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B. Madrid mit einer Vergünstigung von 100% der Vermögenssteuer, während andere autonome Regionen diese Steuer erhöht haben, wie z. Katalonien, wo ein Mindestfreibetrag von 500. 000 € festgelegt wurde (gegenüber der 700. 000 € in den staatlichen gesetzlichen Vorschriften) und Balearen, welche seit 2015 einen Tarif mit Steuersätzen von 0, 28% bis 3, 45% gegenüber der Steuersätze des staatlichen Tarifes von 0, 20% bis 2, 5% anwenden. Der Tarif der Balearen ist somit zusammen mit dem vonExtremadura der höchste Spaniens. So zahlt z. ein Nicht-Resident, der in Spanien aufgrund des Besitzes einer Immobilie auf den Balearen mit einem Wert von 1. 000. 000 € steuerpflichtig ist, bei Anwendung der staatlichen gesetzlichen Vorschriften 732, 87 € Vermögenssteuer, während dieser bei Anwendung der gesetzlichen Vorschriften der Balearen 1. 008, 38 € zahlen würde. Im Fall einer Immobilie im Wert von 2. 000 € würde er 8. Steuerpflicht für Ausländer in Spanien. 190, 36 € nach den staatlichen Vorschriften und 11. 193, 49 € bei Anwendung der Vorschriften der Balearen zahlen.
Stichtag für die Vermögensteuer ist der 31. des entsprechenden Steuerjahres, d. nur Immobilien, die an diesem Tag im Besitz des Steuerzahlers waren, müssen für die Festsetzung der Steuer herangezogen werden. Verwendet wird das Formular 714, welches normalerweise einzureichen ist im Mai und Juni des darauf folgenden Jahres. So musste z. Steuern: Residenten & Nicht-Residenten. die Vermögensteuer für 2014 bis zum 30. 06. 2015 eingereicht und gezahlt werden. Palma, September 2015 Alejandro del Campo Zafra Anwalt und Steuerberater Dieser Beitrag ist auch verfügbar in: Spanisch Englisch Wenn Sie uns eine E-Mail über dieses Formular senden, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten gemäß den im rechtlichen Hinweis festgelegten Bedingungen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden gemäss Gesetz 15/1999 behandelt und dienen ausschliesslich dazu, Ihr Anliegen korrekt und zügig bearbeiten zu können. Ihr Recht auf Zugriff, Änderung, Löschung und Einspruch machen Sie bitte geltend gegenüber dem in Paragraph 2, Absatz 7 des rechtlichen Hinweises angegebenem Ansprechpartner.
Nichtresidenten – Immobilieneigentum – Eigennutzung der Immobilie 221Aktuell 2021/2022 Diese Zusammenfassung geht von dem Sachverhalt aus, dass der Erwerber der spanischen Immobilie Nichtresident ist, er hält sich weniger als 183 Tage in Spanien auf und ist dort auch nicht unbeschränkt steuerpflichtig. Im Bereich der Eigennutzung muss von dem Immobilieneigentümer jährlich eine vereinfachte Steuererklärung beim spanischen Finanzamt abgegeben werden. Für die Berechnung der Steuerschuld ist der Katasterwert der spanischen Immobilie massgebend. Der Katasterwert ist auf dem Beleg der Grundsteuer (IBI, Impuesto de bienes inmuebles), die jährlich bei der Gemeinde abgeführt wird, zu finden. Aus Datenschutzgründen ist ab dem Jahre 2015 der Katasterwert nicht mehr auf dem Bankauszug ersichtlich, sondern muss bei der Gemeinde angefragt werden. Vermögenssteuer für Nicht-Residenten. Wichtig ist, dass Sie uns spätestens bis zum 30. 07. eines Jahres diesen Auszug zur Verfügung stellen, so dass die Steuererklärung rechtzeitig erstellt werden kann.
Nichtresidenten müssen auf ihren selbstgenutzen Immobilienbesitz eine Art Einkommensteuererklärung einreichen. Das spanische Finanzamt betrachtet den fiktiven Nutzwert eines selbstgenutzten Zweithauses als Einkommen und erhebt dafür Steuern. Bemessungsgrundlage für die Ermittlung des Nutzungswert ist grundsätzlich 1, 1 Prozent des Katasterwerts (valor catastral). Dieser Wert ist dem jährlich erteilten gemeindlichen Grundsteuerbescheid IBI (Impuesto sobre bienes inmuebles) zu entnehmen. Auf diese Bemessungsgrundlage müssen Steuerbürger aus EU-Staaten 19 Prozent bezahlen. Für Steuerbürger aus Nicht-EU-Staaten, also auch Schweizer, sind 24 Prozent angesetzt. Auch hier ist die Steuererklärung als Selbstveranlagung abzugeben, das heißt der Steuerpflichtige hat die Erklärung nicht nur zu erstellen, sondern gleichzeitig muss er den von ihm selbst errechneten Betrag beim Finanzamt einreichen. Wenn eine Immobilie mehreren Personen, etwa Eheleuten zu gleichen teilen gehört, muss jeder Teileigentümer für seinen Anteil eine Steuererklärung abgeben.
Auf folgendem Bild ist es gut zu erkennen: Bankauszug aus 2013 mit dem Detail der I. B. I. Urbana – die Grundsteuer. Seit dem neuen SEPA System sind leider nicht mehr so viele Zeichen möglich. Versteckte Steuererhöhung? Es haben sich zwar die allgemeinen Einkommens-Steuersätze für Nicht-Residenten in Spanien (24, 75%) ab dem Steuerjahr 2015 für ansässige in der EU, Island und Norwegen auf 19, 5%, bzw. auf 19% ab 2016 gesenkt, die Minderung wird aber eventuell nicht ausreichend sein, um den höheren Satz von 2% der Bemessungsgrundlage (anstatt 1, 1%) auszugleichen. Es wird ab nächstem Jahr die Immobilienbesitzer treffen, deren Steuerwert für ihre Immobilie in den letzten zehn Jahren nicht festgestellt oder aktualisiert wurde. Es könnte sein, dass dann fast das 50% mehr an Steuern anfällt. Fragen Sie Ihren Steuerberater, in welcher Höhe die Steuer im nächsten Jahr ausfällt, damit Sie sich bereits jetzt schon darauf vorbereiten können! Über Simon Sananes Gründer dieses Beratungsunternehmens.