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Das ist ein Unterschied. Die Regelung besteht deshalb, weil der Tacho die Geschwindigkeit unter Umständen nicht genau anzeigt. Das hat also technische Gründe. Die Uhrzeit dagegen ist beim Parken objektiv. Auch wenn die Uhr des Parkers falsch geht, ist die Dauer des Parkens doch dieselbe. Aber in diesem Fall hat man, glaube ich, gute Chancen, dass der Strafzettel zurückgenommen wird. Kostet allerdings Zeit und Nerven. » anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt » Sicher gibt es eine "Kulanzregelung" bei der ein oder anderen Politesse oder bei der ein oder anderen Person die für die "Parkraumüberwachung" zuständig ist. Eben nämlich deren Kulanz! Die ist aber nicht einklagbar oder als Gesetz fixiert. Wäre auch eher "dämlich" fest vorzugeben, dass Parkzeiten um 5 oder 10 Minuten überzogen werden dürfen. Dann würde es doch eher Sinn machen, diese Zeiten auf dem Parkschein gleich zu vermerken - was wieder zu einer harten Grenze führt und man wieder über Kulanz reden könnte. Die Parkzeit ist ja gegeben und objektiv nachzumessen.
Hier besteht immer der Verdacht, dass der ein oder andere Bürger "gleicher" behandelt wird. Ich würde mir da eher keine Hoffnung machen und - noch mal - könnte auch nicht plausibel darlegen, wieso ausgerechnet ich hier von der Regelung ausgenommen werden sollte. Was Geschwindigkeiten angeht, gibt es übrigens auch keine "Kulanzen". Viel mehr fest vorgeschriebene Toleranzen bzgl. des Messwerts. Der Zeitmesser beim Parken dürfte aber genau genug sein, so dass auf solche Toleranzen verzichtet werden kann. » derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88, 55 » Ähnliche Themen Weitere interessante Themen