actionbrowser.com
50 m breit und 3. 50 m hoch zu wählen. Örtliche Besonderheiten der zuständigen Feuerwehr sind zu berücksichtigen. Anforderungen an Verkehrswege 3. 1 Allgemeine Anforderungen Verkehrswege sollen eben und trittsicher sein, d. sie dürfen keine Löcher, Rillen oder Stolperstellen aufweisen und müssen einen Belag haben, der rutschhemmend ist und bei Gebrauch nicht glatt wird. Der Oberflächenbelag ist den maximalen Beanspruchungen durch Schleifen, Rollen, Kollern, Druck, Stoß und Schlag sowie der Verkehrsbelastung entsprechend zu wählen. Der tragende Untergrund muss alle Belastungen aufnehmen können. Einbauten, wie Schachtabdeckungen, Abläufe, Roste müssen in die Verkehrsfläche bündig eingepasst sein und DIN EN 124, DIN 1229 sowie DIN 19580 entsprechen. Asr 17 1.2 verkehrswege x. Verkehrswege müssen als solche erkennbar sein und erforderlichenfalls von den übrigen mit ihnen in einer Ebene liegenden Flächen sichtbar abgegrenzt werden (z. Farbe, Bodenbeläge, Bodennägel, Markierungsleuchten, Leitplanken, Geländer, Lagergut).
die nur unter bestimmten Voraussetzungen (s. § 20 ArbStättV) zulässig sind.
(1) Red. Anm. : Nach § 8 Absatz 2 der Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 19. Juli 2010 (BGBl. I S. 960), gelten die im Bundesarbeitsblatt bekannt gemachten Arbeitsstättenrichtlinien bis zur Überarbeitung durch den Ausschuss für Arbeitsstätten und der Bekanntmachung entsprechender Regeln durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2012, fort. 2. 1 Auf waagerechte und geneigte Verkehrswege für den Fußgänger- und Fahrzeugverkehr, ausgenommen Treppen, Steigleitern und Steigeisengänge, Verkehrswege ausschließlich für den Verkehr mit schienengebundenen Beförderungsmitteln, sind die nachstehenden Nrn. 2. 1 bis 3. 2 der Norm DIN 18 225 "Industriebau, Verkehrswege in Industriebauten", Ausgabe Juni 1988, anzuwenden: "2. 1 Aufgabe 2. 1. Asr 17 1.2 verkehrswege wheels. 1 Verkehr zu und zwischen Fertigungsstufen zur Beförderung von Rohstoffen, Zwischen- und Fertigprodukten.
(1) Red. Anm. : Nach § 8 Absatz 2 der Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 19. Juli 2010 (BGBl. I S. 960), gelten die im Bundesarbeitsblatt bekannt gemachten Arbeitsstättenrichtlinien bis zur Überarbeitung durch den Ausschuss für Arbeitsstätten und der Bekanntmachung entsprechender Regeln durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2012, fort. Abschnitt 5 ASR 17/1,2, Kennzeichnung von Gefahrstellen auf ... - startothek - Normensammlung. 5. 1 Lassen sich Gefahrstellen nicht durch technische Maßnahmen verhindern oder beseitigen, sind sie nach DIN 4844 Teil 1 "Sicherheitskennzeichnung; Begriffe, Grundsätze und Sicherheitszeichen", Ausgabe Mai 1980, DIN 4844 Teil 2 "Sicherheitskennzeichnung; Sicherheitsfarben", Ausgabe November 1982, und DIN 4844 Teil 3, "Sicherheitskennzeichnung; ergänzende Festlegungen zu DIN 4844 Teil 1 und Teil 2", Ausgabe Oktober 1985, zu kennzeichnen. 2 Jede Ausgleichsstufe in Verkehrswegen ist durch eine gelb-schwarz-gestreifte Markierung auf der Trittfläche nach DIN 4844 Teil 1 bis Teil 3 oder durch Trittleuchten in der Stufe deutlich zu kennzeichnen.
Dokument 14/dokus/140717_1, darf nicht gelesen werden!
Maße der Stapelplatten und Stapelbehälter nach DIN 15 141 Teil 1 und DIN 15 142 Teil 1; Maße der Ladepritschen nach DIN 15 132. Für Schienenfahrzeuge müssen die festgelegten Lichtraumprofile eingehalten werden. 2 Höhe Die lichte Höhe über Verkehrswegen für Transportmittel errechnet sich aus der Höhe des Flurförderzeuges einschließlich stehendem oder sitzendem Fahrer bzw. aus der Ladehöhe. Zu dieser Höhe ist ein Sicherheitszuschlag von mindestens 0. 20 m anzusetzen. Asr 17 1.2 verkehrswege download. Die lichte Höhe darf durch Schrägen (z. B. Vouten) an Unterzügen oder Stützen nicht beeinträchtigt werden. Als Hinweis für die lichten Höhen dienen die Beispiele der Tabelle 2. Tabelle 2 Lichte Höhe über Verkehrsweg Art des Fahrzeuges Fahrzeuge ohne oder mit kleiner Hubhöhe (bis = 1, 2 m Hub) Fahrzeuge mit großer Hubhöhe Flurförderzeuge mit Lenkung durch Gehenden 2, 00 Flurförderzeuge mit Standlenkung 2, 50 3, 50 Flurförderzeuge mit Fahrersitzlenkung 2, 50 Mobilkrane Lastkraftwagen 4, 00 4, 00 Für Schienenfahrzeuge müssen die festgelegten Lichtraumprofile eingehalten werden.
Das gilt auch für Gehwege, wenn sie vom Fahrverkehr getrennt werden sollen. Verkehrswege, die als Bühnen, Laufstege oder Galerien angeordnet sind und höher als 1, 00 m über dem Boden liegen, oder solche, die über offenen Behälter führen, müssen durch Geländer mit Knie- und Fußleiste gesichert sein. Verkehrswege sind während der Dauer der Benutzung ausreichend und sachgemäß zu beleuchten (siehe DIN 5034 Teil 1 und DIN 5035 Teil 2). Lichtschalter müssen nahe an den Eingängen der Räume angebracht und leicht und gefahrlos erreichbar sein. 2 Rampen Für Breite und Höhe gilt Abschnitt 2. 1 Die Neigungen von Rampen für den Fahrverkehr richten sich nach den verschiedenen Fahrzeugarten und deren Einsatz. Im Regelfall beträgt die Neigung 1: 12, 5 (8%); eine Neigung von 1: 8 (12, 5%) sollte nicht überschritten werden. Abschnitt 1 ASR 17/1,2, Begriffe - startothek - Normensammlung. 2 Bei Rampen für den Gehverkehr gelten auch die Werte des Abschnittes 3. " 2. 2 Vor und hinter Türen müssen Absätze oder Treppen einen Abstand von mindestens 1, 0 m, bei aufgeschlagener Tür noch eine Podestbreite von mindestens 0, 5 m einhalten.