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Die Ersparnis durch die Fiskalverzollung würde von den Transportkosten aufgefressen werden. Schade... aber wenn Dir/Euch noch eine andere Alternative einfällt, wäre ich sehr dankbar;-) Gruß, PS User: Also.. die HR vom Chinesen wird benötigt, um die Fiskalverzollung anzumelden. Die HR zwischen den Österreichern wird erst im zweiten Schritt benötigt, wenn es an die Umsatzsteuervoranmeldung und Abzug der MwSt geht. Diese heben sich auf, so dass weder für den Importeur noch für den Käufer eine Kapitalbindung entsteht. Hier liegt im übrigen auch der große Vorteil der Fiskalversteuerung. Fiskalvertretung I Gerlach – Ihr Zollspezialist in Europa. Eine wesentliche Voraussetzunng für Fiskalversteuerung ist, dass die Ware nicht im Einfuhrland, also dem Land in dem die Fiskalversteurung durchgeführt wird, verbleiben darf. hi chunzhi also die chinesische HR an den österreicher bei der fiskal in HBG ist erforderlich?! Geschrieben am 07 Oktober 2009 Ja klar.... mit der Fiskal verzollung sparst Du Dir die Abgabe der EUST. Diese berechnet sich aus Zollabgaben UND Warenwert Geschrieben am 13 Oktober 2009 Marko12 wrote: Hallo Marko, prinzipiell geht das auch für den AT-Verkäufer-entscheidend ist, dass derjenige, der in EU-Land 1 einführt, dort selbst nicht steuerlich registriert ist (und allerdings dort auch keine Vorsteuer usw. geltend machen will, denn Fiskalvertretung funktioniert nur dann, wenn der Vertretene in dem Land keinerlei eigene MWST-Angelegenheiten hat) und die Waren nach Einfuhr direkt an einen Unternehmer in ein anderes EU-Land 2 weiterliefert.
Er erledigt auch die vorgeschriebenen Melde- und Deklarationspflichten (Zollabfertigung). Welche Vorteile bietet die Fiskalverzollung? Die Umsatzsteuer-Vorfinanzierung entfällt, das importierende Unternehmen hat dadurch einen Liquiditätsvorteil. Eine umsatzsteuerliche Anmeldung des Unternehmens im Einfuhrland – zusätzlich zu der in Deutschland - muss nicht stattfinden. Der administrative Aufwand verringert sich deutlich. Welche Voraussetzungen gelten? Ein Unternehmen kann die Verzollung durch einen Fiskalvertreter unter folgenden Voraussetzungen nutzen: Die Ware muss aus einem Drittland stammen. Das Unternehmen, das den Import beauftragt hat, darf in dem EU-Mitgliedsland, in dem ein Fiskalvertreter die Verzollung übernimmt, weder ansässig sein noch sonstige steuerpflichtige Umsätze haben. Die importierte Ware darf nicht für das Einfuhrland bestimmt sein. Unmittelbar nach der Verzollung muss die Ware in das eigentliche EU-Bestimmungsland weitertransportiert werden (§ 5 Abs. Fiskalvertreter • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon. 1 Nr. UStG).
Dieser ist beauftragt, sämtliche steuerlichen Pflichten seines Mandanten zu erfüllen. Das gilt für die meisten EU-Länder – für Deutschland allerdings nicht. Der Fiskalvertreter ist pflichtschuldig gegenüber den Finanzbehörden seines Landes und übernimmt automatisch die Mithaftung bei Steuervergehen oder Verstössen gegen die Steuergesetze. Im Allgemeinen wird der Begriff des Fiskalvertreters verwendet, wenn der Mandant seinen Firmensitz ausserhalb der EU hat. Das trifft zumeist zu – nicht etwa bei Deutschland: auch das Drittlandsunternehmen ernennt in Deutschland einen Fiskalbevollmächtigten. Der Begriff des Fiskalbevollmächtigten wird allgemein verwendet, wenn der Mandant seinen Firmensitz in der EU hat. Als allgemeine Richtschnur können etwa 4 Wochen nach Einreichung der Unterlagen angegeben werden. Das ist aber von Land zu Land unterschiedlich. Was ist eine fiskalverzollung die. Wenn Sie spezifische Informationen benötigen, setzen Sie sich gerne über das Kontaktformular mit uns in Verbindung. Führt ein Unternehmen bestimmte geschäftliche Transaktionen im EU-Ausland aus, können können diese in diesem Land die Umsatzsteuerpflicht auslösen.