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Teilqualifizierung Das Jobcenter Bonn kann Sie als Kundin oder Kunden durch die Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) unterstützen, um Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt nachhaltig zu verbessern. Zu den FbW gehören z. B. auch Teilqualifizierungen (TQ), die sich an einem regulären Berufsabschluss orientieren. Was ist eine Teilqualifizierung (TQ)? TQ's sind Qualifizierungen in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Förderung der beruflichen Weiterbildung – Aktivierungs-Vermittlungsgutschein.de. Hier erwerben Sie schrittweise, in sogenannten Modulen, berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten. Die für den Beruf zuständige Kammer prüft am Ende jedes Moduls Ihren Wissensstand (Kompetenzfeststellung) und verleiht Ihnen bei erfolgreicher Prüfung einzelne bundesweit anerkannte Zertifikate. Trauen Sie sich ruhig etwas zu! Das Jobcenter hat viele Möglichkeiten, Sie auf diesem Weg zu unterstützen! Alle Module eines Berufs ergeben zusammen eine inhaltlich vollständige Berufsausbildung und ermöglichen Ihnen die Zulassung zur Externenprüfung vor der zuständigen Kammer. Wenn Sie die Externenprüfung erfolgreich bestehen, erhalten Sie einen anerkannten, gleichwertigen Berufsabschluss, z. einen Facharbeiterbrief.
Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht. Für weitere Informationen zu diesem Thema kommen Sie gerne auf uns zu oder wenden Sie sich an Ihre zuständige Integrationsfachkraft.
Neu ist der in § 180 Abs. 3 geregelte Zustimmungsvorbehalt der Bundesagentur für Arbeit für die Zulassung einer Weiterbildungsmaßnahme, deren Kostensätze über den von der Bundesagentur für Arbeit für das entsprechende Bildungsziel ermittelten bundesweiten durchschnittlichen Kostensätzen liegen.
Wegen der unterschiedlichen Inhalte der Maßnahmen gelten abgestufte Zulassungsanforderungen (§§ 179, 180 SGB III), so dass für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung entsprechend den bisherigen Regelungen ergänzende Anforderungen bestehen. Maßnahmezulassung (§§ 179, 180 SGB III) Die Anforderungen an eine Maßnahmezulassung entsprechend weitestgehend den bisherigen Regelungen für die Zulassung von Maßnahmen der Weiterbildung. Förderung der beruflichen weiterbildung fbi.gov. Sie ist gem. § 179 SGB III zuzulassen, wenn sie – nach Gestaltung der Inhalte, Methoden und Materialien ihrer Vermittlung sowie der Lehrorganisation eine erfolgreiche Teilnahme erwarten lässt – angemessene Teilnahmebedingungen bietet und die räumliche, personelle und technische Ausstattung für die Durchführung der Maßnahme gewährleisten und – nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant und durchgeführt wird. Für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung gelten ergänzende Anforderungen (§ 180 SGB III): – Berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten werden durch die Maßnahme erhalten, erweitert, der technischen Entwicklung angepasst oder ein beruflicher Aufstieg ermöglicht oder – die Maßnahme vermittelt einen beruflichen Abschluss oder befähigt zu einer anderen beruflichen Tätigkeit.
Um Sie speziell zum Thema TQ zu beraten und informieren, gibt es im Jobcenter Bonn die Anlaufstelle der "TQ expert". "TQ expert" informiert Sie gerne über Berufe, in denen aktuell vorhandenen Teilqualifizierungen angeboten werden, klärt mit Ihnen die notwendigen Zugangsvoraussetzungen und weitere Fragen. Schauen Sie sich gerne auch unseren "Erklärfilm Berufliche Qualifizierung bringt voran! " an. Förderung der beruflichen weiterbildung f.w.o. Kontakt TQ expert – Koordination Teilqualifizierungen Frau Kellermann Tel. 0228 8549 474 Weitere Informationen für Kundinnen und Kunden des Jobcenters
Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 gilt entsprechend. Die Leistung wird nur erbracht, soweit sie nicht für den gleichen Zweck durch Dritte erbracht wird. Die Agentur für Arbeit hat darauf hinzuwirken, dass sich die für die allgemeine Schulbildung zuständigen Länder an den Kosten der Maßnahme beteiligen. SGB II - Förderung der beruflichen … - Seminar. Leistungen Dritter zur Aufstockung der Leistung bleiben anrechnungsfrei. (4) Dem Arbeitnehmer wird das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Förderung bescheinigt (Bildungsgutschein). Der Bildungsgutschein kann zeitlich befristet sowie regional und auf bestimmte Bildungsziele beschränkt werden. Der vom Arbeitnehmer ausgewählte Träger hat der Agentur für Arbeit den Bildungsgutschein vor Beginn der Maßnahme vorzulegen.