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Überblick - Vorläufige Vollstreckbarkeit (Beklagter obsiegt) In diesem Exkurs wird die vorläufige Vollstreckbarkeit für die Konstellation dargestellt, in welcher der Beklagte obsiegt. Wenn der Beklagte obsiegt, kann er nur Kosten vollstrecken. Insoweit sind zwei Konstellationen zu unterscheiden: die Vollstreckung mit Sicherheitsleistung, vgl. § 708 Nr. 11 2. Fall ZPO, und die Vollstreckung ohne Sicherheitsleistung, vgl. § 709 ZPO. Die Vollstreckung ohne Sicherheitsleistung gemäß § 708 Nr. Fall ZPO ist dann einschlägig, wenn die vollstreckbaren Kosten aus dem Urteil 1. 500 Euro oder weniger betragen. Die Vollstreckung mit Sicherheitsleistung gemäß § 709 ZPO findet hingegen dann statt, wenn die vollstreckbaren Kosten mehr als 1. 500 Euro betragen. Vorläufige vollstreckbarkeit tenorierung. I. Ohne Sicherheitsleistung, § 709 Nr. Alt ZPO Erfolgt die Vollstreckung ohne Sicherheitsleistung, kann dies ohne Abwendungsbefugnis, vgl. §§ 708 Nr. Fall, 713 ZPO, oder mit Abwendungsbefugnis, gl. Fall, 711 ZPO, geschehen. 1. Ohne Abwendungsbefugnis, §§ 708 Nr.
Überblick - Vorläufige Vollstreckbarkeit (Kläger obsiegt) In diesem Exkurs wird die vorläufige Vollstreckbarkeit für die Konstellation dargestellt, in welcher der Kläger obsiegt. Vorläufig vollstreckbar ist ein Urteil bis es endgültig vollstreckbar ist. Das ergibt sich aus den §§ 708 ff. ZPO. Obsiegt der Kläger im Hauptsachetenor, sind zwei Fälle zu unterscheiden: die Vollstreckung ohne Sicherheitsleistung, vgl. § 708 Nr. 11 ZPO, sowie die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung, vgl. § 709 ZPO. I. Ohne Sicherheitsleistung, § 708 ZPO Erfolgt die Vollstreckung ohne Sicherheitsleistung, kann dies ohne oder mit Abwendungsbefugnis geschehen. Die Abwendungsbefugnis ist die Möglichkeit für den Beklagten, die Vollstreckung gegen eine Sicherheitsleistung seinerseits wieder abzuwenden. 1. Ohne Abwendungsbefugnis Erfolgt die Vollstreckung ohne Sicherheitsleistung und ohne Abwendungsbefugnis, ist zwischen § 708 Nr. 1-3 ZPO und § 708 Nr. Zivilprozessrecht im 2. Staatsexamen: Vorläufige Vollstreckbarkeit – Wikibooks, Sammlung freier Lehr-, Sach- und Fachbücher. 4-11 1. Fall ZPO in Verbindung mit § 713 ZPO zu unterscheiden.
A. Einleitung Nachdem wir Dir in den Teilen 2 und 3 unserer Reihe "Wie schreibe ich ein Zivilurteil? " den Hauptsachetenor und die Kostengrundentscheidung näher gebracht haben, befassen wir uns heute mit der Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit. B. Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit Auch die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit, die sich nach den §§ 708 ff. ZPO richtet, ergeht von Amts wegen, also ohne Antrag der Parteien. Hat das Gericht die vorläufige Vollstreckbarkeit angeordnet, kann auch aus einem noch nicht rechtskräftigen Urteil die Zwangsvollstreckung betrieben werden (§ 704 ZPO). Vorläufige vollstreckbarkeit tensor solution. Grundsätzlich sind Urteile nur gegen Sicherheitsleistung (s. § 108 ZPO) für vorläufig vollstreckbar zu erklären (§ 709 ZPO). Demgegenüber enthält § 708 ZPO einen abschließenden und gegenüber § 709 ZPO vorrangigen Katalog an Urteilen, die ausnahmsweise ohne Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären sind. Das bedeutet, dass zunächst der Katalog des § 708 ZPO durchzugehen ist, bevor § 709 ZPO angewendet werden darf.
Ref. ZPO I (Fach) / 2. Die gerichtliche Entscheidung (Lektion) Vorderseite Wie lautet der Tenor zur vorläufigen Vollstreckbarkeit, wenn der Kläger ohne Sicherheitsleistung vollstrecken darf und der Beklagte abwendungsbefugt ist? Rückseite "Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Tenorierung vorläufige Vollstreckbarkeit (§§ 708 Nr. 11, 711 ZPO) - Jurawelt-Forum. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i. H. v. 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit i. 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet. " Diese Karteikarte wurde von Bockfuss erstellt.
Dann gibt § 710 die Möglichkeit einen Antrag zu stellen auf eine Ausnahme von der Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung.
25. 600€ bzw. knapp 13. 000€. Der Vorteil der ausländischen Programme und der deutschen Partnerprogramme mit ausländischen Universitäten besteht offenkundig darin, dass der Blick über den "deutschen juristischen Tellerrand" hinausgeworfen wird und die eigenen Fremdsprachenkenntnisse währenddessen erweitert werden. Angesichts dieses breiten Angebots fällt die Entscheidung sicherlich nicht leicht! Aber wofür man sich auch letztendlich entscheidet, alle Programme klingen gleich vielversprechend! *Aus Gründen der Leserlichkeit wird das generische Maskulinum verwendet; es sind alle Geschlechter gemeint. Vorläufige Vollstreckbarkeit (Beklagter obsiegt) | Jura Online. ** basierend auf unserer Umfrage von 120 Kanzleien. Arbeitgeber im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz Jobs im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz Arbeitgeber aus dem Bereich Gewerblicher Rechtsschutz im Gespräch