherung für diese Berufsangehörige besteht allerdings nicht. In einem ersten Schritt ist zu prüfen, ob ein Anspruch auf freie Heilfürsorge oder Beihilfe existiert. Der Polizeibeamte, der sich für die Beihilfe entscheidet, ist daran sein Leben lang gebunden. Auch diese wird über den Dienstherrn bewilligt, das heißt, es besteht eine Unterstützung für den Fall einer Krankheit. Wie hoch der spezielle Satz ist, hängt vom Familienstand und dem jeweiligen Bundesland ab, in dem der Polizist erwerbstätig ist. Krankenversicherung für polizeibeamte. Die Zuschüsse von Land oder Bund liegen zwischen 50 und 80 Prozent. Geht der Polizeibeamte in den Ruhestand, werden immer 80 Prozent der Kosten von der Beihilfe übernommen, so dass lediglich nur noch die Restbeträge über die PKV selbst abgesichert werden müssen. Auch Familienangehörige können unter bestimmten Voraussetzungen Unterstützung durch die Beihilfe in Anspruch nehmen.
Die gesetzliche Grundlage für die Dienstunfähigkeit von Beamten ist im Bundesbeamtengesetz (BBG) §44 verankert. Absicherung Was geschieht, wenn ein Beamter dienstunfähig ist? Ob ein Beamter dienstunfähig ist, stellt ein Amtsarzt fest. Welche Folgen dies hat und welche Sicherheiten oder Versorgungsleistungen greifen, hängt vom Beamtenstatus und von den Dienstjahren ab. Beamte auf Lebenszeit Die beste Sicherheit genießen Beamte auf Lebenszeit. Ihr Dienstherr kann sie wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzen. Dann erhalten sie ein Ruhegehalt. Dabei zahlt sich eine hohe Anzahl an Dienstjahren aus. Denn mit jedem geleisteten Dienstjahr steigt diese Gehaltszahlung. Beamte, die etwa 40 Jahre im Dienst waren und aufgrund von Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden, beziehen rund 70 Prozent ihres Beamtengehaltes. Doch diese Dienstzeit zu leisten, ist heute nicht selbstverständlich. Versicherung. Um den gewohnten Lebensstandard beizubehalten, lohnt es sich auch für langjährige Beamte, weiterhin in eine Dienstunfähigkeitsversicherung zu investieren.
Voraussetzung dafür ist, dass sie entsprechend beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe haben. 2. 2 Rentenversicherungsfreie beamtenähnliche Personen Zu den rentenversicherungsfreien beamtenähnlichen Personen gehören sonstige Beschäftigte von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts, deren Verbänden einschließlich der Spitzenverbände oder ihrer Arbeitsgemeinschaften. Voraussetzung für die Rentenversicherungsfreiheit ist zunächst, dass diesen Personen entsprechend beamtenrechtlicher Vorschriften oder Grundsätze Anwartschaft auf Versorgung bei verminderter Erwerbsfähigkeit und im Alter sowie Hinterbliebenenversorgung gewährleistet ist und die Erfüllung der Gewährleistung gesichert ist. Zudem müssen die beamtenähnlichen Personen entsprechend der beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätze Anspruch auf Vergütung und bei Krankheit auf Fortzahlung der Bezüge oder bei Krankheit Anspruch auf Beihilfe haben.