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Ein großer Anteil der Beihilfeberechtigten betreiben unterschiedliche Aktivitäten wie Vereinssport, Rheumaschwimmen, Behindertensport, Kraftsport im Fitness-Studio, um ihre Gesundheit zu stärken. Immer mehr Angebote aus dem Bereich des Breitensports zielen auf eine gute Fitness ab. Damit stellt sich die Frage, welche Aktivitäten beihilfefähig sind? Beihilfe reha nrw movies. Aufwendungen für ärztlich verordneten Rehabilitationssport und Funktionstraining unter ärztlicher Betreuung und Überwachung sind grundsätzlich beihilfefähig. Beihilfefähig sind ausschließlich die in der Rahmenvereinbarung der Rehabilitationsträger über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining genannten Maßnahmen. Beihilfefähig sind nur Gebühren, die der Veranstalter für gesetzlich versicherte Teilnehmer mit den Rehabilitationsträgern vereinbart hat. Nicht beihilfefähig sind Mitgliedsbeiträge, Aufwendungen für den Besuch eines Fitness-Studios oder für allgemeine Fitness-Übungen und -Geräte sowie für notwendige Sportbekleidung und die Fahrten zum Veranstaltungsort.
Eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme kann notwendig sein, wenn Ihr behandelnder Arzt die Maßnahme für notwendig hält und andere ambulante Maßnahmen (z. B. eine ambulante Heilkur oder Maßnahmen am Wohnort) nicht ausreichend sind, eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme als Anschlussheilbehandlung durchgeführt werden muss, wenn im Rahmen der Entscheidung über die Pflegebedürftigkeit durch den Gutachter der Pflegeversicherung eine Rehabilitationsempfehlung ausgesprochen wird. Beihilfe reha new blog. Das Anerkennungsverfahren Um eine Beihilfe zu einer stationären Rehabilitationsmaßnahme zahlen zu können, muss diese vor Antritt von der Beihilfestelle anerkannt werden. Reichen Sie bitte hierfür bei der Beihilfestelle einen formlosen Antrag ein. Legen Sie diesem Antrag unbedingt die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung bei. Aus dieser muss hervorgehen, dass die Maßnahme notwendig ist und ambulante Maßnahmen, z. B. therapeutische Maßnahmen am Wohnort, eine ambulante Heilkur oder ambulante Rehabilitationsmaßnahmen nicht ausreichend sind.
Absatz 2 Buchstaben b bis g gelten sinngemäß. Wird die ambulante Rehabilitationsmaßnahme durch die Einrichtung pauschal abgerechnet, sind die Aufwendungen in Höhe der Preisvereinbarung beihilfefähig, die die Einrichtung mit dem Sozialversicherungsträger getroffen hat. Nebenkosten [z. Verpflegungs- und Unterbringungskosten (Ruheraum), Kurtaxe] sind - soweit in der Pauschalpreisvereinbarung nicht enthalten – bis zu einem Betrag von insgesamt 20 Euro täglich - beihilfefähig. Klinikverzeichnis - Verzeichnis von beihilfefähigen Kliniken und Gesundheitseinrichtungen. Soweit die Einrichtung nicht über einen kostenlosen Fahrdienst verfügt, sind notwendige Fahrkosten bis zu einem Betrag von 40 Euro täglich beihilfefähig. mehr zu: Beihilfenverordnung
Zur Übersicht der Beihilfenverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen: § 7 Beihilfefähige Aufwendungen für ambulante Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen (1) Zu den Kosten einer unter ärztlicher Leitung in einem Ort des vom Finanzministerium aufgestellten Kurorteverzeichnisses durchgeführten ambulanten Kur werden Beihilfen bis zu einer Dauer von 23 Kalendertagen einschließlich der Reisetage, bei einer ambulanten Rehabilitationsmaßnahme (Absatz 4) bis zu 20 Behandlungstagen sowie bei chronisch kranken Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr bis zu 30 Kalendertagen (einschließlich der Reisetage) gewährt. Rehabehandlungen | Finanzverwaltung NRW. (2) Voraussetzung für die Gewährung einer Beihilfe nach Absatz 1 ist, dass a. vor der erstmaligen Antragstellung eine Wartezeit von insgesamt 3 Jahren Beihilfeberechtigung nach diesen oder entsprechenden Beihilfevorschriften erfüllt ist, b. im laufenden Kalenderjahr oder in den drei vorangegangenen Kalenderjahren keine anerkannte Maßnahme nach Absatz 1 oder den §§ 6 oder 6a durchgeführt wurde.
