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3. Die Parteien sind sich einig, dass die Verjährungsfrist für die Zinsen als regelmäßig wiederkehrende Leistungen nicht nach § 197 Abs. 2 BGB, sondern nach § 197 Abs. 1 BGB entsprechend der Hauptforderung bemessen wird und danach 30 Jahre, gerechnet ab dem gesetzlichen Beginn der Verjährung, beträgt. 4. Von den Kosten des Verfahrens und des Vergleiches tragen der Kläger _________________________% und der Beklagte _________________________%. Rechtsanwalt Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr? Dann testen Sie hier live & unverbindlich Deutsches Anwalt Office Premium 30 Minuten lang und lesen Sie den gesamten Inhalt. Außergerichtlicher vergleich master of science. Jetzt kostenlos 4 Wochen testen Meistgelesene beiträge Top-Themen Downloads Haufe Fachmagazine
Shop Akademie Service & Support Rz. 98 Muster 3. 13: Vergleich mit Verfallsklausel Muster 3. 13: Vergleich mit Verfallsklausel An das □ Amtsgericht Landgericht Oberlandesgericht in _________________________ In dem Rechtsstreit Kläger. /. Beklagter Az: _________________________ wird namens und in Vollmacht des _________________________ beantragt, kurzfristig einen Termin zur Protokollierung des Vergleiches zu bestimmen. den Vergleich nach § 278 Abs. 6 ZPO ohne erneute mündliche Verhandlung im Beschlusswege festzustellen, nachdem auch der _________________________ dem Vergleich schriftlich zugestimmt haben wird. Außergerichtlicher vergleich muster meaning. Die Parteien haben sich geeinigt, den Rechtsstreit vergleichsweise zu beenden, und bitten, Termin zur Protokollierung folgenden Vergleiches zu bestimmen: 1. Der Beklagte verpflichtet sich, an den Kläger _________________________ EUR bis zum _________________________ zu zahlen. 2. Für den Fall, dass die Zahlung bis zum _________________________ nicht erfolgt ist, verpflichtet sich der Beklagte an den Kläger _________________________ EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem _________________________ zu zahlen.
die generelle, umfassende Saldoklausel " per Saldo aller Ansprüche " dem unverfälscht zustande gekommenen, freien Willen beider Parteien, zwischen welchen kein Machtgefälle herrscht, entspricht Vergleich im Konkurs über Ansprüche der Konkursmasse gegen Drittschuldner Echter Vergleich: Sowohl die Konkursmasse, als auch die andere Partei kommen einander durch wechselseitige Zugeständnisse entgegen; die Genehmigungskompetenz liegt beim Gläubigerausschuss, sofern ein solcher gewählt wurde (Art. Außergerichtlicher vergleich master 2. 237 Abs. 3 Ziff. 3 SchKG) Unechter Vergleich: Die Konkursmasse verzichtet einseitig auf Ansprüche, weshalb es sich nicht mehr um einen Vergleich, sondern um einen Erlass oder Verzicht handelt; die Genehmigungskompetenz liegt bei der Gläubigergesamtheit (2. Gläubigerversammlung oder zirkulationsweise Beschlussfassung), welche die Abschreibung des Anspruches zu beschliessen hat, was dann zum Abtretungsangebot an alle Gläubiger gemäss Art.
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Mustervorlage: Vertrag über Vergleich zur Prozessvermeidung Es kann viele Gründe dafür geben, weshalb jemand nicht mehr in der Lage ist, seinen Zahlungsaufforderungen nachzukommen. So können beispielsweise plötzliche Arbeitslosigkeit, eine schwere Erkrankung, eine Scheidung, ein Todesfall oder ein anderes unvorhersehbares Ereignis schnell zu einer dramatischen Verschlechterung der finanziellen Situation führen. Aussergerichtlicher Vergleich › Vertrag / Vertragsrecht. Kann ein Schuldner seine Schulden nicht mehr begleichen und ist absehbar, dass sich an dieser Situation auch längerfristig nichts ändern wird, kann er seinem Gläubiger einen Vergleich anbieten. Durch einen Vergleich kann der Schuldner verhindern, dass die Forderung weiter wächst, es zu einer Zwangsvollstreckung im Zuge eines Gerichtsverfahrens kommt oder ein Insolvenzverfahren eröffnet werden muss. Für den Gläubiger ergibt sich durch einen Vergleich der Vorteil, dass er zumindest einen Teil seiner Forderungen erhält, was bei Personen mit beispielsweise einem geringen Einkommen unterhalb der Pfändungsgrenze ansonsten unter Umständen nicht der Fall wäre.
Die wichtigsten Informationen zum Vergleich lassen sich wie folgt zusammenfassen: • Bei einem Vergleich bietet der Schuldner dem Gläubiger einen Teil der Forderung an und der Gläubiger verzichtet im Gegenzug auf privatrechtlicher Basis auf die Restforderung. Die Basis für einen Vergleich stellt ein Vertrag dar, dem jeder Gläubiger zustimmen muss, wobei jeweils Einzelverträge oder ein gemeinschaftlicher Vertrag möglich sind. Gute Erfolgsaussichten hat ein Vergleich, wenn der Schuldner nachweislich überschuldet ist und der Gläubiger befürchten muss, andernfalls nichts mehr von seinem Geld wiederzusehen, beispielsweise weil bereits ergebnislose Pfändungen oder eine eidesstattliche Versicherung vorliegen. Das Vergleichsangebot kann der Schuldner selbst formulieren oder auf professionelle Hilfe durch die Schuldnerberatung oder einen Anwalt zurückgreifen. Letztere ist meist sinnvoller, da Schuldnerberater und Anwälte über deutlich mehr Erfahrung verfügen und im Verhandeln versierter sind. Vertrag über Vergleich zur Prozessvermeidung › Vorlagen - Verträge und Tipps. Generell sollte der Schuldner bei seinem Vergleichsangebot jedoch immer darauf achten, dass er seine Lage realistisch darstellt, um die Vorteile für den Gläubiger durch einen Vergleich aufzuzeigen.