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Buche im SKR03, Sollversteuerung (Bilanzierung). Muss für November bspw. 300 EUR USt zahlen (im Januar), bekomme für Dezember aufgrund der SVZ noch 400 EUR USt (im Februar) zurück und habe jetzt 2 Möglichkeiten in meinem FiBu-Programm: 1) Beide Vorfälle gar nicht buchen, und das Programm stellt beim Saldenvortrag automatisch 100 EUR auf 1545 USt-Forderung ein, die so auch in der Bilanz stehen. Durch die beiden Zahlungen wird 1545 wieder auf Null gesetzt. Alles OK, auch in der Bilanz 2013/2014. 2) Die Vorfälle buchen (Nov. 300 EUR 1780 gegen 1736 und Dez. 400 EUR 1545 gegen 1780). Nachteil: In der Bilanz steht die Nov. -USt unter "Verbindlichkeiten aus Steuern und Abgaben" und nicht bei USt. Das stört mich. Das eigentliche Problem: Aufgrund der USt-Jahreserklärung (mit auf volle EUR abgerundeten Erlöskontensaldo) ergibt sich i. d. Ust jahreserklärung 2013 calendar. R. eine Erstattung durch das Finanzamt, bei mir konkret 0, 14 EUR. Wie buche ich die, wenn ich sie im nächsten Jahr erhalte? Wähle ich o. g. Variante 1) und buche 2014 die 0, 14 EUR auf 1790 (USt Vorjahr), steht dieser Betrag bereits als USt-Verbindlichkeit in der Bilanz 2014.
), jedoch nicht die UstID des deutschen Käufers (weil sie ja beim Kauf versehentlich nicht angegeben wurde) Meine Frage ist nun, wie man diese Rechnung umsatzsteuerlich richtig erfasst bzw. auch wie man diesen Vorgang im SKR03 steuerlich richtig buchen kann. Rechnungsbeispiel istockphoto Kanada: Credits: netto 80, 00 Euro Umsatzsteuer 19%: 15, 20 Euro Gesamt: 95, 20 Euro Ich fand bisher zwei Antwortversionen: 1. Antwort) Es handelt sich um Reverse-Charge, da Verkauf einer sonstigen Leistung auf elektronischem Weg. Die Rechnung wurde fälschlicherweise mit Mwst. ausgestellt. Ust jahreserklärung 2019 abgabefrist. Daraus folgt, dass der kanadische Verkäufer die Steuer 15, 20 Euro jetzt abführen muss. Und der Leistungsempfänger (der deutsche Kunde) bleibt gem. § 13b UStG zwar weiterhin Steuerschuldner der 15, 20 Euro, erhält aber keinen parallelen Vorsteuerabzug über 15, 20 Euro. UND: Wenn er trotzdem Vorsteuer abziehen sollte, kann es bei einer Steuerprüfung zu Zinszahlungen darauf kommen. Heißt für den deutschen Käufer: Er hat die Mwst.
Der innergemeinschaftliche Erwerb ist in den Zeilen 7 - 13 der Anlage UR (VZ 2018: Zeilen 80 – 86 des Hauptvordrucks) zu erklären. Sollte der Kleinunternehmer bei einem innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft der letzte Abnehmer in der Lieferkette sein, so schuldet er die Erwerbssteuer für die an ihn gelieferten Gegenstände (§ 25b Abs. 2 UStG). In Abhängigkeit von der Höhe des Steuersatzes ist die Bemessungsgrundlage und der Steuerbetrag in den Zeilen 17 - 20 der Anlage UR (VZ 2018: Zeilen 94 – 97 des Hauptvordrucks) einzutragen. Die Kleinunternehmer-Regelung gilt ebenfalls nicht für die als Leistungsempfänger nach § 13b Abs. 5 UStG geschuldete Steuer (§ 19 Abs. Umsatzsteuererklärung Formular 2013: Ust Erklärung 2013 Formular. 1 Satz 3 UStG). Vor allem beim Einkauf von Dienstleistungen, die durch einen im EU-Mitgliedsstaat oder Drittland ansässigen Unternehmer erbracht werden, ist regelmäßig der Tatbestand der Umkehr der Steuerschuldnerschaft (Reverse-Charge-Verfahren) erfüllt (§ 13b Abs. 1 und 2 UStG). In diesen Fällen schuldet der Kleinunternehmer als Leistungsempfänger die Steuer.
Das kaufe ich mir meistens erst im Laufe des Frühjahrs, wenn es mal irgendwo im Angebot ist. Besteht da vielleicht Hoffnung, in naher Zukunft auch die Jahreserklärung mit Elsteronline machen zu können? Schöne Grüße, W. Dabei seit: 14. 01. 2014 Beiträge: 7 Weiß jemand ob irgendwann die Umsatzsteuererklärung bei ELSTERonline zur Verfügungsteht? Nein, dort gibt es sie nicht. Danke, aber dass es sie bei ELSTERonline nicht gibt, habe ich schon festgestellt. Ust jahreserklärung 2013 full. Meine Frage war, ob jemand weiß, ob es sie irgendwann dort einmal gibt. "Meine Frage war, ob jemand weiß, ob es sie irgendwann dort einmal gibt" Anwender wissen es zuletzt! Und ja, irgendwann wird sie es geben. Dies ist ein reines Anwenderforum - und sich selbst überlassen. ist viel besser, bevor Du dich über eine mangelnde Hilfsbereitschaft dieses Forums aufregst. Dabei seit: 19. 2009 Beiträge: 11806 Hallo hondafranz, man arbeitet daran, im Sommer 2013 gab es eine Information, dass für die Umsatzsteuerjahreserklärung 2013 geplant ist ab Januar 2014 im Elsterformular bereitzustellen (seit gestern erledigt) und im ElsterOnlineportal geplant ist ab August 2014 diese bereitzustellen.
7. 2013, XI R 14/11, BStBl 2014 II S. 210, Haufe Index 5928620, Rz. 34). Soweit der Kleinunternehmer keine Umsatzgeschäfte im Veranlagungszeitraum tätigt, für welche er auch die Steuer schuldet (vorwiegend beim grenzüberschreitenden Einkauf von Waren und Dienstleistungen), wird in der Praxis jedoch oftmals von der Abgabe einer Umsatzsteuer-Jahreserklärung abgesehen.