actionbrowser.com
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den genannten Funktionen haben. Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung muss der Teilnehmer den Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung erbringen. Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung Die Personalfachkaufleute-Prüfung gliedert sich in folgende Handlungsbereiche. Weiterbildung zur personalfachkauffrau ihk in 10. I. Personalarbeit organisieren und durchführen Personalbereich in die Gesamtorganisation des Unternehmens einbinden Personalwirtschaftliches Dienstleistungsangebot gestalten Prozesse im Personalwesen gestalten Projekte planen und durchführen Informationstechnologie im Personalbereich nutzen Beraten und Fachgespräche führen Präsentations- und Moderationstechniken einsetzen Arbeitstechniken und Zeitmanagement anwenden II. Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen Individuelles und kollektives Arbeitsrecht anwenden Rechtswege kennen und das Prozessrisiko einschätzen Einkommens- und Vergütungssysteme umsetzen Sozialversicherungsrecht anwenden Sozialleistungen des Betriebes gestalten Personalbeschaffung durchführen Administrative Aufgaben einschließlich der Entgeltabrechnung bearbeiten III.
PEMPFK-221 IHK Akademie SBH Beschreibung Der Lehrgang bereitet auf die bundeseinheitliche Prüfung zur/zum Geprüften Personalfachkauffrau/-mann der IHK vor. Personalfachkaufleute sind Manager der mittleren Führungsebene. Sie verfügen über Kenntnisse und Fähigkeiten, mit Hilfe derer sie verantwortliche Funktionen im Personalwesen eines Unternehmens wahrnehmen können. Sie beherrschen administrative Aufgaben ebenso wie Personalplanung und -controlling, Personalentwicklung oder Personalmarketing. Personalfachkaufmann/-frau (geprüfte/-r) - IHK Hannover. Als erfahrene Praktiker/-innen haben Personalfachkaufleute eine Schlüsselfunktion im Unternehmen: sie gewinnen und binden Mitarbeiter/-innen, denn zufriedene und leistungsstarke Mitarbeiter/-innen sind kein Zufall. Erforderlich ist eine kompetente und umfassende persönliche Betreuung vom Eintritt bis zum Austritt, das Ermöglichen individueller Entwicklungsperspektiven, eine strategisch ausgerichtete Personalpolitik und auch eine gute Beratung zum Beispiel zu Arbeitszeitmodellen oder dem Sozialversicherungs- und Steuerrecht.
bis 6 Wochen vor Kursbeginn Die Ausbildereignungsprüfung (AdA) ist Zulassungsvoraussetzung der Prüfung und muss bis zur letzten Prüfungsleistung nachgewiesen werden. Die Vorbereitung auf die AdA-Prüfung ist nicht Teil des Praxisstudiengangs. Auf Wunsch wird mit der Anmeldung zum Praxisstudiengang ein Platz in unseren AdA-Lehrgängen reserviert. Geprüfte(r) Personalfachkaufmann(frau) - IHK Aschaffenburg. Für den Fall, dass Präsenztermine aus rechtlichen Gründen nicht durchgeführt werden können, werden diese als Onlinetermine weitergeführt. Bitte sorgen Sie dafür, dass für diesen Fall die technischen Voraussetzungen gegeben sind. - Eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder - eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder - eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis.
Je nach Lehrgangsform unterscheidet sich die Dauer der Weiterbildungen. Vollzeit Kurse dauern meist etwa 7 Monate, Teilzeit Lehrgänge zwischen 11 und 24 Monate. Fernstudiengänge umfassen in der Regel 18 Monate. Empfohlener Inhalt Leider funktioniert Google Ads nicht ohne die Verwendung von Cookies. Dem hast du jedoch widersprochen. Du kannst den Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen. Weiterbildung zur personalfachkauffrau iha.fr. Inhalte von Google Ads anzeigen. Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte von Google Ads angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung. Voraussetzungen Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung sind eine abgeschlossene mindestens 3-jährige Berufsausbildung und 1 Jahr anschließende Berufspraxis. Wer eine Ausbildung in einem verwaltenden oder kaufmännischen Beruf und 2 Jahre Berufserfahrung in einer Personalabteilung nachweisen kann, ist ebenfalls berechtigt, an der Prüfung teilzunehmen. Bei anderen Berufsausbildungen sind zusätzlich 3 Jahre Berufspraxis notwendig.