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Die Blumen werden von Bienen und Faltern aufgesucht und bieten mit ihren Früchten, den Hagebutten, eine wichtige Nahrungsquelle für Vögel, welche im Winter nicht in den Süden fliegen. Fehlt es an natürlichen Nistplätzen, können Sie auch künstliche Brutplätze schaffen. Das Anbringen von Nistkästen bietet sich in Gärten an, wo keine natürlichen Baumhöhlen anzutreffen sind. Totholz nutzen statt entsorgen Abgestorbene Bäume müssen nicht zwingend entfernt werden. Stellt es keine Gefahrenquelle dar, bereichert Totholz den vogelfreundlichen Garten. Mit körnern lassen sich auch wilde vogelsong. Die Vögel finden hier Unterschlupf und Nahrung, denn zahlreiche Käfer fressen totes und absterbendes Holz. Beim jährlichen Rückschnitt der Bäume und Sträucher fällt vermehrt Astmaterial an. Daraus lässt sich eine vogelfreundliche Totholzhecke anlegen. Eine sogenannte Benjeshecke ist zwar zunächst wenig ansehnlich, doch dies ändert sich schnell. Vögel brüten nicht nur im Astwerk, sie tragen auch Samen heran und sorgen so für die natürliche Begrünung der Hecke.
Er war unter anderem Leiter der Klinik für Greif-, Wild-, Zier- und Zoovögel an der Klinik für Vögel, Reptilien, Amphibien und Zierfische an der LMU München. Er war jahrelang stellvertretender Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Zootier-, Wildtier- und Exotenmedizin. Er ist heute im Vorstand der Sektion Exoten der ÖGT, sowie EAZA-Consultant-Vet für Limikolen. Er berät international Zoos in der tiermedizinischen Versorgung von Vogelpatienten und ist Autor zahlreicher Fachpublikationen. Weitere Infos unter Anschrift des Verfassers: Tierärztliche Praxis für Exoten, Neuburgerstr. Tierschutz von Vögeln. 30, 86167 Augsburg E-Mail: Webseite: Danksagung: Die Erstveröffentlichung dieses Artikels erfolgte in der interaktiven Druck- und Online-Zeitung für alle Vogelhalter PAPAGEIENUMSCHAU, Ausgabe November/Dezember 2016. Wir danken dem Autor, Herrn H. Kempf, und dem Herausgeber der Zeitung, Herrn F. Obermüller, ganz herzlich für ihre Erlaubnis, diesen Artikel übernehmen zu dürfen.
Die Amputation von Organen regelt in Deutschland der §6 des Tierschutzgesetzes. Dieses Gesetz verbietet grundsätzlich die Amputation und erlaubt es in wenigen Ausnahmen. Bezüglich einer Kastration wären das §6(1)1a, der eine individuelle tiermedizinische Indikation zulässt und §6(1)5 zur Vermeidung unkontrollierter Fortpflanzung und eine Unfruchtbarmachung ist erlaubt – soweit keine tiermedizinischen Bedenken entgegenstehen – um, eine weitere Nutzung oder Haltung des Tieres zu ermöglichen. Die individuelle tiermedizinische Indikation ist beispielsweise gegeben, wenn ein Hoden- oder Ovarialtumor vorliegt. Das Thema unkontrollierte Fortpflanzung ist für Vögel irrelevant, da alle Arten Eier legen und eine Brutunterbrechung technisch möglich ist und keine Amputation notwendig macht. Mit Körnern lassen sich auch wilde Vögel __ CodyCross. Bleibt also die Ausnahme zur Unfruchtbarmachung, um eine weitere Haltung möglich zu machen. Hier schiebt der Gesetzestext explizit die Formulierung "soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen" ein. Das Kastrieren von Papageien wäre also erlaubt, wenn es keine tiermedizinischen Bedenken gibt und wenn es notwendig ist, um eine weitere Haltung zu ermöglichen.