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Der Sicherheitskoordinator auf der Baustelle "Wann brauche ich einen SiGeKo? " Dieser Ratgeber gibt die Antwort. Innerhalb der Baustellenverordnung (BaustellV) ist festgehalten, dass Baustellen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (auch: SiGe-Plan) besitzen müssen. Dieser Plan beinhaltet individuelle Richtlinien und Hinweise, die im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes dafür sorgen, dass Sicherheit und Gesundheit der beschäftigten Bauarbeiter nicht gefährdet wird. Erstellt wird dieser Plan in der Regel vom sogenannten Sicherheitskoordinator. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo), SiGe-Koordinator nach Baustellenverordnung (BaustellV) - Definition. Doch wann ist ein SiGeKo eigentlich erforderlich? Welche Aufgaben besitzt er bei der Bauplanung und deren Durchführung? Welche Voraussetzungen muss er für seine Position erfüllen? Alle diese Fragen rund um den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator werden in diesem Ratgeber beantwortet. FAQ: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator Wann muss ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator vorhanden sein?
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