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Walter, Tonio, Kleine Stilkunde fr Juristen, 2. Aufl. Beck, Mnchen 2009. XVI, 276 S. Besprochen von Gerhard Kbler. Tonio, Kleine Rhetorikschule fr Juristen. Beck, Mnchen 2009. XVI, 319 S. Besprochen von Gerhard Kbler. Der in Hamburg 1971 geborene, nach dem Studium in Bonn und Freiburg im Breisgau bei Klaus Tiedemann ttige, auf Grund einer Arbeit ber Betrugsstrafrecht in Frankreich und Deutschland 1999 promovierte, 2004 mit einer Untersuchung zur allgemeinen Lehre vom Verbrechen und der Lehre vom Irrtum de lege lata und de lege ferenda habilitierte, 2006 nach Regensburg berufene Verfasser sah die Juristen bereits 2002 von der Sprachgemeinschaft aufgegeben. Zu dieser Erkenntnis fhrte ihn eine Laune des Augenblicks, in der er sich einen alten Stilduden mit einer Einleitung vom deutschen Stil Ludwig Reiners kaufte. Sprache und Stil: Juristendeutsch als Volkssport. Da er aus der Lektre die Einsicht gewann, es bisher so nicht gesehen zu haben, verffentlichte er 2002 einen Leitfaden, der lebendig, kurz und ntzlich sein sollte.
Obwohl er danach als erste Reaktion die Zuschrift eines Lesers mit den Worten ich habe selten ein so langweiliges Buch gelesen und es daher einem Freund geschenkt, dem es als Regaldekoration gewiss gute Dienste leistet erhielt, fanden sich sogar einige Kufer mehr als seine Reihe wohlwollender Rezensenten, so dass er sich sieben Jahre nach der ersten Auflage zu einer Auffrischung entschloss. Bei ihr ging er sehr behutsam vor. so dass er neben Neuzugngen und wenigen Streichungen im berblick ber das Schrifttum und neben rein Kosmetischem nur einige Beispiele ergnzte und nderungen der Gesetze bercksichtigte. In seiner Einleitung erklrt der Verfasser, was dieses Buch will, wie es angelegt ist und welches Schrifttum es zu seiner Thematik (einschlielich der Stilppste) gibt. Kleine stilkunde für juristen. Danach behandelt er den Stil, die Sprache und das Deutsche, Stilregeln, Stilmittel, Stilfragen sowie Stilsnden und fgt ein Textbeispiel, einen Schluss und zwei Anhnge an. Verstndlich und unterhaltsam kann der Verfasser so seine Leser zu der Einsicht fhren, dass sie nicht alles bisher schon so gesehen haben wie er und dass sie sich strker als zuvor darum bemhen sollten, verstndlich zu schreiben, ohne langweilig zu sein.
Dr. Philipp Lamprecht, Freiburg, in: JURA - Juristische Ausbildung, 3/ 2003 Selten ist eine Neuerscheinung so uneingeschränkt positiv aufgenommen worden; siehe weitere Rezensionen unter. "Einen trifft es, Schreiber oder Leser. Einer von beiden muss sich quälen, kein Weg führt daran vorbei. Entweder ist es der Schreibende, der sich abmüht, damit das Geschriebene verständlich und angenehm zu lesen sei. Oder es ist der Leser, der sich quält, Unverständliches und Unlesbares doch zu lesen und doch zu verstehen. Meistens ist es der Leser. Stilkunde für juristel.free.fr. Dies Buch will die Schreibenden überreden, ihren Lesern das Kreuz abzunehmen. " Tonio Walter (geb. 1971) hat in Bonn und Freiburg studiert und ist seit 2006 Ordinarius für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Europäisches Strafrecht in Regensburg. Er ist Verfasser strafrechtlicher Fachbücher, eines sozialpolitischen Werkes und eines Romans. Parallel zur 2. Aufl. der Stilkunde hat er soeben die "Kleine Rhetorikschule für Juristen" vorgelegt, die sich ideal zur Ergänzung anbietet.