Der Deutsche Beamtenwirtschaftsring e. V. (DBW) hat die beihilfefähigen Kliniken und Gesundheitseinrichtungen in einem besonderen Klinikverzeichnis gelistet. Dieses Verzeichnis umfasst mehr als 160 Kliniken, Sanatorien und sonstige Gesundheitseinrichtungen, die beihilfefähig abrechnen können. Beihilfe reha nrw in malaysia. Das Verzeichnis ist nach Ortsnamen in alphabetischer Reihenfolge von A bis Z geordnet. Auf Seite 332 finden Sie eine Klinik, die ihren Sitz in der Schweiz hat. Die Klinikprofile in diesem Verzeichnis sind systematisch aufgebaut und enthalten alle für eine Kontaktaufnahme wichtigen Angaben. Immer mehr Beihilfeberechtigte nutzen auch das Internet und recherchieren vor einer beabsichtigten Anschlussheilbehandlung, Heilkur oder eines Sanatoriumsaufenthaltes nach der geeigneten Klinik. Die deutlich gestiegene Nutzung des Internets durch Beschäftigte des öffentlichen Dienstes hat den DBW dazu bewogen, dieses Verzeichnis auch als PDF anzubieten. Das Verzeichnis hat einen Stand vom Juli 2013. Mehr Informationen finden Sie in diesem PDF
Warten Sie bitte immer den Anerkennungsbescheid der Beihilfestelle ab, bevor Sie mit der Maßnahme beginnen, da sonst keine Beihilfe gezahlt werden kann. Eine nachträgliche Anerkennung ist nicht – auch nicht ausnahmsweise – möglich. Lehnt die Beihilfestelle aufgrund der Entscheidung des Amtsarztes die Notwendigkeit der Maßnahme ab, so kann Ihnen zu den Kosten der Maßnahme - mit Ausnahme von ggf. Beihilfenverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen: § .7 Beihilfefähige Aufwendungen für ambulante Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen. in Rechnung gestellten Kosten für ärztliche Leistungen, Heilbehandlungen sowie Arzneimittel - keine Beihilfe gewährt werden. Eine stationäre Rehabilitationsbehandlung wird als beihilfefähig anerkannt, wenn im Rahmen der Entscheidung über die Pflegebedürftigkeit durch den Gutachter der Pflegeversicherung eine Rehabilitationsempfehlung ausgesprochen wird. Für diesen Fall legen Sie bitte die Mitteilung der Pflegeversicherung der Beihilfestelle vor. In diesem Fall wird der Amtsarzt nicht zusätzlich eingeschaltet. Anschlussheilbehandlung Eine Besonderheit gilt bei der stationären Rehabilitationsmaßnahme, die als Anschlussheilbehandlung durchgeführt wird.
Rehabilitationsmaßnahmen zur Vermeidung einer drohenden Dienstunfähigkeit bzw. Wiederherstellung der Dienstfähigkeit Aus Gründen der Fürsorgepflicht sind die Aufwendungen für die erforderlichen gesundheitlichen und beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen zur Wiederherstellung der Dienstfähigkeit oder zur Vermeidung einer drohenden Dienstunfähigkeit, sofern keine anderen Ansprüche bestehen, vom Dienstherrn zu tragen (Rechtsgrundlage: § 35 Absatz 1 Landesbeamtengesetz -LBG NRW-). Zu den vorrangigen Ansprüchen zählt unter anderem auch die beamtenrechtliche Beihilfe. Voraussetzung für eine Leistung im Rahmen des § 35 LBG NRW ist, dass vor Beginn der Maßnahme amtsärztlich bestätigt wurde, dass die Rehabilitationsmaßnahme geeignet ist, eine drohende Dienstunfähigkeit zu vermeiden bzw. die Dienstfähigkeit wiederherzustellen. In diesem Fall ist es zwingend erforderlich, dass Sie sich zunächst an Ihre Personalstelle wenden.