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Leistungen für Bildung und Teilhabe werden erbracht, wenn eine anspruchsbegründende Grundleistung für das Kind, den Jugendlichen oder den jungen Erwachsenen bezogen wird. Arbeitslosengeld II / Sozialgeld Wohngeld / Kinderzuschlag Sozialgesetzbuch XII / Asylbewerberleistungen Bitte beachten Sie: Ein Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe muss nur noch für Lernförderung gestellt werden. Alle weiteren Leistungen (zum Beispiel Mittagsverpflegung, Klassenfahrten etc. ) müssen nur konkretisiert werden. Wenden Sie sich zur Konkretisierung des Bedarfes bitte an das Service Center des Jobcenters unter 0341 913-10705, per E-Mail an oder sprechen Sie in Ihrer zuständigen Eingangszone vor. Fußballspielen im Verein, Mittagessen in der Schulkantine oder ein Klassenausflug in den Tierpark – viele Kinder waren bisher von diesen Aktivitäten ausgeschlossen. Geldleistungen - Jobcenter Leipzig. Mitmachen war für sie aus finanziellen Gründen oft nicht möglich. Das ändert sich mit dem Bildungspaket.
Ernährung Dieser Mehrbedarf wird nur gewährt, wenn kostenaufwendige Ernährung aus medizinischen Gründen nachweislich belegt wurde. Für Kostformen und diesbezüglich diagnostizierte Erkrankungen gelten die Empfehlungen für die Gewährung von Krankenkostzulage des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge. Dezentrale Warmwasserversorgung Es wird ein Mehrbedarf anerkannt, soweit Warmwasser durch in der Unterkunft installierte Vorrichtungen erzeugt wird (zum Beispiel über elektrische Durchlauferhitzer und Boiler). Die Höhe des Mehrbedarfes richtet sich nach dem Alter des Leistungsberechtigten und dem für sie maßgeblichen Regelbedarf. Bildung und teilhabe jobcenter leipzig. In begründeten Ausnahmen sind Abweichungen zulässig. Der Mehrbedarf ist rückwirkend zum 1. Januar 2011 anzuerkennen, frühestens ab Beginn des Bedarfszeitraumes. Unabweisbare, laufende besondere Bedarfe in Härtefällen Neben den durchschnittlichen Bedarfen, die mit den Regelbedarfen abgedeckt sind, sind auch unabweisbare, laufende, nicht nur einmalige besondere Bedarfe, die in atypischen Lebenslagen anfallen, zu decken.
Die erforderlichen Antragsformulare mit Hinweisblatt sowie den dazugehörigen Anlagen finden Sie nachfolgend. Antragsformulare Öffnungszeiten Montag 08:30 - 12:00 Uhr (Servicezeit Empfang) Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr Mittwoch Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Weiterführende Informationen erhalten Sie auch auf folgender Internetseite