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02. 2021) [*] Faktenblatt - Coronavirus zum Schutz vor Ansteckung im Betrieb [*] Faktenblatt - Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus (SARS-CoV-2) bei der Arbeit durch Anwendung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung und der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel (01. 2021) [*] Merkblatt - Verhalten beim Auftreten von Coronavirus- Infektionen [*] Merkblatt - Virusinfektionen – Hygiene schützt! [*] Leitfaden zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung bei beruflichen Auslandsreisen und Entsendungen [*] Übersicht Anbieter persönlicher Corona-Arbeitsschutz-Ausrüstung [*] Infoblatt zur Absonderung in Sachsen [*] SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für das: Allemeiner SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard (BMAS) [Link] Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales - SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (gültig ab 1. E-Formular 108 - Krankenkassen.de. Juli 2021) [*] Friseurhandwerk (Update 22. 2021) [*] Kosmetikerhandwerk, Nagel-studios und Fußpflegeeinrichtungen [*] Zahntechnikerhandwerk (Update 19. 2021) [*] Kurzübersicht - handwerksspezifischer Kontakte [*] Förderung - Gesundheitsschutz BMWi-Richtlinie zur Förderung des Aus- und Aufbaus der Produktion von Schutzausrüstung vom 27.
Ende Dezember 2020 hat die Bundesagentur für Arbeit ein überarbeitetes Formular für die Abrechnungsliste Kurzarbeitergeld ( Kug 108) veröffentlicht. Hinzugekommen ist das Feld zur Angabe von Personalveränderungen. SAP liefert hierfür eine überarbeitete Version des Formulars HR_DE_KUG_LISTE aus. Weitere Informationen erhalten Sie im folgenden Blogartikel. Rechtliche Grundlage Das neue Feld Personalveränderungen enthält Sachverhalte, die bisher in einer Anlage zum Leistungsantrag oder bei Quarantäne direkt in der Abrechnungsliste angegeben wurden (wie Neueinstellung, Aufhebungsvertrag, Kündigung oder Quarantäne). Vordruck kug 108 hp. Diese Angaben sind zukünftig über die Abrechnungsliste an die Agentur für Arbeit zu melden. Achtung: Neueinstellungen, Kündigungen und Aufhebungsverträge sind unverzüglich mitzuteilen! Sollte es während des KUG-Bezugs eine Neueinstellung geben (z. B. bei Schlüsselpositionen, Ersatz von gekündigten Arbeitnehmern oder zur Verstärkung des Vertriebs), muss der Arbeitgeber im Vorfeld mit der Agentur für Arbeit in Kontakt treten und eine Zustimmung einholen.
Anwendung Die Weiterbildungsmaßnahmen sind in den im Jahreswechsel 2021/2022 neu ausgelieferten Feldern zur Personalveränderung im Infotyp 0049 "Kurzarbeit" zu erfassen. Erfassung der Weiterbildung bei Kurzarbeit im Infotyp 0049 des SAP HCM Im sogenannten KuG-Modul im Schema der Aliquotierung wird dadurch dann die neue Lohnart /66E "KuG: 50% SV-Erst. WeitB" gebildet: Berechnung der pauschalierten 50% SV-Erstattung bei Weiterbildung im Abrechnungsprotokoll/KuG-Modul des SAP HCM Die Daten aus Infotyp 0049 "Kurzarbeit" werden im Abrechnungsergebnis in Tabelle KuG "Kurzarbeitergeld", die Lohnart /66E "KuG: 50% SV-Erst. KUG: Neues Formular für Kurzarbeitergeld. WeitB" (wie auch die /66D) in Tabelle RT "Ergebnistabelle" abgespeichert: Tabellen KUG und RT im Abrechnungsergebnis für die pauschalierte SV-Beitragserstattung bei Weiterbildung im SAP HCM Auf der Abrechnungsliste Kurzarbeit wird die erfasste Weiterbildung mit Datum aus Infotyp 0049 "Kurzarbeit" in der vierten Zeile der Spalte zwei angedruckt, die SV-Beitragserstattung aus Lohnart /66E in der dritten Zeile der Spalte 10: Abrechnungsliste Kurzarbeitergeld im SAP HCM mit neuen Feldern für pauschalierte SV-Beitragserstattung bei Weiterbildung Haben Sie weitere Fragen?