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Gast hat diese Frage am 01. 01. 2005 gestellt Hallo Ich habe meine Wohnung mit Küche gemietet und nun geht der Backofen nicht mehr. Der Elektriker des Vermieters hat das Rausfliegen der Hauptsicherung behoben indem er mir Ober-/Unterhitze außer Betrieb setzte und ich jetzt "nur noch" mit Heißluft arbeiten kann. Es handelt sich um einen 45cm Ofen, die leider nicht mehr hergestellt werden. Einbauküche in mietwohnung, einbauherd kaputt. wer zahlt? Mietrecht. Frage: Muß der Vermieter einen neuen Herd kaufen der einen "Umbau" der Küche zur Folge hätte? Muss er überhaupt etwas reparieren lassen oder trifft das mich?
Und im Zweifel bekommt man bei "**** Kleinanzeigen" dutzende gebrauchte Geräte für einen schmalen Taler, wenn nicht sogar geschenkt. Gräme dich nicht, lebe! Woher ich das weiß: eigene Erfahrung Bei Einzug befand sich ein Gasherd in der Küche, ergo gilt er als mitvermietet - soweit keine anderslautende Vereinbarung im Mietvertrag steht und der Vermieter hat dafür zu sorgen, dass der Heerd betriebsbereit ist und bleibt. Schäden und Reparaturen in der Einbauküche | wissen.de. Ja, ist ja auch dein du das Geschenk der Vormieterin annimmst, dann bist du auch dafür verantwortlich... Wenn der Herd nicht im Mietvertrag gelistet ist, dann ist es kein Mietgegenstand und wurde nur zur Nutzung gestellt. Entsprechend bleibst du da auf den Kosten sitzen
Sobald bei der regelmäßigen Wartung festgestellt wird, dass ein Schaden vorliegt, ist der Vermieter zu informieren und zur Reparatur aufzufordern. Muss der Vermieter den Geschirrspüler reparieren, den er mir zur Verfügung gestellt hat? Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass der Vermieter verpflichtet ist, Küchengeräte zu reparieren, weil er sie zur Verfügung gestellt hat. Wohnung mit küche gemietet herd kaputt macht. Auch hier gilt die allgemeine Regelung, dass der Vermieter nur dann verpflichtet ist, Schäden im Inneren des Mietobjekts zu beheben, wenn ein ernster Schaden für die Gebäudesubstanz oder eine erhebliche Gesundheitsgefährdung vorliegen. Ohne diesen Schweregrad besteht keine Pflicht des Vermieters, mitvermietete Geräte (mit Ausnahme der Therme) zu reparieren. Anderes gilt höchstens, wenn Sie im Neubau oder im Ein- oder Zweifamilienhaus wohnen. Hier ist auf die vertragliche Vereinbarung abzustellen. Die Fenster sind undicht und defekt – wer muss sie tauschen? Im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (Altbau oder geförderter Wohnbau) gilt folgende Faustregel: Der Vermieter ist für die Außenfenster zuständig (= allgemeiner Teil des Hauses), der Mieter für die Innenfenster.
Sollten während des Mietverhältnisses Schäden an der Einbauküche entstehen, muss der Vermieter die Kosten für die Reparatur selbst tragen. Da es im Ermessen des Mieters liegt, ob und wie zum Beispiel kaputte Elektrogeräte ausgetauscht werden, muss er auch keine Fachfirma beauftragen, sondern kann die Reparatur selbst übernehmen oder einen Freund um Hilfe bitten. So ist es beispielsweise viel kostengünstiger, ein Ersatzteil für ein defektes Gerät zu bestellen, anstatt ein ganz neues Gerät anzuschaffen. Wer unsicher ist, wo er passende Ersatzteile erstehen kann, kann sich auf der Seite Trustedshops orientieren. Dort werden Kundenbewertungen zu einzelnen Shops gesammelt, wie in diesem Beispiel von. Wohnung mit küche gemietet herd kaputt machen. Wichtig ist jedoch, gerade, wenn es um die Reparatur von Elektrogroßgeräten geht, dass nur jemand, der etwas von der Materie versteht, die Reparatur durchführt. Dies kann prinzipiell auch ein Laie sein, wer aber unsicher ist, sollte aus Sicherheitsgründen doch lieber einen Fachmann beauftragen.
Sollte der Mieter eine eigene Einbauküche in die Wohnung eingebaut oder die Küche des Vormieters übernommen haben, dann ist diese nicht Teil der Wohnung und fällt in den Verantwortungsbereich des Mieters. dpa Einige Bilder werden noch geladen. Bitte schließen Sie die Druckvorschau und versuchen Sie es in Kürze noch einmal.
Daher teilen wir die Auffassung des Vermieters nicht. Aus unserer Sicht gehört die Küche zu der von uns gemieteten Wohnung, weshalb der Vermieter für die Instandsetzung verantwortlich ist. Wir hätten nun gerne gewusst, wer hier im Recht ist; der Vermieter oder wir? Vielen Dank und freundliche Grüße