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Allianz Baufinanzierung und Immobilienfinanzierung - Erfahrung und Konditionen | Expertin für Baufinanzierung | Stand: 04. 04. 22 Das Wichtigste in Kürze Die Allianz Immobilienfinanzierung schneidet im Vergleich mit einer langen Sollzinsbindung von mindestens 25 Jahren gut ab. Bei einer kürzeren Zinsfestschreibung von zehn bis 15 Jahren gibt es zinsgünstigere Anbieter auf dem Markt. Kreditnehmer können einen anfänglichen Tilgungssatz zwischen zwei und zehn Prozent sowie bis zu fünf Prozent / Jahr für Sondertilgungen wählen. Die Option "Vorzeitiges Rückzahlungsrecht" ermöglicht es, die Allianz Baufinanzierung vor Ende der Laufzeit vollständig zurückzubezahlen, ohne für den entstandenen Zinsschaden aufkommen zu müssen. Jetzt Finanzierung anfragen In 5 Schritten zu Ihrer Finanzierung Sie teilen uns Ihr Vorhaben und Ihre Eckdaten mit Wir vereinbaren einen Beratungstermin (innerhalb von 24 Stunden) Sie erhalten ein individuelles Finanzierungsangebot (aus über 450 Banken) Wir reichen gemeinsam alle relevanten Unterlagen und Nachweise ein Ihre Finanzierung kann unterschrieben werden Los gehts...
Die Leistungen der Allianz Baufinanzierung Leistungen Details Konditionen Die Allianz trifft keinerlei Aussagen über die aktuellen Zinsen, diese müssen in einem persönlichen Gespräch erfragt werden. Es gilt lediglich die Aussage, dass der Basistarif gegenüber dem Klassik-Tarif einen Zinsvorteil enthält. Die Zinsfestschreibung ist ab einer Dauer von fünf Jahren möglich. Zur Untergrenze der Darlehen finden sich auch keine Informationen. Die Stiftung Warentest schreibt dazu in ihrem Baufinanzierungstest vom April 2015, dass sich die Höhe an der Bonität des Antragstellers orientiert. Forwarddarlehen sind bei der Allianz bis zu einer Laufzeit von 60 Monaten möglich. Sondertilgungen können bis zu einer Höhe von 10% erfolgen, eine Wiederauszahlung ist möglich. Sondertilgung Die Höhe der Sondertilgung fällt mit fünf Prozent recht bescheiden aus und bewegt sich damit am untersten Rand innerhalb der Gruppe der Finanzierer. Positiv ist der Umstand, dass Sondertilgungen, die bereits erfolgten, bei Bedarf wieder aus der Finanzierung entnommen werden können.