Die dienen als Vorbilder. " Außerdem wolle man dadurch stolz seine Zunftzugehörigkeit zum Ausdruck bringen. Da bleibt unbeantwortet, warum im Studium, wenn das Handwerkszeug des Juristen doch die Sprache ist, zu dessen korrektem und elegantem Einsatz kaum Lehrveranstaltung angeboten werden. Immerhin: Walter meint, man sei bereits auf einem Weg der Besserung. So gibt es inzwischen mehrere Bücher und Aufsätze, die den Juristen auf den Weg hin zu mehr Verständlichkeit führen sollen. Das Problembewusstsein ist also da. Nicht-Juristen wollen mitreden Eine Hoffnung muss dem Juristen, der ab jetzt gelobt, den Bandwurmsatz vierzuteilen, allerdings wohl gleich genommen werden: Auch beim nächsten Partygespräch wird er sich vermutlich vom Mediziner, Philosophen oder Informatiker anhören müssen, er würde als Jurist die deutsche Sprache verschandeln. Walter, Tonio, Kleine Stilkunde, Kleine Rhetorikschule. Denn was diesen selbstverständlich zugestanden wird, scheint der Jurist nicht haben zu dürfen: seine eigene Fachsprache. Dabei geben sich auch die meisten Ärzte nicht gerade Mühe, dem Patienten deutlich zu vermitteln, ob er sich jetzt die Grippe oder nur eine einfache Erkältung eingefangen hat.
Einer der mehreren Grnde fr die Neuauflage war fr den Verfasser der inzwischen eingetretene Aufschwung der so genannten Schlsselqualifikationen in der juristischen Ausbildung. Zu ihnen gehrt auch die Rhetorik. Zu ihr verfasste er gleichzeitig eine kleine Schule fr Juristen, die von Anfang an als Schwester gedacht war und als Geschwister keinen zu groen Altersunterschied aufweisen Ziel dieser Rhetorikschule ist es der (neuen) Freude an der Rede und der (neuen) Anerkennung der Rede als Leistung Rechnung zu tragen. Dazu kam die Feststellung einer planwidrigen Regelungslcke im Literaturangebot, das keinen rhetorischen Ratgeber kennt, der von oder fr Juristen geschrieben wurde. Stilkunde für juriste droit. Diese Lcke sollte geschlossen werden, obwohl der Verfasser dem Leser nicht versprechen kann, dass er nach der Lektre des weit zurckgreifenden Werkes ein besserer Redner sein wird als vor ihr. Das mit O. J. Simpson, in dessen Strafverfahren die Staatsanwltin trotz erdrckender Indizien das rhetorische Duell gegen fnf Verteidiger knapp verlor, beginnende Buch erklrt in der Einleitung ebenfalls, was es will, wie es angelegt ist und welches Schrifttum vorliegt.
Und wer am Philosophen Martin Heidegger verzweifelt, gesteht sich lieber mangelnden Intellekt ein, als über dessen knorrigen Stil zu schimpfen. Der Rechtsgelehrte aber muss sich die Schelte gefallen lassen. Denn der Nicht-Jurist glaubt dem Anwalt nicht, seine Fachsprache sei ebenso wenig zu ersetzen wie die anderer Wissenschaften. Viele meinen, bei Rechtsfragen mitreden zu können – wie beim Fußball auch – und sind beleidigt, wenn das doch nicht funktioniert. Als seien die Rechtswissenschaften Volkssport. Diesem Irrglauben zu Grunde liegt die Nähe der juristischen Sprache zur Alltagssprache. Weil jeder schon mal Begriffe wie Eigentum, Wegnahme oder Grundstück gehört hat, glaubt er fälschlicherweise, auch deren fachsprachliche Bedeutung zumindest so ungefähr zu kennen. Der Laie wundert sich dann über den abstrakten Gebrauch der Begriffe im juristischen (Kon-)Text. Entmutigen sollte das aber nicht. Der schön schreibende, also verständlich formulierende Jurist gewinnt immerhin dreierlei: Zum einen klarer gefasste eigene Gedanken.
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