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Die Bundeseinheitliche Benennungsliste für zahntechnische Leistungen, (kurz: Bundeseinheitliche Benennungsliste (BEB)) ist ein offizielles Fachverzeichnis zahntechnischer Leistungen, die durch den Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) entwickelt wurde. 3 Beziehungen: BEB, Bundeseinheitliches Leistungsverzeichnis, Zahntechnik. BEB BEB steht für. Neu!! : Bundeseinheitliche Benennungsliste und BEB · Mehr sehen » Bundeseinheitliches Leistungsverzeichnis Das Bundeseinheitliche Verzeichnis der abrechnungsfähigen zahntechnischen Leistungen (kurz: Bundeseinheitliches Leistungsverzeichnis, BEL) enthält alle zahntechnischen Leistungen, die im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung bei gesetzlich Krankenversicherten erbracht werden können. Neu!! : Bundeseinheitliche Benennungsliste und Bundeseinheitliches Leistungsverzeichnis · Mehr sehen » Zahntechnik Die Zahntechnik ist ein Handwerk, dessen Aufgabe es ist, alle Arten von Zahnersatz, wie Zahnkronen, Brücken, Teil- und Vollprothesen, Inlays, kieferorthopädische Behandlungsgeräte, sogenannte Knirscherschienen wie auch Schienen für Kieferbrüche oder Mundschutze für bestimmte Sportarten herzustellen.
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T Ü V W X Y Z Ba Be Bi Bl Bo Br Bu Beb Bel Bem Bes Bet Jul 9, 2019 Die "bundeseinheitliche Benennungsliste für zahntechnische Leistungen" enthält im Gegensatz zur BEL-Liste keine verbindlichen Höchstsätze (ist also nach oben offen). Die BEB-Liste wird vom Dental-Labor im Regelfall bei der Anfertigung von höherwertigem Zahnersatz zugrunde gelegt. Die BEB-Liste deckt das gesamte Spektrum moderner Zahnheilkunde ab.
Berechnungsmodus Die Bundeseinheitliche Benennungsliste für zahntechnische Leistungen selbst enthält keine Preise, sondern stellt eine Kalkulationshilfe des Zahntechnikerhandwerks dar. Den dort genannten Planzeiten für jede einzelne zahntechnische Leistung sind die sogenannten Rüst- und Verweilzeiten hinzu zu addieren. Die Planzeit ist diejenige Zeit, die durchschnittlich für die Herstellung jeder zahntechnischen Teilleistung notwendig ist. Unter der Rüstzeit versteht man die Zeit, die für die Vorbereitung eines Arbeitsgangs notwendig ist. Die Verweilzeit ist diejenige Zeit, in der der Handwerker nicht direkt tätig ist, aber beispielsweise zur Überwachung eines Vorgangs mit der entsprechenden Teilleistung zeitlich besetzt ist. Danach werden die Zeiten mit einem Minutenkostenfaktor, den jedes zahntechnische Labor individuell kalkuliert, multipliziert. Der Minutenkostenfaktor kann bei den Teilleistungen innerhalb einer Rechnung differieren, je nachdem, ob ein Zahntechnikermeister, ein Geselle, ein Auszubildender oder eine Hilfskraft mit der jeweiligen Teilleistung beschäftigt ist.
Die Bundeseinheitliche Benennungsliste für zahntechnische Leistungen, (kurz: Bundeseinheitliche Benennungsliste ( BEB)) ist ein offizielles Fachverzeichnis zahntechnischer Leistungen, die durch den Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) entwickelt wurde. Die derzeitige BEB Zahntechnik gilt seit dem 1. Januar 2009. Das umfassende Fachverzeichnis ermöglicht eine transparente Leistungsdokumentation und die Abrechnung zahntechnischer Leistungen bei zahntechnischen Privatleistungen. Die BEB Zahntechnik dokumentiert die zahntechnische Leistungsvielfalt zur Versorgung der Bevölkerung mit Zahnersatz, Zahnkronen, Kieferorthopädie, Schienentherapie sowie Leistungen zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit von Zahnersatz. [1] Historie Die 1. Ausgabe der BEB wurde erstmals im Jahre 1973 vom Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen herausgegeben und liegt derzeit in der 8. Auflage vor. Zur besseren Kalkulation erfolgte die Verknüpfung der BEB mit der REFA -methodischen Arbeitszeitwirtschaft für das Zahntechniker-Handwerk.
Das Bundeseinheitliche Verzeichnis der abrechnungsfähigen zahntechnischen Leistungen (kurz: Bundeseinheitliches Leistungsverzeichnis, BEL) enthält alle zahntechnischen Leistungen, die im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung bei gesetzlich Krankenversicherten erbracht werden können. Das BEL wird gemäß § 88 Abs. 1 SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) vereinbart. Das BEL ist in verschiedene Leistungsgruppen unterteilt: Die einleitenden Bestimmungen enthalten die grundlegenden Vorschriften, die bei der Herstellung und Abrechnung zahntechnischer Leistungen zu beachten sind. Der VDZI und der GKV-Spitzenverband haben das BEL II aus dem Jahre 2006 überarbeitet. Das neue BEL II-2014 trat zum 1. April 2014 in Kraft. Die Preise für zahntechnische Leistungen sind, soweit es sich um Zahnersatz für gesetzlich versicherte Patienten handelt, in einer Höchstpreisliste ( Bundeseinheitliches Leistungsverzeichnis für zahntechnische Leistungen BEL II) festgelegt.