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Unter der Vorraussetzung das die Eltern an ihrer Kooperationsfähigkeit arbeiten würden, sprach sie sich weiterhin für ein Wechselmodell aus. Der Verfahrensbeistand (als Vertreter der Kindesinteressen) konnte diese Entscheidung aber nicht mittragen und verwies auf die hohe Streitigkeit zwischen den Kindeseltern und empfahl die gemeinsame elterliche Sorge, wobei der Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht erhalten sollte. Die Mutter wollte aber die alleinige elterliche Sorge oder mindestens das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben, die aber nun erstinstanzlich der Vater bekam. Kindeswohlgefährdung durch manipulation definition. Letztlich entwickelte sich die Sache weiterhin dramatisch. Während das Kind nämlich beim Vater war, versuchte die Mutter das Kind weiterhin negativ zu beeinflussen, wie ein SMS Wechsel zwischen der Mutter und dem Kind darlegte. Die Mutter hat in besonders schwerwiegender Weise gegen ihre Loyalitätspflicht (§ 1684 BGB) verstoßen und damit ihre erheblichen erzieherischen Defizite bewiesen. Durch dieses Verhalten der Mutter ist der gemeinsamen Ausübung der elterlichen Sorge jedweder Boden entzogen, sie ist dem Vater im Lichte dessen auch nicht mehr zumutbar (Originalzitat aus dem Urteil).
Sehr geehrter Fragesteller, zu Ihrer Anfrage nehme ich folgt Stellung: 1. Grundsätzlich ist folgendes festzuhalten: Das Umgangsrecht in Form des Wechselmodells kann nicht erzwungen werden, vielmehr bedarf es hierzu der Zustimmung beider Elternteile. Dass sich die Kinder bei dem ersten Gespräch im Haushalt der Mutter mit der Verfahrensbeiständin für ein Wechselmodell ausgesprochen haben, bedeutet nicht, dass sie ihre Meinung nicht ändern. Das gilt insbesondere im Hinblick auf das Alter von acht und zehn Jahren der Kinder. Psychologische Beurteilung des Kindeswillens im Familienrechtskonflikt - Eltern bleiben nach der Trennung, sachliche Klärung von Umgang und Kindesunterhalt. Nicht ausschließen kann man natürlich, dass die Kindesmutter, die vermutlich gegen das Wechselmodell stimmt, die Kinder dahingehend beeinflusst, dass sie von ihrer ursprünglichen Absicht abweichen. Jedenfalls sagt die Verfahrensbeistände in ihrer Stellungnahme, dass die Kinder anlässlich des Besuchs beim Vater ihre Meinung bezüglich des Wechselmodell geändert hätten. Derartige Meinungsäußerungen bei Kindern in diesem Alter sind häufig, insbesondere weil sich die Kinder inzwischen Vater und Mutter hin- und hergerissen fühlen.
Im Rahmen der Veranstaltung "Kindeswohl braucht Eltern(-wohl)? " am 15. /16. Oktober 2018 in Fulda hielt aus meiner Sicht Prof. Dr. H. Dettenborn den interessantesten Vortrag. Sein Thema war die Psychologische Beurteilung des Kindeswillens im Familienrechtskonflikt. Ob der Kindeswille berücksichtigt wird oder nicht, hängt nach Ansicht von Prof. Kindeswohlgefährdung durch manipulations. Dettenborn von der konkreten Lebenserfahrung der jeweiligen Richter und Gutachter ab. Dabei herrsche aus seiner Sicht oft reine Willkür, ob er berücksichtigt wird oder nicht. Tatsache sei aber, wenn er berücksichtigt wird, dann gibt es eine einvernehmlichere Lösung. Der Kindeswille sei dabei aber nur ein(! ) Kriterium des Kindeswohls. Andere Kriterien seien z. B. die Ergebnisse aus der Beziehungs- und Bindungsanalyse zu den Eltern, die Resilienz des Kindes, der Beziehungskontext der Eltern u. a. Der Kindeswille würde jedoch oftmals von Eltern für deren Interessen ausgelegt: z. wenn sich ein Elternteil gegen den anderen durchsetzen wolle. Aber was genau ist der Kindeswille?
Unzureichender Schutz vor Gefahren durch Dritte Eltern verkennen Gefahren, die von Dritten ausgehen, und schützen ihr Kind unzureichend. Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom Dabei wird das Kind so manipuliert (häufig durch Mütter), dass es durch die Vorspiegelung einer Krankheit in eine massive Abhängigkeit an die Eltern gebunden und an der Entwicklung zu einer eigenständigen Persönlichkeit gehindert wird. Sexueller Missbrauch Sexueller Missbrauch umfasst die Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen in alle Arten von sexuellen Aktivitäten und/oder sexuelle Ausbeutung durch Erwachsene, zu denen das Kind kein informiertes Einverständnis geben kann und zwar auf Grund von Unwissenheit, Abhängigkeit, entwicklungsbedingter Unreife oder Angst. Unverschuldetes Versagen von Eltern Eltern sind ohne eigenes Verschulden (z. Behinderungen) mit der Erziehung von Kindern überfordert oder nicht mehr in der Lage, auf das Wohl des Kindes hinzuwirken. Kindeswohlgefährdung durch manipulation in hindi. Quelle: Gemeinsames Handeln zum Schutz des Kindeswohls, Handreichung für Einrichtungen und Träger Im Landkreis Görlitz haben sich viele Fachkräfte zu diesem Thema verständigt und Kriterien dazu festgeschrieben, ab wann ein Kind gefährdet und ab wann sein Wohl gesichert ist.