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Das Formular finden Sie in der rechten Spalte. Sollte Ihnen die Restmülltonne infolge von Renovierungen oder nach Festlichkeiten einmal nicht ausreichen, können Sie bei verschiedenen Verkaufsstellen im Stadtgebiet zusätzlich Restmüllsäcke für 3, 50 € /Stück erhalten. In der rechten Spalte finden Sie eine Liste mit den Ausgabestellen.
Abfallsäcke Wir bieten Ihnen für verschiedene Zwecke Abfallsäcke an. Der Restabfallsack Trotz aller Bemühungen um Abfälle zu vermeiden, fällt doch hin und wieder mehr Abfall an, als die Restmülltonne aufnehmen kann. In diesen Fällen können Sie entweder die Mehrmengen direkt zu den Restabfalldeponien des WW-Kreises bringen oder Sie benutzen unsere amtlichen grauen Restabfallsäcke. Diese ca. 70 l fassenden Kunststoffsäcke werden bei der Leerung der Grauen Restabfalltonne mitgenommen. Die Entsorgungsgebühr hierfür ist bereits im Kaufpreis enthalten. Selbstverständlich bekommen Sie diese Säcke in unserem Service-Center. Darüber hinaus werden die Restabfallsäcke auf unseren beiden Restabfalldeponien in Meudt und Rennerod verkauft und in folgenden Geschäften. Kaufpreis pro Stück: 3, 70 € Der Windelsack Ein besonderes Entsorgungsproblem stellen sicherlich gebrauchte Windeln dar, sei es von Kleinkindern oder von Schwerstpflegebedürftigen. Haushalte, die Windeln zu entsorgen haben, haben oft nicht genug Platz in der Grauen Restabfalltonne.
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Abfall und Müllentsorgung Die Restmülltonne Alles, was nicht wiederverwendet oder verwertet werden kann, gehört in die Restmülltonne. Restmüll © Stadt Frankfurt am Main, Foto: Christian Huelsmann In die schwarze Restmülltonne gehören alle Abfälle, die nicht wiederverwendet oder verwertet werden können und nicht schadstoffhaltig sind. Jedes Grundstück, sowohl gewerblich als auch wohngenutzt, muss an die öffentlich-rechtliche Restmüllentsorgung angeschlossen sein. Dazu müssen ausreichend große Restmüllbehälter auf der Liegenschaft aufgestellt und benutzt werden (Anschluss- und Benutzungszwang). Für Gewerbebetriebe wird vorgegeben, wie viele Restmüllbehälter vorgehalten werden müssen. Weitere Informationen finden Sie dazu auf der Seite "Gewerbegrundstücke". Die Restmülltonne wird ab einer Behältergröße von 80 l aufsteigend angeboten und regulär einmal wöchentlich geleert. Behälterbestellungen und -umstellungen sowie Änderungen im Leerungsrhythmus dürfen ausschließlich GrundstückseigentümerInnen oder deren Bevollmächtigte direkt bei der FES GmbH oder beim Umweltamt beantragen.
Gelegentlich zu viel Müll für die Graue Tonne? In Rathäusern und Ortsverwaltungen sowie beim Landratsamt in Offenburg gibt es Rote Zusatzmüllsäcke zu kaufen. Diese 50 Liter fassenden Roten Zusatzmüllsäcke kosten je Stück 3, 70 EUR. Mit Hausmüll gefüllt und gut zugebunden werden die Roten Zusatzmüllsäcke neben die Graue Tonne gestellt und bei der nächsten Abfuhr mitgenommen. Nicht so... ndern so!
Für die Nutzung der Restabfalltonne werden Leistungsgebühren erhoben. Diese richten sich nach Größe und Leerungshäufigkeit ( Abfallentsorgungsgebühren). Die Restabfalltonnen haben einen grau/schwarzen Korpus und einen grau/schwarzen Deckel. Für die Restabfalltonne besteht ein Anschluss- und Benutzungszwang. Die Größe und Menge richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf. Auch Gewerbebetriebe müssen an die Restabfallabfuhr angeschlossen sein (Mindestbehälterkapazität s. §8 Absatz 6 Abfallsatzung) Die Restabfall gibt es in den Größen 80, 120, 240 und 770 l sowie 1, 1, 2, 5 und 5 m³. Reicht die Restabfalltonne einmal infolge von Renovierungen oder nach Festlichkeiten nicht aus, benutzen Sie bitte für die Entsorgung der zusätzlichen Abfallmengen die städtischen grauen 70 l Abfallsäcke mit entsprechendem Aufdruck. Die Restmüllsäcke können an den Verkaufstellen für 3, 50 € erwerben. Mieter können die Restabfalltonne nicht selber bestellen. Sie müssen sich an den Eigentüber oder Hausverwalter wenden.
Formular zur Änderung der Abfalltonnen Hygieneartikel (z. B. Taschentücher, Damenbinden, Wattebäusche), Windeln, Staub, Asche, Kehricht, Zigarettenkippen, Küchentücher, Spül- und Putzlappen, Staubsaugerbeutel, Kleintierstreu, Trinkgläser, Porzellan, Keramik, alle Scherben (auch Spiegel). Elektrogeräte/-schrott (Kleingeräte: Wertstoffhöfe, Großgeräte: Sperrmüll), Batterien (spezielle Sammelbehälter in Supermärkten und öffentlichen Gebäuden), Sonderabfall/Schadstoffe wie Farben, Lacke Sprays etc. (Schadstoffmobil).
Wenn der Fischereischeininhaber seinen ständigen Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen begründet, wird der Fischereischein verlängert bzw. umgeschrieben, soweit der Inhaber nach den in dem anderen Bundesland geltenden gesetzlichen Vorschriften eine Fischereiprüfung erfolgreich abgelegt hat. Die Prüfung wird nicht anerkannt, sofern der Prüfling zum Zeitpunkt der Prüfung seinen Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen inne hatte. Touristen, die sich nicht länger als ein Jahr in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, erhalten einen Fischereischein, wenn sie in anderer Weise die für den Fischfang erforderlichen Kenntnisse nachweisen. Untere fischereibehörde dortmund youtube. In der Regel genügt die Vorlage des Fischereischeins des Heimatlandes. Es gibt unterschiedliche Fischereischeine:
Voraussetzungen Vollendung des dreizehnten Lebensjahres. Unterlagen ausgefüllter Antrag (bei Jugendlichen Unterschrift des Erziehungsberechtigten) ggf. Ausnahmegenehmigung der zuständigen unteren Fischereibehörde (bei Antragstellern mit erstem Wohnsitz außerhalb Dortmunds) Fristen Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin einzureichen. Rechtsgrundlagen Verordnung über die Fischerprüfung vom 26. 11. 97 in Verbindung mit § 31 des Landesfischereigesetzes Nordrhein-Westfalen vom 22. 06. 94, sowie die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung vom 03. 07. 01 in der z. Z. Untere fischereibehörde dortmund 4. gültigen Fassung.