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Wo findet die Akteneinsicht statt? Die Akteneinsicht geschieht an sich bei der aktenführenden Behörde (§ 29 Abs. 3 Satz 1 VwVfG). Man bekommt dort also die Akten in die Hand gedrückt und kann sich dann vor Ort irgendwo hinsetzen und die Akten durchlesen. Häufig werden die Akten aber auch von Verwaltungsbehörden (wie es bspw. bei der Staatsanwaltschaft üblich ist) postalisch versandt. In camera verfahren live. Einen Anspruch darauf hat man jedoch nicht. Regelmäßig werden auch nicht die Originaldokumente, sondern lediglich (kostenpflichtige) Kopien versandt. Brauche ich für die Einsicht einen Anwalt? Nein, der Betroffene kann sowohl den Antrag selbst stellen als auch die Akteneinsicht dann selbst nehmen. In bedeutenderen Angelegenheiten empfiehlt es sich natürlich oft, einen Anwalt zu nehmen und diesen dann auch mit der Einsichtnahme zu beauftragen. Darf man sich die Akten kopieren? Dies ist gesetzlich nicht festgeschrieben, die Rechtswissenschaft geht aber davon aus, dass dies in der Regel zulässig ist. Die Kopien müssen jedoch mit eigenen Mittel angefertigt werden, z. durch Benutzung eines Münzkopierers in der Behörde oder durch Abfotografieren per Kamera oder Handy.
Nomos, Baden-Baden 2005, ISBN 3-8329-1209-6 (Zugleich: München, Universität und Paris, Université de Paris II, Panthéon-Assas, Dissertation, 2004). Weblinks BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 27. Oktober 1999, Az. 1 BvR 385/90 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! Quelle Stand der Informationen: 16. 12. 2021 10:28:02 UTC Quelle: Wikipedia ( Autoren [Versionsgeschichte]) Lizenz des Textes: CC-BY-SA-3. 0. Urheber und Lizenzen der einzelnen Bilder und Medien sind entweder in der Bildunterschrift zu finden oder können durch Anklicken des Bildes angezeigt werden. Veränderungen: Designelemente wurden umgeschrieben. Wikipedia spezifische Links (wie bspw "Redlink", "Bearbeiten-Links"), Karten, Niavgationsboxen wurden entfernt. Ebenso einige Vorlagen. Icons wurden durch andere Icons ersetzt oder entfernt. In camera verfahren youtube. Externe Links haben ein zusätzliches Icon erhalten. Wichtiger Hinweis Unsere Inhalte wurden zum angegebenen Zeitpunkt maschinell von Wikipedia übernommen. Eine manuelle Überprüfung war und ist daher nicht möglich.
Bei dem Verfahren nach § 86 Abs. 3 FGO handelt es sich um ein unselbständiges Zwischenverfahren, so dass es keiner eigenständigen Kostenentscheidung bedarf. Senat des BFH haben auf Anfrage mitgeteilt, dass sie an ihrer gegenteiligen Auffassung in den Beschlüssen vom 17. 9. 2007 (Az. : I B 93/07 und vom 15. 10. 2009 (Az. : X S 9/09) nicht festhalten (BFH-Beschlüsse vom 7. 11. 2013 (Az. : X ER-S 3/13) und vom 13. : I ER-S 1/13). Soweit der I. In camera verfahren in youtube. Senat dies auf den Fall beschränkt hat, dass der Antrag nach § 86 Abs. 3 FGO erfolglos geblieben ist und/oder die im Rahmen des § 86 Abs. 3 FGO in Anspruch genommene Behörde Beteiligte auch des Hauptsacheverfahrens ist, waren diese Voraussetzungen im vorliegenden Fall erfüllt. Linkhinweis: Der Volltext der Entscheidung ist auf der Homepage des BFH veröffentlicht. Um direkt zum Volltext zu kommen, klicken Sie bitte hier. BFH online Zurück
