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Als Leitung gehört es zu Ihren Aufgaben, genau hinzuschauen und darauf zu achten, dass solche Verhaltensweisen nicht bei Ihnen praktiziert werden. Zu diesen unangebrachten Maßnahmen gehören u. a. folgende Punkte: Kein Kind wird geschlagen oder grob angefasst. muss als Strafe allein in einem Raum sitzen. wird vor anderen Kindern erniedrigt, bloßgestellt oder gedemütigt. wird verspottet oder ausgelacht. wird mit Missachtung oder Liebesentzug bestraft. wird von der Gruppe abgesondert – als Form der Bestrafung. wird so behandelt, wie es allgemein in der Gesellschaft als Bestrafung oder Gefährdung eingestuft wird. (Ein Beispiel: Früher wurden Schläge gesellschaftlich akzeptiert, heute nicht mehr. ) Falls Ihnen solche Verhaltensweisen begegnen oder auffallen, müssen Sie mit dem Team umgehend nach Alternativen suchen. Überlegen Sie gemeinsam, wie Sie den Kindern das Leben in einer Gemeinschaft nahebringen können, ohne die achtsame und wertschätzende Haltung zu verlieren. Fallbeispiele kindeswohlgefährdung kit 50. Begleiten Sie Ihr Team dabei.
Ohnmacht und Schock, Trauer und Wut, Mitgefühl und Anteilnahme sind nur einige. Auch wenn in akuten Fällen bzw. Inobhutnahme - Fallbeispiel. bei Gefahr im Verzug immer Eile geboten ist, ist ein reflektiertes Innehalten, ein Austausch mit den Kolleginnen nicht nur für die eigene Handlungssicherheit, sondern auch für die persönliche emotionale Entlastung wichtig. Wie lässt sich der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung im Kitaalltag umsetzen, damit er nicht als Überforderungen wahrgenommen, sondern als regulärer Bestandteil gelingender pädagogischer Arbeit verstanden und praktiziert wird? Vom Bauchgefühl zur Sicherheit Schmutzige Kleidung, ein blauer Fleck oder das fehlende Frühstücksbrot können erste Zeichen von Vernachlässigung oder Gewalt sein, wie sie auch die Erzieherin im Fallbeispiel über einen längeren Zeitraum wahrgenommen hatte. Die pädagogischen Fachkräfte in der Kita wissen doch, was Kinder brauchen: altersangemessene Ernährung, ausreichende Ruhe- und Schlafmöglichkeiten, angemessene Körperpflege, der Witterung entsprechende Kleidung, einen verlässlichen Gefahrenschutz, sichere Betreuung und Aufsicht, Gewährleistung einer gesundheitlichen Grundversorgung, Spielanregungen bzw. -möglichkeiten, eine sachgemäße Behandlung von Entwicklungsauffälligkeiten sowie unbedingt stabile Bezugspersonen, die sich dem Kind emotional zuwenden.