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Ausnahmen bestehen lediglich in jenen Fällen, in denen aufgrund des Inhalts der Informationen ein berechtigtes Informationsinteresse der Öffentlichkeit besteht: eine Veröffentlichung derartiger Informationen aus der Geheimsphäre kann in Einzelfällen erlaubt sein. Rechtliche Ansprüche bei Verletzung der Privatsphäre, der Intimsphäre oder der Geheimsphäre Wird die Privatsphäre, die Intimsphäre oder die Geheimsphäre verletzt, so stehen dem Betroffenen verschiedene Ansprüche zu. Diese können in Form von Abwehranspruch (Unterlassungsanspruch) Anspruch auf Gegendarstellung Anspruch auf Widerruf Anspruch auf Schmerzensgeld erfolgen. So klagte beispielsweise die Moderatorin Sabine Christiansen gegen eine Zeitschrift, die Fotos von ihr während eines privaten Stadtbummels in Paris veröffentlichte. Mit Erfolg: der Bundesgerichtshof urteilte, dass eine derartige Verbreitung einen Eingriff in den Kernbereich der Privatsphäre darstellten und nicht mehr verbreitet werden dürfen [BGH, 17. 02. 2009, VI ZR 75/08].
Zunehmende Abhängigkeit: Bei zunehmender Abhängigkeit von der Hilfe anderer Menschen, wie dies bei einer fortschreitenden Demenz oft der Fall ist. Körperbildstörung: Bei Körperbildstörungen, wie sie besonders bei Menschen mit Demenz vorkommen. Sie fühlen sich hässlich, entstellt und schämen sich für das Aussehen ihres Körpers. 7 Beispiele für beschämtes Verhalten Jeder Mensch besitzt ein Schamgefühl. Entscheidend ist, dass Sie rechtzeitig erkennen, wann Sie die Schamgrenze Ihrer Pflegekunden erreichen oder sogar überschreiten. So erkennen Sie, dass Ihr Pflegekunde mit Demenz Scham empfindet: Ihr Pflegekunde errötet bei der Pflege. Ihr Pflegekunde weist bestimmte Pflegehandlungen zurück, z. : "Sie müssen mich nicht waschen. " Die angebotene Hilfe wird trotz Bedarf nicht angenommen, z. schleppt sich Ihr Pflegekunde mit viel Mühe und unter Aufbringung all seiner Kräfte zur Toilette. Ihr Pflegekunde weint, wenn Sie ihn pflegerisch versorgen, z. beim Verbandwechsel, bei der Körperpflege oder beim Essenanreichen.
Für Sie als Pflege- und Betreuungskraft ist es ganz selbstverständlich, dass Sie Pflegehandlungen bei Ihren Pflegekunden mit Demenz durchführen. Doch Sie sind in einem hoch emotionalen Arbeitsfeld tätig. Denn täglich überschreiten Sie durch Ihre Pflegemaßnahmen die Grenzen der Scham im Zusammenhang mit Nacktheit, Privatheit und Intimität bei Ihren Pflegekunden mit Demenz. So kann es dann sein, dass sich der Betroffene bei Ihren Pflegehandlungen in seiner Würde verletzt fühlt und sich schämt. Scham ist eine tiefgreifende Emotion, die im pflegerischen und medizinischen Alltag häufig übersehen wird. Doch gerade wenn man krank, geschwächt und auf Hilfe angewiesen ist, wird Scham häufig besonders intensiv empfunden – als Schwäche, Verletzlichkeit und Ausgeliefertsein. Scham ist ein zutiefst negatives Gefühl, das Sie sicher auch aus eigener Erfahrung gut kennen. 7 typische Schamsituationen in der Pflege Hervorgerufen wird Scham in ganz unterschiedlichen Situationen. Auch spielt die soziale und kulturelle Herkunft des Betroffenen eine große Rolle.
Ihr Pflegekunde zeigt während der Pflege herausforderndes Verhalten, z. durch Provokationen oder ungerechtfertigte Beschuldigungen. Ihr Pflegekunde umklammert krampfhaft seine Bettdecke, damit Sie die Pflege nicht durchführen können. Ihr Pflegekunde mit Demenz wird Ihnen gegenüber verbal ausfallend oder versucht, Sie zu schlagen, zu kneifen oder gar zu bespucken, wenn Sie Pflegehandlungen durchführen möchten. Hinweis: All diese Punkte können mit Scham zu tun haben, aber besonders in einer Demenz kann es auch andere Gründe geben. Daher ist Ihre einfühlsame Beobachtung notwendig. Nehmen Sie Ihren Pflegekunden ernst Während der Pflege- und Betreuungsarbeit sollten Sie Ihren Pflegekunden stets genau beobachten, z. seine Mimik, Sprache und Reaktion. Wenn Sie dann feststellen, dass eine Situation für Ihren Pflegekunden schambehaftet ist, sollten Sie ihm gegenüber offen sein und ein Gefühl der "Normalität" vermitteln. Überlegen Sie auch im Team, wie Sie schambesetzte Situationen mildern können.
btb Verlag, 304 Seiten,
Laut Sozialverband VdK geraten dadurch immer mehr Pflegebedürftige in finanzielle Nöte. In NRW sind demnach inzwischen mehr als 60. 000 Heimbewohner auf Sozialhilfe angewiesen, um ihren Heimplatz zu bezahlen. Caritas-Chef Peeters sieht hier nicht nur die Politik in der Pflicht. Auch in der Gesellschaft müsse ein Umdenken stattfinden: "Ich glaube, es ist notwendig, dass die Gesellschaft, dass wir alle es als unsere Aufgabe annehmen: Wie kümmern wir uns um unsere älteren Menschen? Und das geht nicht, indem nicht auch dort Geld investiert. Und wir können nicht nur auf die Pflegeversicherung schielen, die möglichst immer gleich bleibt, nein, nein, da müssen auch Steuergelder ran, dass wir den Menschen ein würdiges Altwerden in stationären Einrichtungen ermöglichen. "