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2022 | 17:58 Ein Vereinsgebäude oder Büro gibt es nicht. Ok. Ändert nichts daran, das der Vorstand den Standort der Unterlagen bestimmen darf. Die Frage war eigentlich ob die Unterlagen schon vor Ende der Amtszeit rausgegeben werden sollen, also vor der JHV und somit auch schon vor der Entlastung des Vorstandes und vor allem vor der anstehenden Kassenprüfung Ernsthaft? Wie soll denn ohne die Herausgabe der Unterlagen Kassenprüfung und anschließende Entlastung erfolgen? # 6 Antwort vom 23. 2022 | 18:44 Von Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich) Also ich bin immer noch im Amt also offiziell noch der Kassierer. Und die Kassenprüfung findet wie immer bei mir statt. Wie kann dann eine Kassenprüfung erfolgen bei der ich nicht anwesend bin. Kassenprüfung verein vorlage zum. -- Editiert von joimmer am 23. 2022 18:45 # 7 Antwort vom 23. 2022 | 18:49 Denke hier komme ich nicht weiter. Es ist mir Nähe als klar das die Unterlagen dem Verein gehören. Es geht auch nicht darum das ich die Unterlagen nicht heraus geben will. Es geht lediglich darum ob dies bereits vor der eigentlichen Entlastung und offiziellen Amtsübernahme des neuen Kassierers erfolgen sollte.
Die Unterlagen sind "Eigentum" des Vereines, insofern kann der Vorstand durchaus über den Ort der Verwahrung bestimmen. Signatur: Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB # 2 Antwort vom 23. 2022 | 15:45 Von Status: Junior-Partner (5532 Beiträge, 2202x hilfreich) Natürlich sind und waren die Kassenunterlagen immer Eigentum des Vereins und der Vorstand kann jederzeit die Vorlage verlangen. Wie kommt man darauf die Herausgabe verweigern zu können? Signatur: Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen. # 3 Antwort vom 23. Kassenprüfer-Checkliste-Kassenprüfbericht - Download Zusammenfassung. 2022 | 17:40 Also noch einmal zur Klarstellung. Ein Vereinsgebäude oder Büro gibt es nicht. Es handelt sich um die Buchungsunterlagen die beim Kassierer sind. Die Frage war eigentlich ob die Unterlagen schon vor Ende der Amtszeit rausgegeben werden sollen, also vor der JHV und somit auch schon vor der Entlastung des Vorstandes und vor allem vor der anstehenden Kassenprüfung # 4 # 5 Antwort vom 23.
Aber die Geschichte geht noch weiter: Denn der neue Vorstand wird von der Bank auch darüber informiert, dass es noch ein weiteres Vereinskonto gibt. Und: Es wurde vom Verein – beziehungsweise vom ehemaligen Vorsitzenden – ein Kreditvertrag in Höhe von 120 000 Euro abgeschlossen. Das zweite Vereinskonto war eingerichtet worden, um darüber den Kredit zu refinanzieren. Die Deckung dieses Kontos und damit die Rückzahlung des Kredits liefen über private Einzahlungen des ehemaligen Vorsitzenden. Lörrach: Ex-Vorsitzender soll 200 000 Euro veruntreut haben - Lörrach - Verlagshaus Jaumann. Schleierhaft ist dem Vereinsvorstand, warum es möglich war, dass der Kredit von der Bank ohne die Vorlage von Sicherheiten gewährt wurde. Andererseits seien die Rückzahlen seit seinem Abschluss 2017 aber eben auch regelmäßig über das zweite Vereinskonto erfolgt. Rückzahlungsplan scheitert zuerst Nach der Entdeckung der Veruntreuung versucht Schmidt zunächst noch, mit dem ehemaligen Vorsitzenden zu einer Übereinkunft zu kommen. Mit anwaltlicher Unterstützung wird eine Art Rückzahlungsplan für das veruntreute Geld ausgearbeitet.
Ja. Vorstand ist weisungsbefugt. Ausnahme: man hat Gründe für weigerung. Hat man Gründe? Welche Gründe? # 11 Die # 12 Antwort vom 23. 2022 | 19:07 Das ist keine juristisch relevante Frage, sondern wie risikobereit man ist. Da kommt es also darauf an, wie man selber drauf ist, wie viel Risiko man eingehen mag, wie viel Geld man investieren mag. Dann kommt es darauf an, wie der Vorstand so drauf ist und wie lange er die Verweigerung hinnimmt ohne zum Anwalt zu gehen / vor Gericht zu klagen etc. Kassenprüfung verein vorlage word. Ausnahme: man hat Gründe für weigerung. Gute Frage, berechtigte Gründe der Verweigerung könnten dem Frager zur Seite stehen die Verweigerung durchzustzen. # 13 Antwort vom 23. 2022 | 19:13 Ich verweigere ja nicht die Herausgabe. Es war lediglich die Frage ob man als noch amtierender Kassierer (in der noch laufenden Amtszeit) die Unterlagen einfach heraus gibt ohne das ein vernünftiger Abschluss bzw. Übergabe gemacht wurde. Und dazu zählt für mich auch die Kassenprüfung. Damit es dann zu einer Entlastung auf der JHV kommt.