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Grundsteinlegung des Bauprojektes "Höfe an der Hafenbahn" () Die feierliche Grundsteinlegung ihres Bauprojektes "Höfe an der Hafenbahn" begeht die hallesche Wohnungsbaugenossenschaft Gartenstadt eG am Freitag, dem 14. Oktober 2016, 11 Uhr, in der Franz-Heyl-Straße/Ecke Merseburger Straße. Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand eröffnet die Veranstaltung mit einem Grußwort. Gebaut werden acht Effizienzhäuser mit 101 Wohnungen. Zwei weitere Wohnhäuser mit insgesamt zehn Wohneinheiten ergänzen das Vorhaben. Die Genossenschaft investiert insgesamt rund 19 Millionen Euro. 12. 10. 2016 Kontakt für Presse- und Corporate Design-Anfragen: Pressestelle Marktplatz 1 06108 Halle (Saale) zum Stadtplan Postanschrift Stadt Halle (Saale) 06100 Halle (Saale) 0345 221-4013 0345 221-4027 E-Mail Pressesprecher Drago Bock Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung Wichtige Links
An der Hafenbahn in Halle (Saale) entsteht ein neues Wohngebiet. Am Freitag ist feierliche Grundsteinlegung an der Franz-Heyl-Straße/Ecke Merseburger Straße für die "Höfe an der Hafenbahn", nachdem die Wände für die Tiefgarage bereits stehen. Insgesamt 19 Millionen Euro will die Wohnungsbaugenossenschaft Gartenstadt investieren. Gebaut werden acht Effizienzhäuser mit 101 Wohnungen. 81 dieser Wohnungen sind direkt aus der Tiefgarage bei Fahrstuhl erreichbar. Gedacht wurde an verschiedene Größen. So entstehen 33 Zwei-Raumwohnungen mit 50 m² bis 68 m², 47 Drei-Raumwohnungen mit 78m² bis 91 m² (sechs davon Rollstuhlgerecht) sowie 21 Vier-Raumwohnungen mit 100m² bis 110m². Alle Wohnungen erhalten entweder eine ebenerdige Terasse, eine Dachterasse oder einen Balkon. Schlagwörter: Bauprojekt GWG Gartenstadt Wohnungen Das könnte dich auch interessieren …
Seit heute können wir auch die Grundrisse für die neuen Wohnungen zum Download anbieten. Download Grundrisse PDF 1, 7MB
Wohnbegleitende Serviceleistungen und von der Genossenschaft zur Verfügung gestellte Freizeitmöglichkeiten sind kostenlos oder können zum Selbstkostenpreis genutzt werden. Der Gleichbehandlungsgrundsatz für alle Mitglieder ist im Genossenschaftsgesetz verankert. Durch Teilnahme an den Mitgliederversammlungen ist eine aktive Einflussnahme durch die Mitglieder möglich. Das genossenschaftliche Stimmrecht richtet sich – anders als bei Aktiengesellschaften – nicht nach der Höhe der Anteile. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Mitgliedschaft ist vererbbar. In Wohnungsgenossenschaften werden ehrenamtliche Tätigkeiten gefördert und geschätzt. Es besteht eine hohe finanzielle und wirtschaftliche Sicherheit durch die gesetzlich verankerte Prüfpflicht. Kapitalinteressen von Dritten ( z. B. Immobilienspekulationen) haben keinen Einfluss auf die Geschäftspolitik der Genossenschaft. Allen Tätigkeiten einer Wohnungsgenossenschaft liegt der Genossenschaftsgedanke zu Grunde.