§ 86 Abs. 3 FGO setzt voraus, dass das FG im finanzgerichtlichen Verfahren die Vorlage der betreffenden Unterlagen oder die Erteilung von Auskünften angeordnet hatte und die ersuchte Behörde sich daraufhin geweigert hat, dieser Aufforderung nachzukommen. Voraussetzung einer Feststellung i. S. v. 3 S. In-camera-Verfahren | Rechtslupe. 1 FGO ist daher, dass das FG, wenn es im Rahmen eines bei ihm anhängigen Verfahrens Steuerakten vom Finanzamt anfordert und diese nicht vollständig vorgelegt werden, weiterhin, d. h. auch noch zum Zeitpunkt der erstrebten Entscheidung des BFH, auf der lückenlosen Vorlage besteht. An einer derartigen Aufforderung durch das FG fehlte es allerdings im vorliegenden Fall. Infolgedessen lagen auch die Voraussetzungen für ein Feststellungsverfahren nach § 86 Abs. 3 FGO nicht vor. Entgegen der Auffassung des Klägers kam die Anwendung der Vorschrift auf andere Fallgestaltungen, bei denen eine gerichtliche Anordnung zur Aktenvorlage fehlt, nicht in Betracht. Insbesondere reichte eine Rückforderung von dem FG vorliegenden Aktenteilen durch das Finanzamt nicht aus.
Wann ist die Akteneinsicht erforderlich? Erforderlich ist die Akteneinsicht, wenn sie der Entscheidung dient, wie sich der Beteiligte in diesem Verfahren weiter verhalten soll. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn er die Voraussetzungen für Anträge überprüfen oder feststellen will, welche Ansprüche ihm zustehen. Bloße Neugier reicht also nicht aus, allerdings muss die Erforderlichkeit auch nicht haarklein bewiesen werden. Es reicht, wenn zumindest nicht offensichtlich ist, dass die Akteneinsicht keinerlei rechtliches Interesse befriedigen soll. Wann ist die Akteneinsicht ausgeschlossen? Hinsichtlich Entscheidungsentwürfen und der Vorbereitungshandlungen, die unmittelbar zur behördlichen Entscheidung führen, gibt es grundsätzlich kein Einsichtsrecht (§ 29 Abs. Was ist eigentlich ein In-Camera-Verfahren? - Dr. Kauch. 1 Satz 2 VwVfG). Die Behörde muss sich hier nicht "in die Karten schauen" lassen. Gemäß § 29 Abs. 2 VwVfG kann die Behörde die Einsichtnahme nur aus drei Gründen verweigern: Beeinträchtigung der ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung.
Der Antragsteller war der Auffassung, dass § 86 FGO nicht nur dann anwendbar sei, wenn das FA Aktenteile nach Aufforderung durch das FG nicht übersendet, sondern auch dann, wenn dem FG vorliegende Aktenteile vom FA erfolgreich zurückgefordert werden, sodass sie dem FG (FG Düsseldorf vom 11. 5. 2012, 1 K 2192/08 H[U]) nicht mehr vorliegen. Entscheidung Der BFH sah den Antrag als unzulässig an und hielt eine Kostenentscheidung nicht für erforderlich. Hinweis § 86 FGO sind Behörden grundsätzlich zur Vorlage von Urkunden und Akten, zur Übermittlung elektronischer Dokumente und zu Auskünften verpflichtet. "In camera"-Verfahren: Kostenentscheidung? - GSP Steuerberatung. Die Vorlage von Urkunden oder Akten, die Übermittlung elektronischer Dokumente und die Erteilung von Auskünften kann verweigert werden, wenn die Vorgänge aus bestimmten Gründen geheim gehalten werden müssen. Der BFH stellt auf Antrag eines Beteiligten ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss fest, ob die Verweigerung der Vorlage der Urkunden oder Akten, die Übermittlung elektronischer Dokumente oder die Verweigerung der Erteilung von Auskünften rechtmäßig ist.