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Haben Sie Interesse an einer Tätigkeit als rechtlicher Betreuer im Stadtgebiet Bergisch Gladbach? Wir stehen Ihnen zur Beantwortung Ihrer Fragen gerne zur Verfügung und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Örtliche Zuständigkeit Als große kreisanhängige Stadt verfügt Bergisch Gladbach über eine eigene Betreuungsstelle für ihre Bürgerinnen und Bürger, wohingegen sich die Zuständigkeit des Rheinisch Bergischen Kreises auf die umliegenden Kommunen Burscheid, Leichlingen, Wermelskirchen, Rösrath, Odenthal, Kürten und Overath erstreckt. Zur Betreuungsstelle des Rheinisch Bergischen Kreises gelangen Sie über diesen Link. Informations- und Beratungsangebote für ehrenamtliche Betreuer und Bevollmächtigte Persönliches Engagement im Rahmen einer ehrenamtlichen Betreuung ist auch über die im Stadtgebiet Bergisch Gladbach ansässigen Betreuungsvereine im Trägerverbund möglich. Newsdetails – Stadt Bergisch Gladbach. Nutzen Sie zu diesem Zweck das entsprechende Informations-, Schulungs- und Beratungsangebot. Betreuungsverein SKF Betreuungsverein ASB Betreuungsverein Lebenshilfe NRW e.
Betreuungsstelle Was ist eine rechtliche Betreuung? Der Begriff "Betreuung" führt, da er grundsätzlich viele Formen der Zuwendung umfassen kann, manchmal zu Missverständnissen in Bezug auf die damit verbundene Zuständigkeit und Verantwortung. Die rechtliche Betreuung – auch gesetzliche Betreuung genannt - ist insbesondere abzugrenzen von der sozialen Betreuung oder pflegerischen Versorgung, die vor allem durch informelle Hilfen, Beratungsstellen, ambulante Dienste oder stationäre Einrichtungen "am Menschen" erbracht werden, jedoch in rechtlicher Hinsicht keine Vertretungsbefugnis umfassen. Stadtlauf Bergisch Gladbach. Eine rechtliche Betreuung kann durch das Amtsgericht gemäß § 1896 BGB dann eingerichtet werden, wenn ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann. Die Betreuung darf jedoch nur dort angeordnet werden, wo sie erforderlich ist, um die Folgen gesundheitlicher Einschränkungen zu mildern.
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V., Band 11, Bergisch Gladbach 1995, S. 141, ISBN 3-9804448-0-5 Koordinaten: 50° 59′ 28, 8″ N, 7° 7′ 49, 8″ O Auf dieser Seite verwendete Medien
Besondere Einschränkungen der Selbstbestimmung bedürfen im Einzelfall – sofern zu seinem Wohl erforderlich - einer gesonderten fachärztlichen Feststellung und der richterlichen Anordnung. Wie sieht das Verfahren zur Ermittlung der Betreuungsnotwendigkeit aus? Auf Antrag des Betroffenen beziehungsweise Anregung durch Dritte veranlasst das Amtsgericht in der Regel eine Begutachtung der gesundheitlichen Umstände. Die Betreuungsstelle erstellt auf Ersuchen des Amtsgerichtes den Sozialbericht. Hierbei nimmt sie zur Notwendigkeit einer rechtlichen Betreuung Stellung, informiert im geeigneten Fall über andere Hilfen und spricht gegebenenfalls eine Empfehlung aus, wer die Betreuung führen kann. Der Beschluss zur Einrichtung der Betreuung erfolgt schließlich nach richterlicher Anhörung. Wer kann rechtlicher Betreuer werden? Als rechtlicher Betreuer kommen grundsätzlich vor allem Angehörige beziehungsweise besondere Vertrauenspersonen in Betracht. Sollte für diese Aufgabe niemand zur Verfügung stehen, so bestellt das Amtsgericht entweder einen ehrenamtlichen Betreuer oder einen Berufsbetreuer, einen Vereinsbetreuer, gegebenenfalls einen Behördenbetreuer.